GSB 7.1 Standardlösung

Insolvenzportal

Register-ID: 1852434

Allgemeines

Beschreibung

Die öffentlichen Bekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte werden gem. § 9 InsO auf dem Insolvenzportal veröffentlicht. Das Portal wird von der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz verwaltet und beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen geführt. Die Bekanntmachungen sind öffentlich zugänglich. Zu den Bekanntmachungen zählen beispielsweise:

  • Anordnungen und Aufhebungen von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht,
  • Abweisungen eines Insolvenzantrags mangels Masse,
  • Beschlüsse über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
  • Entscheidungen über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens,
  • Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, der Treuhänderin / des Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses,
  • Terminbestimmungen,
  • Entscheidungen zur Restschuldbefreiung,
  • Entscheidungen im Insolvenzplanverfahren,
  • Einberufung der Gläubigerversammlung.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Sinn der Insolvenzbekanntmachungen ist es, prüfen zu können, ob über das Vermögen einer konkreten Person ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Die öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren (§ 9 InsO) soll der Insolvenz im Verkehr Geltung verschaffen und bezweckt die Unterrichtung der Allgemeinheit. Die Veröffentlichung hat Publizitätswirkung und dient damit auch dem Schutz der Insolvenzmasse vor unberechtigten Verfügungen. Ferner dient sie der Verfahrensvereinfachung, da die Einzelzustellung an die Verfahrensbeteiligten so ersetzt werden kann. Durch die Veröffentlichung wird die Beschwerdefrist nach § 6 InsO in Lauf gesetzt.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Durch die Einführung einer internetbasierten Veröffentlichungsplattform wurde eine bundeseinheitliche und lückenlose Dokumentation des Insolvenzgeschehens geschaffen. Die vollständige Bekanntmachung über das Internet bot sich auch aus Kostengesichtsgründen an, da für die Veröffentlichungen keine Gebühren mehr anfallen. Ferner dient das Portal mit Anbindung an das europäische Justizportal auch der Umsetzung der Verpflichtung aus Art. 24 Verordnung (EU) 2015/848.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Das Insolvenzportal wurde in 2022 auf eine neue technische Umgebung umgestellt und das Altportal Ende November 2022 abgeschaltet. Darüber hinaus soll ein europäisches Insolvenzportal aufgebaut werden bzw. die Anbindung an dieses erfolgen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Art. 24 Abs. 1 Verordnung (EU) 2015/848
§ 9 Insolvenzordnung (InsO)
Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen im Internet (InsBekV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

SchuldnerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851732

Klassifikation

Personen

Stichwörter
Merkmale
Bekanntmachungen aus InsolvenzverfahrenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851734

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale

Qualität

Das Insolvenzportal enthält die öffentlichen Bekanntmachungen aus Insolvenzverfahren aller deutschen Insolvenzgerichte und ist somit vollständig. Plausibilitätskontrollen werden über die verwendete Fachanwendung durchgeführt. Ferner erfolgt eine halbjährliche automatisierte Prüfung der Veröffentlichungen, deren Löschfrist nach der InsBekV bereits abgelaufen ist.

Periodizität und Aktualität

Die Aufnahme von Daten in das Insolvenzportal erfolgt anlassbezogen und ist jederzeit möglich. Zur Aktualisierung der Daten ist ein Datenabgleich im Echtzeitbetrieb möglich. Eine automatische Löschung erfolgt durch Eingabe eines Löschdatums.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Das Insolvenzportal wird bundeseinheitlich zentral für alle Bundesländer durch das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen betrieben. Die Bekanntmachungen erfolgen durch die jeweiligen Insolvenzgerichte. Die technische Entwicklung sowie der Betrieb erfolgt durch den Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT-NRW).

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Die Bundesländer haben ein gemeinsames Portal zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte eingerichtet. Über dieses kann jeder Einsicht in das Insolvenzportal nehmen. Die Einsichtsuchenden erhalten eine Übersicht über die gefundenen Veröffentlichungen und können diese einsehen. Ein besonderer Auszug, wie beispielsweise beim Handelsregister, wird nicht erteilt. Grundsätzlich sind alle veröffentlichungspflichtigen Daten online einsehbar mit einer Ausnahme: aktive Auskunftssperre, d.h. es besteht kein Einsichtsrecht auf die Adressdatensätze des Schuldners.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die zu veröffentlichenden Bekanntmachungen werden von den Insolvenzgerichten an das Insolvenzportal geliefert, dies erfolgt automatisiert über die jeweilige Fachanwendung mittels einer entsprechenden Schnittstelle.

Im Rahmen der technischen Möglichkeiten dürfen gemäß § 5a InsStatG den statistischen Ämtern jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Daten über die öffentlichen Bekanntmachungen übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt überwiegend im digitalen Abrufverfahren. Diese Daten dürfen nur für Zwecke der Plausibilisierung der Insolvenz- und Restrukturierungsstatistiken sowie zur Erfüllung von anderen gesetzlich festgelegten Aufgaben der amtlichen Statistik verwendet werden.

Verwendung der Registerdaten

Für die Zwecke der amtlichen Statistik

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Verwendete Schnittstellen:

  • Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt: Fachverfahrensschnittstelle Eureka-Winsolvenz Verbund zum Insolvenzportal

Technische Standards

Verwendetes Datenaustauschformat: XJustiz

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte wird das webbasierte Portal Eureka-Winsolvenz betrieben.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 22.11.2023