GSB 7.1 Standardlösung

Identifikationsnummernregister

Register-ID: 1852176

Allgemeines

Beschreibung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt jedem Steuerpflichtigen ein dauerhaftes, d.h. lebenslanges Identifikationsmerkmal zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren zu. Für natürliche Personen ist dies die Steuer-Identifikationsnummer. Zur Vermeidung von Mehrfachvergaben, Feststellung der jeweils zuständigen Finanzbehörden und zur Erfüllung der Aufgaben in der Finanzverwaltung werden personenbezogene Daten zusammen mit der Identifikationsnummer im Identifikationsnummernregister gespeichert. Bereits mit der Geburt sind natürliche Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, einkommensteuerpflichtig und erhalten automatisch eine Identifikationsnummer. Durch die dauerhafte Gültigkeit dieser IdNr. können steuerliche Daten – unabhängig von Umzügen, Namens- oder Personenstandsänderungen – immer der richtigen Person zugeordnet werden.

Die beim BZSt gespeicherten Daten dürfen nur gespeichert werden, um

  • sicherzustellen, dass eine Person nur eine IdNr. erhält und eine IdNr. nicht mehrfach vergeben wird,
  • die IdNr. eines Steuerpflichtigen festzustellen,
  • zu erkennen, welche Finanzbehörden für einen Steuerpflichtigen zuständig sind,
  • Daten, die auf Grund eines Gesetzes oder nach über- und zwischenstaatlichem Recht entgegenzunehmen sind, an die zuständigen Stellen weiterleiten zu können,
  • den Finanzbehörden die Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschrift zugewiesenen Aufgaben zu ermöglichen,
  • zur Ermittlung des Einkommens nach § 97a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und zur Verarbeitung durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu diesem Zweck,
  • zum Nachweis der Identität des Nutzerkontos im Sinne des § 2 Abs. 5 Onlinezugangsgesetz (OZG), wenn der Nutzer zuvor in die Übermittlung eingewilligt hat,
  • zu Zwecken der digitalen Rentenübersicht.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Mit der Einführung der Identifikationsnummer wurden Serviceleistungen der Steuerverwaltung wie z.B. das elektronisch bereitgestellte, vorausgefüllte Steuererklärungsformular, die automationsgestützte Verarbeitung elektronischer Belege oder die Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ermöglicht. Damit wurde das Ziel der Bundesregierung, das Besteuerungsverfahren bürgerfreundlicher zu gestalten und kostensparend zu modernisieren, erfüllt. Darüber hinaus ermöglicht die Steuerliche Identifikationsnummer eine effektive Datenauswertung im Rahmen von Prüfungsvorgängen durch die Finanzbehörden und leistet somit einen erheblichen Beitrag zur Gewährleistung der Steuergerechtigkeit und zur Vorbeugung von Falschangaben.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Verwendung eines einheitlichen Identifikationsmerkmals für steuerliche Zwecke ist in den Mitgliedstaaten der EU weit verbreitet und entspricht darüber hinaus den Empfehlungen der OECD zur Taxpayer Identification Number (TIN).

Beim internationalen Informationsaustausch in Steuersachen bewirkt die steuerliche IdNr. eine erhebliche Verbesserung des Verwaltungsvollzugs. Ohne Nutzung einer TIN ist die Identifikation von Personen zwar grundsätzlich möglich, aber mit erheblichem Mehraufwand verbunden, da Namen, Adresse, Geburtsdatum und -ort zu übermitteln sind.

Die Einführung fußte auf Überlegungen, welche ihre Wurzeln im Projekt FISCUS haben. Sie war auch eine Reaktion auf die Kritik des Bundesrechnungshofs und der Landesrechnungshöfe, dass die Datenauswertung durch die Finanzbehörden nicht effektiv genug war.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Im Zuge des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) wird auf Basis des Steuer-Identifikationsnummernverfahrens ein registerübergreifendes Identitätsmanagement in die Verwaltung eingeführt. Dazu wird die Steuer-Identifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für natürliche Personen in jene Verwaltungsregister eingesetzt, die für die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen nach dem OZG wesentlich sind.
§ 4 Abs. 1 und 2 RegMoG sehen vor, dass das BZSt zu den derzeit gespeicherten Daten auch die Staatsangehörigkeit und das Datum des letzten Verwaltungskontaktes speichert. Insoweit ist eine Erweiterung der Datenhaltung nach Inkrafttreten absehbar.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 139a ff. Abgabenordnung (AO)
Verordnung zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern (Steueridentifikationsnummernverordnung – StIdV)
§ 39e Einkommensteuergesetz (EstG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

SteuerpflichtigeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850798

Klassifikation

Personen

Merkmale

Qualität

Der Datenbestand erfasst alle in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtigen Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnsitz. Die Daten werden von Meldebehörden und Finanzämtern, sowie Stellen, die zur Übermittlung der IdNr. gesetzlich verpflichtet sind, geliefert. Die Daten werden einer Plausibilisierung unterzogen. Da die Datenerhebung durch Behörden und Institutionen mit gesetzlichen Pflichten zur Erfüllung derselben erfolgt und eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt wird, sind die Qualität und Vollständigkeit der Daten entsprechend hoch.

Periodizität und Aktualität

Es werden fortlaufend neue Daten in das Register aufgenommen. Die bestehenden Einträge werden gemäß § 139b Abs. 8 AO insbesondere auf Grund von Änderungsmitteilungen der Meldebehörden täglich aktualisiert. Änderungen, die dem BZSt auf anderem Wege, z.B. durch die Finanzbehörden oder betroffene Personen bekannt werden, werden ebenfalls zeitnah eingepflegt. Die Löschung erfolgt wie beschrieben, wenn die Daten nicht mehr zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind, spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Identifikationsnummernregister wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt. Für die technische Registerführung ist das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) zuständig.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Zugriffsberechtigt auf die Daten sind insbesondere Finanzbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Andere öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen dürfen ohne Einwilligung der betroffenen Person auf die IdNr. nur zugreifen, soweit dies für Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Verarbeitung der Identifikationsnummer ausdrücklich erlaubt oder anordnet, wobei der Grad und die Art des Zugriffs für die jeweiligen Zwecke angemessen begrenzt wird.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Im Falle der Speicherung einer Geburt im Melderegister sowie im Falle der Speicherung einer Person, für die bisher keine IdNr. zugeteilt worden ist, liefern die Meldebehörden die personenbezogenen Daten aus den Melderegistern. Darüber hinaus liefern die Finanzämter für nicht melde-, jedoch steuerpflichtige Personen die Daten an das BZSt zur Vergabe einer IdNr. Des Weiteren erfolgen Datenlieferungen auch durch andere Institutionen, soweit sie gesetzliche Meldepflichten erfüllen müssen und von einer Steuerpflichtigkeit der betroffenen Person ausgehen.

Der Steuerpflichtige wird vom BZSt unverzüglich über die ihm zugeteilte IdNr. und über die Daten, die zu diesem Zeitpunkt beim BZSt zu seiner IdNr. gespeichert sind, unterrichtet.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Die Verwendung der IdNr. ist auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt und darf nur zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben genutzt werden.

Andere Stellen als die Finanzbehörden dürfen die IdNr. nur erheben oder verwenden, soweit dies für Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift dies ausdrücklich erlaubt oder anordnet. Dies gilt z.B. für Arbeitgeber bei den Lohnsteuerdaten der Beschäftigten und bei Kreditinstituten für die Zinsabschlagsteuer oder bei bestimmten Übertragungen zwischen Wertpapierdepots.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

  • Schnittstelle zu Mitteilungspflichtigen Stellen über die ZfA-Rentenbezugsmitteilungen, welche von Kranken- und Pflegeversicherungen sowie im Kontext von Riesterverfahren, Rürupverfahren, Sozialleistungen nach § 32 EStG und steuerfreien Zuschüssen/Erstattungen von Behörden und anderen öffentlichen Stellen zu Vorsorgeaufwendungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2,3 und 3a EStG genutzt wird.
  • Schnittstelle zu Kreditinstituten über BOP/ELMA und das Fachverfahren St II 4 Banken für den Abruf von Kirchensteuern, welche im Kontext von Kontenwahrheit/Legitimationsprüfung nach § 154 AO, von Freistellungsaufträgen/Nichtveranlagungsbescheinigungen und vom IntL LFB-Verfahren genutzt wird.
  • Schnittstelle zu Familienkassen über BOP/ELMA, welche von Familienkassen vor Nutzung des IdNr.-Kontrollverfahren-Kindergeld genutzt wird.
  • Schnittstelle zum ELSTER/EPoS-Verfahren, welche vom RMS-KMV für steuerliche Mitteilungen, im LANGUSTE-Verfahren und im Kontext der Lohnsteuerzerlegung genutzt wird.
  • Schnittstelle zum ITZBund, welche von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), vom Bürger- und Geschäftsportal Zoll (Beteiligtenstammdatendienst),vom MAV-Dialog, im ADI, im Dialog für Freistellungsaufträge und im Dialog für Kirchensteuerverfahren genutzt wird.
  • Schnittstelle zum ITZBund (intern), welche im Kontext von Freistellungsaufträgen/Nichtveranlagungsbescheinigungen, der Bildung von Kirchensteuerabzugsmerkmalen, vom Intl LFB-Verfahren und von EMAKORV für die Meldung des Abschluss eines ausländischen Lebensversicherungsvertrages durch inländische Versicherungsvermittler genutzt wird.
  • Schnittstelle zur Datenbank für das Verfahren ELStAM.
  • Schnittstelle zur Datenbank für das Verfahren KiStAM.
  • Schnittstelle zur ZfA, welche im Kontext der Erhebung der IdNr. und des Geburtsdatums des Ehegatten für die Grundrente, zum Abruf der Kindergelddaten zur Überprüfung von Kinderzulagen und zur Qualitätssicherung von IdNr. und Geburtsdatum genutzt wird.
  • Schnittstelle zu GINSTER/ELSTER, welche von den Landesfinanzverwaltungen zur Anforderung der Vergabe der IdNr. und zur Speicherung der Steuernummer genutzt wird.
  • Schnittstelle zu GINSTER/ELSTER (Dialogschnittstelle extern IdMRCI), welche vom FA-Dialog genutzt wird.
  • Bilaterale Schnittstelle zu VaSt.
  • Schnittstelle zu ELSTER, welche im Kontext der EOP-Registrierung mit IdNr., bei der Registrierung mit ePersonalausweis und von EKONA.

Technische Standards

Das IdNr-Verfahren nutzt für den Datenaustausch mit den Meldebehörden das Fachmodul XMeld aus dem XInneres-Standard. Darüber hinaus hat das IdNr-Verfahren seine Schnittstellen für den Datenabruf in steuerlichen Verfahren standardisiert und nutzt entsprechend spezifische Fachverfahren (z.B. ADI). Es findet eine COBOL-basierte Kernverarbeitung statt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 23.07.2021