GSB 7.1 Standardlösung

Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tiere (HI-Tier)

Register-ID: 1852170

Allgemeines

Beschreibung

Die HI-Tier-Datenbank ist die zentrale Informationsplattform für die Veterinär- und Agrarverwaltung in Deutschland. Die nach der ViehVerkV erforderlichen Meldungen für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen werden hier zentral gespeichert. Das System wurde über die Jahre um weitere Teile erweitert.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Der Zweck der Datenhaltung unterscheidet sich je nach gesetzlicher Grundlage der erfassten Meldungen. Zweck der im Rahmen der ViehVerkV erforderlichen Meldungen ist die Überwachung des Tierverkehrs und die Verhinderung der Verschleppung von Seuchen bzw. epidemiologische Nachverfolgungen durch die zuständigen Behörden. Die Prämien-Prüfung hat keine große Relevanz mehr, es gibt nur noch vereinzelt spezielle Länderprogramme bezüglich Prämien.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Ursprung der HI-Tier war die Einführung der Rinderdatenbank aufgrund der BSE-Krise. Dadurch, dass sich alle Länder und später der Bund auf den zentralen Betrieb beim StMELF in Bayern einigten und eine zentrale, etablierte Struktur zur Verfügung stand, wurde die Datenbank sukzessive um weitere Teile erweitert.
Neben oben genannten Meldungen werden die von den hierfür zuständigen Stellen ausgegebene Equidenpässe von diesen Stellen gemeldet (Equidendatenbank), die von den Drucklegenden Stellen ermächtigten Tierärzte ausgegebenen Heimtierausweise erfasst (Heimtierausweisdatenbank), die Daten der Überwachung der Zirkusbetriebe und Dressurnummern und verantwortlichen Personen nach Zirkusregisterverordnung erfasst (Zirkusregister), Meldungen zur Überwachung der Antibiotikaanwendungen in Mastbetrieben gemäß Arzneimittelgesetz erfasst (TAM-Datenbank) sowie Meldungen im Rahmen der Überwachung der Aquakulturbetriebe gemäß Richtlinie (EG) 2006 /88 in Verbindung mit der Fischseuchenverordnung erfasst (Aquakulturdatenbank).

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Datenbank wurde über die Jahre sukzessive um verschiedene Bereiche erweitert. Der Bund und die Länder sind Auftraggeber, diese werden initiativ, wenn andere / neue Rechtsbereiche über die vorhandenen Strukturen abgebildet werden sollen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (ViehVerkV)
Verordnung (EG) 504 / 2008
Gesetz über die Verwendung der zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern erhobenen Daten (RiRegDG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Tierhalter (natürliche Person)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851238

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Tierhalter, die eine Tierhaltung nach ViehVerkVo §26 (1) bei der zuständigen Behörde anzeigen müssen. Die Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen entspringen derselben Meldung.

Felder, die technisch zum Speichern in der HI-Tier-Datenbank nicht erforderlich sind (Feld "Optionalität"), können aus fachlogischen Gründen manchmal doch Pflichtfelder sein und müssen dann i.d.R. beim Senden angegeben werden. Die Angaben im Folgenden beziehen sich nur auf die technische Notwendigkeit im Rahmen der Meldung.

Merkmale
Tierhalter (juristische Person)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851240

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Tierhalter, die eine Tierhaltung nach ViehVerkVo §26 (1) bei der zuständigen Behörde anzeigen müssen. Die Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen entspringen derselben Meldung.

Felder, die technisch zum Speichern in der HI-Tier-Datenbank nicht erforderlich sind (Feld "Optionalität"), können aus fachlogischen Gründen manchmal doch Pflichtfelder sein und müssen dann i.d.R. beim Senden angegeben werden. Die Angaben im Folgenden beziehen sich nur auf die technische Notwendigkeit im Rahmen der Meldung.

Merkmale
RinderMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851234

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Die Angaben entstammen Geburts-, Todes-, Schlachtungs-, Zugangs- sowie Abgangsmeldungen. Geburts- sowie Haltebetrieb werden durch die Betriebsnummer ermittelt, die die entsprechende Meldung abgesetzt hat.

Die in die HI-Tier übermittelten Geburtsmeldungen werden in der folgenden Nacht von der Regionalstelle in das jeweilige lokales Datenbanksystem überspielt und in einem automatisierten Verfahren zum Tierpass verarbeitet. Die Regionalstelle ist anschließend für den Versand der Tierpässe verantwortlich.

Einige freiwillige Eingabefelder, z.B. zum Geburtsverlauf, werden grundsätzlich nur LKV-Mitgliedern angezeigt. Nicht-LKV-Mitglieder, die auch Angaben zum Geburtsverlauf dokumentieren möchten, stehen hierfür jedoch ebenfalls Möglichkeiten zur Verfügung.

Merkmale
Schafe und ZiegenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851236

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Die Angaben entstammen Bewegungs- sowie Stichtagsmeldungen.

Die sog. Bewegungsmeldung erfolgt etwa bei Übernahme eines Schafs oder einer Ziege. Die Stichtagsmeldung, erfolgt zu einem definierten Datum, zu der jeder Halter den Tierbestand melden muss.

Angaben zu Stichtagsdatum sowie Anzahl der Tiere nach Altersgruppe erfolgt ausschließlich bei der Stichtagsmeldung.

Merkmale
SchweineMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851232

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Daten werden über Zuchtschweine, Ferkel und Mastschweine geführt.

Zu unterscheiden ist die sog. Bewegungsmeldung, etwa bei Übernahme eines Schweins, von der Stichtagsmeldung, zu der jeder Schweinehalter den Tierbestand melden muss.

Merkmale

Qualität

Die Tierhalter sind zu den Meldungen verpflichtet. Verstöße gegen diese Meldepflichten sind Cross Compliance relevant; werden sie bei einer Betriebskontrolle festgestellt, ist ein Abzug bei den Direktzahlungen zu erwarten. Verstöße gegen Melde- bzw. Registrierungspflichten können außerdem eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Alle gemeldeten Daten werden von der Datenbank automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität in einem zweistufigen Verfahren überprüft, um einen korrekten Datenbestand sicherzustellen. Stufe 1: Bei der unmittelbaren Anlieferung der Daten wird innerhalb der Meldung geprüft, ob die Angaben vollständig und korrekt eingegeben wurden. Darüber hinaus erfolgt eine Prüfung gegen die anderen vorliegenden Meldungen (z. B. wird bei der Geburtsmeldung überprüft, ob die Rasse des Kalbes mit der Rasse der Mutter passt). Fehlerhafte Meldungen werden abgewiesen. Stufe 2: Spätestens nach Ablauf der 7-tägigen Meldefrist erfolgt die Prüfung auf Vollständigkeit (z. B. nach Abgang muss Zugang vorliegen) und Widerspruchsfreiheit (z. B. nach einer Schlachtung darf keine weitere Meldung folgen). Fehlerhafte Meldungen erzeugen sogenannte Fehlervorgänge.

Periodizität und Aktualität

Innerhalb von 7 Tagen sind Geburten, Zugänge, Abgänge, Verendungen und Schlachtungen zu melden.
Ferner ist zum 01. Januar eines Jahres der Tierbestand zu melden.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Technischer Betreiber der HIT-Datenbank ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Auftrag des Bundes und der Länder. Ein Teil der technischen Dienstleistung wird vom IT-DLZ Bayern durchgeführt. Erhebende Stellen sind die Länder bzw. die jeweils - abhängig vom betroffenen Bereich - zuständigen Behörden.

Bezüglich der nach der ViehVerkV erforderlichen Meldungen für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen sind die Regionalstellen der Länder mit der Bearbeitung von schriftlichen Meldungen der Tierhalter (Eintrag in die Datenbank), sowie der Ausgabe von Kennzeichnungsmitteln (z. B. Ohrmarken) und von Tierstammdatenblättern beauftragt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Zugriffsberechtigt sind alle meldepflichtigen Rinderhalter, Schlachtbetriebe, Veterinärbehörden, beauftragten Regionalstellen, Prämienbehörden der Länder (nur Rinderdatenbank) sowie amtlich zugelassene Etikettierbetriebe.

Zugriff auf Daten können Dritte (z. B. Meldevertreter, Tierärzte, Dienstleister, Züchtervereinigungen) mittels einer entsprechenden Vollmacht der Tierhalter erhalten.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Nach Vergabe einer Betriebsnummer und PIN durch die Adressdatenstelle des Bundeslandes können alle, dem jeweiligen Rechtsbereich unterworfenen Meldepflichtige, die Meldungen in der Datenbank durchführen und eigene Meldungen abfragen. Überwachungsbehörden haben Kompetenz für Ihren Zuständigkeitsbereich (Datenabfragen). Es werden standardmäßig keine Daten vonseiten des Datenbankbetreibers an andere Stellen geliefert, die zuständigen Stellen greifen mittels eigener Zugänge und entsprechenden Kompetenzen auf die benötigten / relevanten Daten zu.
Können Meldepflichtige die Meldungen nicht selbst online via Meldung an die Datenbank durchführen, können Sie dies in schriftlicher Form über die Regionalstellen der Länder durchführen.

Verwendung der Registerdaten

Die Eintragungen in das Register werden zur Seuchenbekämpfung, Herkunfts- und Identitätsnachweisprüfung, Tierpasserstellung, zur Etikettierung und zum Prämienabgleich verwendet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das System ist in Form einer Drei-Schichtenarchitekur mit Datenbank (PostgreSQL), Java basiertem Applikationsserver und unterschiedlichen Clientprogrammen als Frontend aufgebaut. Die Kommunikation zwischen 2. und 3. Schicht findet mittels eigen entwickeltem, verschlüsselten, IP-Socket basierten "HIT-Protokoll" statt. Als Clients stehen Web-Frontends, Batchprogramme oder Software von Drittherstellern zur Verfügung.
Details zu den Meldungen, Schnittstellen und HIT-Protokoll sind dokumentiert im Entwicklungsbereich der Website.

Technische Standards

In Papierform existieren vorgedruckte Meldekarten für Geburt, Bewegung (Zugang, Abgang, Verendung) und Schlachtung, welche direkt an die Regionalstellen übersandt werden.

Das offene, eigen entwickelte, verschlüsselte, IP-Socket basierte "HIT-Protokoll" inklusive eigener SQL-ähnlicher Abfragesyntax "HIT query language" hat sich seit 1999 als "Industrie-Standard" für den Austausch der HIT und ZID-Daten etabliert. Es wird durch Regional- und Verwaltungsstellen der Länder und des Bundes sowie privaten Softwareanbietern genutzt. Details sind öffentlich einsehbar im Entwicklungsbereich.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Meldungen können über das Portal vorgenommen werden. Es werden von Dritten (Softwarehersteller, Dienstleister) verschiedene Softwareprodukte angeboten, die aus Ihren (Management-)Systemen die relevanten Daten für verpflichtende Meldungen übermitteln. Verschiedene Länderportale (z. B. iBALIS) bzw. Fachanwendungen der Länder verwenden die HIT/ZID-Schnittstelle.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 25.10.2021

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