Allgemeines
Beschreibung
Das Gewerbezentralregister enthält Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie Bußgeldentscheidungen, die Gewerbetreibende betreffen. Es gliedert sich in ein Teilregister für natürliche Personen und eines für juristische Personen und Personenvereinigungen.
Zweck- und Zielsetzung des Registers
Zweck des Registers ist es, den zuständigen Behörden die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um bestimmte gewerberechtliche Entscheidungen, z. B. Zulassungen, Erlaubnisse und Genehmigungen, sachgerecht treffen zu können.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Das Gewerbezentralregister wurde durch das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und über die Einrichtung eines Gewerbezentralregisters vom 13. Juni 1974 geschaffen. Hierdurch sollte verhindert werden, dass durch die gleichzeitig durchgeführte 'Entkriminalisierung' einzelner Verstöße gegen die Gewerbeordnung, die zur Folge hatte, dass diese nicht mehr als in das Bundeszentralregister einzutragende Straftaten, sondern lediglich als nicht registerpflichtige Ordnungswidrigkeiten geahndet wurden, jegliche Registrierung dieser Zuwiderhandlungen unterblieb.
Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau
Die Daten des Gewerbezentralregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§§ 149-153b Gewerbeordnung (GewO)
Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Titels XI – Gewerbezentralregister – der Gewerbeordnung (1. GZRVwV)
Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Titels XI – Gewerbezentralregister – der Gewerbeordnung (2. GZRVwV - Ausfüllanleitung)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Natürliche PersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850268
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Bei betroffenen natürlichen Personen handelt es sich in der Regel um Gewerbetreibende im Sinne des § 14 GewO. Der einzutragende Personenkreis erweitert sich auf bestimmte abhängig beschäftigte Personen oder Vertretungsberechtigte. Eintragungen werden ebenso auch für vertretungsberechtigte Personen einer juristischen Person (z. B. Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied) sowie dem mit der Leitung eines Betriebes oder einer Zweigniederlassung Beauftragten (z. B. Prokuristen) vorgenommen.
Merkmale
Familienname
Merkmals-ID
1836492
Beschreibung
Etwaiger vom Geburtsnamen abweichender Nachname der betroffenen Person.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 Abs. 1 GewO.
Geburtsname
Merkmals-ID
1836508
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Vorname
Merkmals-ID
1836494
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Geburtsort
Merkmals-ID
1836498
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1836496
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Staatsangehörigkeit
Merkmals-ID
1836472
Beschreibung
Besitz von ausländischen Staatsangehörigkeiten. Angabe der Kennzahl des betreffenden Landes sowie das Land in Langschrift.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Datum der 1. Entscheidung
Merkmals-ID
1836474
Beschreibung
Das Datum ist in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr jeweils zweistellig (TTMMJJ) einzutragen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Geschäftsnummer der 1. Entscheidung
Merkmals-ID
1836476
Beschreibung
Einzutragen ist die Geschäftsnummer der ersten Entscheidung. Bei Verbindung mehrerer Verfahren ist nur die führende Geschäftsnummer einzutragen.
Bei Verzichten nach § 149 Abs. 2 Nr. 2 GewO ist die Geschäftsnummer einzutragen, unter der das Rücknahme- oder Widerrufsverfahren geführt wird.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Erkennende Stelle
Merkmals-ID
1836478
Beschreibung
Eintragung der amtlichen Bezeichnung der Stelle, deren Geschäftsnummer der ersten Entscheidung eingetragen ist.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Postleitzahl und Ort
Merkmals-ID
1836500
Beschreibung
Bei Mitteilungen von Verwaltungsbehörden ist die Postleitzahl sowie der Ort einzutragen, an dem die eingetragene Stelle der ersten Entscheidung ihren Sitz hat.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Postfach oder Straße und Hausnummer
Merkmals-ID
1836480
Beschreibung
Bei Mitteilungen von Verwaltungsbehörden ist die Nummer des Postfaches einzutragen, an dem die eingetragene Stelle der ersten Entscheidung ihren Sitz hat. Ist kein Postfach vorhanden, so sind Straße und Hausnummer einzutragen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Vollziehbar seit
Merkmals-ID
1836482
Beschreibung
Das Datum ist in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr jeweils zweistellig (TTMMJJ) einzutragen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Unanfechtbar / rechtskräftig seit
Merkmals-ID
1836484
Beschreibung
Das Datum ist in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr jeweils zweistellig (TTMMJJ) einzutragen.
Bei Bußgeldentscheidungen ist das Datum einzutragen, von dem an die Bußgeldentscheidung rechtskräftig ist.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Höhe der Geldbuße
Merkmals-ID
1836486
Beschreibung
Einzutragen bei Bußgeldentscheidungen sind Geldbußen von mehr als 200 Euro.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 Abs. 1 GewO.
Angewendete Vorschriften
Merkmals-ID
1836506
Beschreibung
Es wird die angewendete Rechtsvorschrift benannt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Inhalt der Entscheidung / des Verzichts
Merkmals-ID
1836504
Beschreibung
Bei Verwaltungsentscheidungen bzw. Verzichten wird der Inhalt der Entscheidung dargestellt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Rechtliche Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit / Tat
Merkmals-ID
1836502
Beschreibung
Bei der Eintragung einer Ordnungswidrigkeit ist diese zu bezeichnen. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung ist die Tat zu benennen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Juristische Personen (Gesellschaften, Vereinigungen, Vereine)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850270
Klassifikation
Organisationen
Beschreibung
Nach Auffassung des allgemeinen Verwaltungsrechts können auch juristische Personen Träger gewerberechtlicher Befugnisse sein. Daher werden Verwaltungsentscheidungen, Verzichte und Bußgeldentscheidungen, die juristische Personen betreffen, ins Gewerbezentralregister eingetragen. Strafgerichtliche Verurteilungen hingegen können sich nicht gegen juristische Personen richten.
Merkmale
Rechtsform
Merkmals-ID
1836462
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde
Merkmals-ID
1836464
Beschreibung
Bei Eintragung in einem öffentlichen Register (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister) ist die Kurzbezeichnung des Registers und die Registernummer anzugeben.
Hat eine juristische Person, die nicht in einem öffentlichen Register eingetragen ist, ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Genehmigung oder Verleihung erlangt, so ist die Geschäftsnummer einzutragen, unter der die Rechtsfähigkeit verliehen worden ist.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Registergericht oder Genehmigungsbehörde
Merkmals-ID
1836466
Beschreibung
Ist die juristische Person oder Personenvereinigung in einem öffentlichen Register eingetragen, so ist das zum Zeitpunkt der Mitteilung zuständige Registergericht einzutragen.
Wurde die Rechtsfähigkeit durch staatliche Genehmigung oder Verleihung erlangt, ist die amtliche Bezeichnung der Genehmigungsbehörde einzutragen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Name (Firma)
Merkmals-ID
1836468
Beschreibung
Bei Eintragung der juristischen Person oder Personenvereinigung in einem öffentlichen Register (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister) ist der Name der Firma in der Form einzutragen, die sich zum Zeitpunkt der Mitteilung aus dem öffentlichen Register ergibt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Sitz
Merkmals-ID
1836470
Beschreibung
Der Sitz der juristischen Person oder Personengesellschaft ist in der Form einzutragen, wie er sich zum Zeitpunkt der Mitteilung aus der Eintragung in dem öffentlichen Register, der Genehmigungs- oder Verleihungsurkunde oder der Satzung ergibt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Datum der 1. Entscheidung
Merkmals-ID
1836474
Beschreibung
Das Datum ist in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr jeweils zweistellig (TTMMJJ) einzutragen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Geschäftsnummer der 1. Entscheidung
Merkmals-ID
1836476
Beschreibung
Einzutragen ist die Geschäftsnummer der ersten Entscheidung. Bei Verbindung mehrerer Verfahren ist nur die führende Geschäftsnummer einzutragen.
Bei Verzichten nach § 149 Abs. 2 Nr. 2 GewO ist die Geschäftsnummer einzutragen, unter der das Rücknahme- oder Widerrufsverfahren geführt wird.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Behörden- oder Regionalkennzeichen
Merkmals-ID
1836460
Beschreibung
Kennzeichen für die Stelle, deren Geschäftsnummer der ersten Entscheidung eingetragen ist.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Erkennende Stelle
Merkmals-ID
1836478
Beschreibung
Eintragung der amtlichen Bezeichnung der Stelle, deren Geschäftsnummer der ersten Entscheidung eingetragen ist.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Postleitzahl und Ort
Merkmals-ID
1836500
Beschreibung
Bei Mitteilungen von Verwaltungsbehörden ist die Postleitzahl sowie der Ort einzutragen, an dem die eingetragene Stelle der ersten Entscheidung ihren Sitz hat.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Postfach oder Straße und Hausnummer
Merkmals-ID
1836480
Beschreibung
Bei Mitteilungen von Verwaltungsbehörden ist die Nummer des Postfaches einzutragen, an dem die eingetragene Stelle der ersten Entscheidung ihren Sitz hat. Ist kein Postfach vorhanden, so sind Straße und Hausnummer einzutragen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Vollziehbar seit
Merkmals-ID
1836482
Beschreibung
Das Datum ist in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr jeweils zweistellig (TTMMJJ) einzutragen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Unanfechtbar / rechtskräftig seit
Merkmals-ID
1836484
Beschreibung
Das Datum ist in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr jeweils zweistellig (TTMMJJ) einzutragen.
Bei Bußgeldentscheidungen ist das Datum einzutragen, von dem an die Bußgeldentscheidung rechtskräftig ist.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Höhe der Geldbuße
Merkmals-ID
1836486
Beschreibung
Einzutragen bei Bußgeldentscheidungen sind Geldbußen von mehr als 200 Euro.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 Abs. 1 GewO.
Gewerbeart
Merkmals-ID
1836488
Beschreibung
Die Art der Gewerbeausübung ist durch einen Großbuchstaben (S, R, M, W) zu kennzeichnen.
betrifft eine Eintragung mehrere Gewerbearten, so ist die Gewerbeart zu kennzeichnen, die überwiegend betroffen ist.
S = stehendes Gewerbe
R = Reisegewerbe
M = Marktverkehr
W = sonstige wirtschaftliche Unternehmung
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Unterzeichnung
Merkmals-ID
1836490
Beschreibung
Eingetragen werden hier die Geschäftsnummer, die amtliche Bezeichnung der mitteilenden Behörde sowie der Ort und das Datum der Mitteilung.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153 a Abs. 1 GewO.
Angewendete Vorschriften
Merkmals-ID
1836506
Beschreibung
Es wird die angewendete Rechtsvorschrift benannt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Inhalt der Entscheidung / des Verzichts
Merkmals-ID
1836504
Beschreibung
Bei Verwaltungsentscheidungen bzw. Verzichten wird der Inhalt der Entscheidung dargestellt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Rechtliche Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit / Tat
Merkmals-ID
1836502
Beschreibung
Bei der Eintragung einer Ordnungswidrigkeit ist diese zu bezeichnen. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung ist die Tat zu benennen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Es ist davon auszugehen, dass der Datenbestand weitgehend vollständig ist, d. h. dass grundsätzlich alle einzutragenden Entscheidungen im Register gespeichert sind. Zu berücksichtigen ist, dass Einträge entsprechend der Tilgungsfristen aus dem Register entfernt werden. Es dürften jedoch nicht zu allen Einträgen jeweils alle Informationen erfasst sein. Es kann z. B. vorkommen, dass ein Geburtsort oder das Geburtsdatum der mitteilenden Behörde nicht bekannt war. In diesem Fall ist dieses Datum im Register nicht vorhanden.
Periodizität und Aktualität
Mitteilungen an das Gewerbezentralregister sollen bei Entscheidungen binnen eines Monats nach Eintritt der Vollziehbarkeit, Unanfechtbarkeit oder Rechtskraft abgesandt werden. Bei Entscheidungen, die der Rechtskraft nicht fähig sind, sollen die Mitteilungen binnen eines Monats nach ihrem Erlass und bei anderen Tatsachen binnen eines Monats nach ihrem Eintritt abgesandt werden.
Ergänzungen oder Berichtigungen sollen unverzüglich mitgeteilt werden.
Verwaltungsentscheidungen über natürliche Personen werden aus dem GZR nach Ablauf des 80. Lebensjahres gelöscht. Für Eintragungen über juristische Personen und Personenvereinigungen gilt eine Frist von 20 Jahren.
Bußgeldentscheidungen sind, sofern die Geldbuße 300 Euro nicht übersteigt, nach drei Jahren zu tilgen. Bei höheren Geldbußen gilt eine Frist von fünf Jahren.
Strafgerichtliche Verurteilungen sind nach fünf Jahren aus dem Register zu tilgen.
Enthält das Register mehrere Eintragungen, so erfolgt die Tilgung einer Eintragung erst, wenn bei allen Eintragungen die Tilgungsfrist abgelaufen ist.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist für die Führung des Registers zuständig.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Auskünfte werden gemäß § 150 GewO an die betroffene Person sowie nach § 150a GewO an die berechtigten Behörden erteilt.
Anträge werden in der Regel bei der für den Antragsteller zuständigen Gewerbebehörde bzw. Meldebehörde gestellt. Die Auskunft ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Gerichte und Behörden teilen der Registerbehörde die einzutragenden Entscheidungen, Feststellungen und Tatsachen mit.
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten, eingeschränktes Zugangsrecht) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Verwendung der Registerdaten
Die Registerdaten finden Anwendung bei behördlichen gewerberechtlichen Entscheidungen.
Mit der Übersicht „GZR-Daten zur Schwarzarbeit“ legt das Bundesamt für Justiz das Ergebnis von Auswertungen der jährlich in die Teilregister über natürliche Personen sowie juristische Personen und Personenvereinigungen des Gewerbezentralregisters eingetragenen Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Schwarzarbeit vor.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Technische Standards
Zur zwischenbehördlichen Kommunikation mit dem Gewerbezentralregister dient der BfJ-eigene Standard zur elektronischen Datenübermittlung per XML: XBfJ.
Für den Datentransport über Datenleitungen wird ferner das automatische Mitteilungs- und Auskunftsverfahren beim BfJ (AuMiAu) verwendet.
Gerichte und Staatsanwaltschaften können Auskünfte aus dem Register auch mit Hilfe von Vordrucken über das webbasierte Internet-Formularcenter des BfJ (InFormJu) beantragen. Die Auskunft wird hierbei in Papierform auf dem Postweg an das GZR gerichtet.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Eine Online-Beantragung von Auskünften aus dem GZR ist über das Online-Portal des BfJ mit Hilfe des elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels möglich.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 23.05.2024