GSB 7.1 Standardlösung

GMP-Register

Register-ID: 1852124

Allgemeines

Beschreibung

Die Anwendung GMP-Register dient zur Erfassung und Recherche von Herstellungs- und Einfuhrerlaubnissen (§§ 13 und 72 AMG) sowie Good Manufacturing Practice (GMP)-Zertifikaten (§ 64 AMG) von Einrichtungen, die Arzneimittel oder Wirkstoffe herstellen oder nach Deutschland einführen.
Vorgaben für die Inhalte des GMP-Registers erfolgen primär durch die Länderbehörden (gesteuert von der ZLG) in Form der Verfahrensanweisungen (VAW), sowie (indirekt) durch die EMA in Form der CoCP.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Anwendung soll primär den zuständigen Landesbehörden ermöglichen, entsprechende Erlaubnisse und Zertifikate zu erstellen (Daten erfassen). Diese Dokumente dienen den zuständigen Landesbehörden dann als offizielle amtliche Urkunden, die den pharmazeutischen Unternehmen ausgehändigt werden. Bestimmte übergeordnete Behörden dürfen zudem über die Rechercheanwendung das GMP-Register nutzen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das GMP-Register ist Teil des PharmNet.Bund (Arzneimittel-Informationssystem des Bundes und der Länder). PharmNet.Bund stellt die bundesweit vorliegenden amtlichen Daten im Rahmen der Zulassung/Registrierung bzw. Überwachung von Arzneimitteln in Deutschland zentral zur Verfügung. Die Daten werden vom Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geführt und regelmäßig an die von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) geschaffene Gemeinschaftsdatenbank EudraGMDP weitergeleitet.
Start des Wirkbetriebs im DIMDI: Seit Juni 2008 Erlaubnis-Erfassung, März 2010 Erlaubnis-Recherche, Juni 2010 Zertifikat-Erfassung, Mai 2017 Zertifikat-Recherche.
Seit Mai 2020: Registerführung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), auf Grundlage der BfArM-Arzneimitteldatenverordnung (ehemals DIMDI-Arzneimittelverordnung).

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Ergänzung neuer Rechtsgrundlagen, z.B. Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) - von der ZLG angekündigt, konkrete Vorgaben fehlen aber noch.
Überarbeitung der Erfassungs-Oberflächen unter Einbeziehung der „Partner-Informationen NEU“ statt der bisherigen alten Datenbank "painfo".

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 67a Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm-Arzneimitteldatenverordnung - DIMDIAMV)
Verfahrensanweisungen der Länderbehörden (VAW)
Compilation of Community Procedures der EMA (CoCP)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Herstellungs- und EinfuhrerlaubnisseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851038

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
GMP-ZertifikateMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851040

Klassifikation

Dokumente

Merkmale

Qualität

Die Freigabe der endgültigen Erlaubnisse und Zertifikate ist nur möglich, wenn die nach bestimmten Verfahrensanweisungen (VAW, von der ZLG erstellt) ausgefüllten Formulare vollständig im Sinne der Vorgaben sind.
Die ausstellende Behörde hat die Möglichkeit, bei der Erfassung einen ""Probe-Ausdruck"" des Dokuments zu erstellen (PDF-Online). Bei gravierenden Eingabefehlern erfolgt eine entsprechende automatische Meldung durch das Erfassungssystem; eine Freigabe ist dann nicht möglich. Eine weitere Art von Überprüfung erfolgt beim automatischen Datentransfer an EudraGMDP : Bei Abweichungen von den EMA-Business-Rules wird das Dokument von EudraGMDP mit einer entsprechenden Fehlermeldung abgewiesen. Die BfArM-Fachabteilung informiert dann die ausstellende Behörde und liefert Vorschläge zur Behebung des Fehlers.

Periodizität und Aktualität

Die Erfassung und Recherche durch die zuständigen Behörden ist jederzeit innerhalb der GMP-Register-Servicezeit möglich.
Die Aktualisierung oder auch Aufhebung einer Herstellungserlaubnis erfolgt anlassbezogen und in Abhängigkeit zum jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer; GMP-Zertifikate werden zunächst für drei Jahre ausgestellt, können aber ebenfalls vor Ablauf auf ungültig gesetzt und/oder ersetzt werden.
Bisher wurden noch keine Daten gelöscht, die Daten werden chronologisch seit Start der Anwendung im Fachverfahren verwaltet bzw. gespeichert. Ersetzte und ungültige Dokumente werden nicht gelöscht, sondern aus Gründen der Nachverfolgbarkeit historisiert.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist für die Registerführung zuständig.

Ebenso erfolgt die technische Registerführung durch die BfArM-/DIMDI-eigene IT-Abteilung.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Zuständige Behörden-Mitarbeiter mit Zugriffsberechtigung (vom BfArM vergebene Zugangsdaten) können:

  • Erlaubnisse und Zertifikate erfassen, freigeben und recherchieren
  • Erlaubnisse und Zertifikate erfassen und recherchieren (keine Freigabe)
  • Erlaubnisse und Zertifikate recherchieren (online die PDF-Dokumente lesen und ausdrucken)

Die Öffentlichkeit kann auf das GMP-Register nicht zugreifen, aber die Mehrzahl der Dokumente in einer reduzierten Form auf der Plattform EudraGMDP -Public einsehen, nachdem sie dorthin übergeleitet wurden.
Öffentlich les- und ausdruckbar sind nur die an EudraGMDP übermittelten freigegebenen Dokumente, wobei nicht alle Daten öffentlich sichtbar sind (z.B. keine Personendaten).

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Behördenmitarbeiter mit schreibenden Zugriffsrechten und gültigen Zugangsdaten geben die Daten über die Erfassungsanwendung in das GMP-Register ein. Von dort erfolgt an jedem Werktag ein automatischer Datentransfer der freigegebenen Dokumente an EudraGMDP in Form von XML-Dateien.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Die an EudraGMDP übertragenen freigegebenen Dokumente sind in EudraGMDP-Public in einer reduzierten Form für jedermann öffentlich einsehbar. Genutzt wird dieses Angebot z.B. von pharmazeutischen Unternehmern und zuständigen Überwachungsbehörden (auch international) sowie Zollbehörden, Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die Anwendung besteht aus jeweils einer relationalen Datenbank für Herstellungs- und Einfuhrerlaubnisse sowie für GMP-Zertifikate.

Technische Standards

Der Datentransfer via XML-Schnittstelle zu EudraGMDP erfolgt seit mehreren Jahren im wöchentlichen Abstand und seit Mitte 2019 automatisiert an jedem Werktag.
Jede Behörde hat für die eigenen Mitarbeiter Zugang nur zu den eigenen Daten, solange es sich um Entwürfe, Vorlagen oder noch nicht freigegebene Dokumente handelt. Nach Freigabe im GMP-Register können diese Dokumente auch von den weiteren deutschen GMP-Inspektoraten recherchiert und ggf. ausgedruckt werden (in Form der HTML-Ansicht bzw. als PDF-Dokument).

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Das Recherche- bzw. Erfassungsportal befindet sich auf PharmNet.Bund.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 17.06.2021