GSB 7.1 Standardlösung

Förderdatenbank des Bundes

Register-ID: 1852100

Allgemeines

Beschreibung

Über die Förderdatenbank des Bundes erhalten Interessierte einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Aktuell sind in der Förderdatenbank etwa 2.400 antragsoffene Förderprogramme eingepflegt (Stand: Dezember 2022).

Die Förderdatenbank wird ständig weiterentwickelt und wurde 2020 als OZG-Leistung um Leistungsbeschreibungen und Zusatzinformationen in bürgernaher Sprache ergänzt. Mit Hilfe einer Suchfunktion kann das aktuelle Förderangebot nach Förderungen für das eigene Vorhaben durchsucht werden. Die Förderdatenbank leistet damit einen aktiven Beitrag dazu, die Transparenz in der Förderlandschaft zu erhöhen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Förderdatenbank des Bundes als Serviceangebot des BMWK bietet Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Kammern, Wirtschaftsverbänden, Intermediären, Ländern und Kommunen aktuelle Informationen zu Bundes- und Landesförderprogrammen an. Sie informiert damit umfassend über aktuelle Entwicklungen im Förderbereich und gibt allgemeine Hintergrundinformationen zu Antragsverfahren. Zudem ist die Förderdatenbank ein wesentliches Informationstool für mehrere Hotlines, insbesondere der Finanzierungs- und Förderberatung.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Das BMWK treibt mit dem Projekt „Förderportal“ den nutzerfreundlichen, unbürokratischen, schnellen, digitalen und zentralen Zugang zu Förderungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen voran. Ziel ist es, ein umfassendes Online-Portal für Förderleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bereitzustellen. Förderinteressierte sollen die passende Förderung auf dem Förderportal suchen, finden und beantragen können sowie während des gesamten Förderprozesses mit der fördergebenden Stelle über das Portal interagieren können. Für fördergebende Stellen soll es Arbeitserleichterungen und Effizienzgewinne mit sich bringen (z. B. durch Auswertungen, schnelle und einfache Antragsgenerierung).

Gesetzliche Ebene

Untergesetzlich

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

FörderprogrammeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850366

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale
FörderorganisationenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850368

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Unter den Förderorganisationen sind entweder die Adressen der Ansprechpunkte oder die Namen der fördergebenden Institutionen angegeben.

Merkmale

Qualität

Die Förderdatenbank wird im Rahmen der folgenden Aufnahme- bzw. Abgrenzungskriterien fortlaufend durch eine Fachredaktion betreut:

  • Förderprogramme: Unter einem Förderprogramm wird eine generell-abstrakte Regelung zur finanziellen Förderung von Projekten bzw. Vorhaben verstanden. Generell ist eine Regelung, wenn sie sich an eine Mehrzahl von Personen oder Organisationen mit vergleichbaren Voraussetzungen richtet. Abstrakt ist eine Regelung, die auf eine Mehrzahl von Sachverhalten bzw. Vorhaben anwendbar ist. Damit sind Förderprogramme insbesondere von Einzelprojekten bzw. der Förderung einzelner Adressaten abgrenzbar.
  • Projektförderung: Es handelt sich grundsätzlich um freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand zur finanziellen Förderung von Projekten (Projektförderung im Sinne der Finanzierung zeitlich, sachlich und finanziell abgrenzbarer Vorhaben). Dies wird in den Richtlinien in der Regel durch einen Verweis auf §§ 23, 44 BHO / LHO verdeutlicht. Nicht berücksichtigt werden insbesondere Förderangebote, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht (Sozial-/Transferleistungen), steuerliche Hilfen, reine Informations- und Beratungsangebote (z. B. Internetportale), Sachleistungen sowie die institutionelle Förderung im Sinne einer projektunabhängigen Grundfinanzierung von Einrichtungen. Bei gesetzlichen Leistungen werden aus inhaltlichen Gründen in geringem Umfang Ausnahmen gemacht (z. B. Aufstiegs-BAföG).
  • Abgrenzung nach Fördergebern: Aufgenommen werden Programme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Nicht aufgenommen werden insbesondere Programme von Kommunen, privaten Stiftungen sowie anderen privaten Trägern.
  • Abgrenzung nach Fördernehmern: Aufgenommen werden grundsätzlich alle Programme, die sich an die in der bestehenden Datenbank unter „Antragsberechtigte“ genannten Gruppen richten. Der Kreis der Antragsteller muss offen, darf also nicht bereits individuell abschließend bestimmt sein (s. o. „generell“).
  • Thematische Abgrenzung: Aufgenommen werden grundsätzlich alle Programme, die thematisch den Förderbereichen der Datenbank zugeordnet werden können (von Arbeit bis Wohnungsbau).
  • Zeitliche Abgrenzung: Die Programme müssen grundsätzlich antragsoffen sein. Bekanntmachungen mit kurzen Laufzeiten werden aufgenommen, wenn Anträge mindestens vier Wochen oder länger gestellt werden können (bei wichtigen Programmen auch kürzer) oder bereits weitere Antragsrunden angekündigt wurden. Programme werden gelöscht, wenn keine Anträge mehr gestellt werden können und keine Verlängerung / keine zukünftigen Antragsrunden vorgesehen sind.
  • Veröffentlichung: Die Programme müssen von den Fördergebern - insbesondere im amtlichen Schrifttum und / oder im Internet - veröffentlicht werden.

Periodizität und Aktualität

Prinzipiell folgt die Neuaufnahme und Pflege bestehender Förderprogramme einem maximal 14 Tage dauernden Aktualisierungszyklus.

Die Aktualität der Merkmale entspricht der Gültigkeit der Förderrichtlinie. Ausgewählte Merkmale (z. B. Kurzzusammenfassung und Ansprechpunkt) können durch Eingabe des Fördergebers geändert werden.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die Förderdatenbank des Bundes wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geführt.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Die Website ist öffentlich zugänglich.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Datenerfassung erfolgt als direkte Eingabe durch eine vom BMWK beauftragte Fachredaktion.

Open Data-Tauglichkeit

Es bestehen keine Ausnahmetatbestände nach § 12a EGovG. Aufgrund des Datenformats bzw. der Lizenz steht der Datenbestand gegenwärtig nicht als Open Data zur Verfügung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 02.01.2023