Allgemeines
Beschreibung
Das Luftfahrt-Bundesamt führt eine elektronische Datenbank über durchgeführte flugmedizinische Untersuchungen und Beurteilungen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Datenbank dient dazu:
• die Aufsicht über die Tätigkeit der anerkannten flugmedizinischen Sachverständigen und Zentren sicherzustellen,
• die Erfüllung der dem LBA im Rahmen der Erteilung von Tauglichkeitszeugnissen zugewiesenen Aufgaben zu gewährleisten,
• statistische Auswertungen zu ermöglichen,
• Mehrfachanträge auf Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses zu vermeiden,
• bei einem Zuständigkeitswechsel die medizinischen Berichte weitergeben zu können.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 65b Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Flugmedizinisch UntersuchteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850656
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Jede flugmedizinische Untersuchung und Beurteilung wird erfasst. Dies geschieht sowohl bei der Bewerbung auf eine Lizenz als auch im Rahmen von Nachuntersuchungen.
Der Großteil der Merkmale liegt in Form von Kopien jedes Tauglichkeitszeugnisses, der personenbezogenen Untersuchungsberichte über nicht abgeschlossene Tauglichkeitsuntersuchungen und im Fall festgestellter Untauglichkeit, medizinischer Befunde (nach Anhang IV MED.A.025 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011) und personenbezogener Vermerke des LBA in Bezug auf die Tauglichkeit vor.
Merkmale
Familienname
Merkmals-ID
1849770
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsname
Merkmals-ID
1849768
Optionalität
Angabe verpflichtend
Vorname
Merkmals-ID
1849772
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsort
Merkmals-ID
1849774
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1849766
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geschlecht
Merkmals-ID
1849790
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1849782
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum der flugmedizinischen Untersuchung
Merkmals-ID
1835102
Optionalität
Angabe verpflichtend
Referenznummer des Tauglichkeitszeugnisses
Merkmals-ID
1835104
Optionalität
Angabe verpflichtend
Art des Zeugnisses
Merkmals-ID
1835106
Beschreibung
Es gibt drei verschiedene Klassen von medizinischen Tauglichkeitszeugnissen, Klasse 1 für Berufsluftfahrzeugführende, Klasse 2 für Privatluftfahrzeugführende sowie für LAPL-Inhaber. Diese unterscheiden sich in den Anforderungen an den Gesundheitszustand.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Auflagen und Einschränkungen
Merkmals-ID
1835108
Beschreibung
Im Tauglichkeitszeugnis festgehaltene Auflagen und Einschränkungen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Gültigkeitsdauer des Tauglichkeitszeugnisses
Merkmals-ID
1835110
Beschreibung
Gültigkeitsdauer variiert nach Alter und Tauglichkeitsklasse zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Flugmedizinische SachverständigeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850660
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Es werden Informationen zu den die Daten übermittelnden flugmedizinischen Sachverständigen gespeichert.
Im Fall einer Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland wird eine Kopie der Anerkennungsurkunde gespeichert.
Merkmale
Name
Merkmals-ID
1849800
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1849782
Optionalität
Angabe verpflichtend
Flugmedizinische ZentrenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850658
Klassifikation
Organisationen
Beschreibung
Es werden Informationen zu den die Daten übermittelnden flugmedizinischen Zentren gespeichert.
Im Fall einer Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland wird eine Kopie der Anerkennungsurkunde gespeichert.
Merkmale
Name
Merkmals-ID
1849800
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1849782
Optionalität
Angabe verpflichtend
Zuständige StellenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850662
Klassifikation
Organisationen
Beschreibung
Angaben zu der für die Erteilung der Erlaubnis für Luftfahrer zuständigen Stelle.
Stichwörter
Merkmale
Name
Merkmals-ID
1849800
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1849984
Optionalität
Angabe freiwillig
Telefonnummer
Merkmals-ID
1849968
Optionalität
Angabe freiwillig
Qualität
Jede durchgeführte flugmedizinische Untersuchung und Beurteilung ist zu übermitteln. Das LBA geht von einer niedrigen einstelligen Anzahl an nicht erfassten Untersuchungen aus. Die Vollständigkeit sowie Plausibilität der Angaben wird geprüft. Bei lückenhaften Angaben werden diese nachgefordert und ergänzt.
Periodizität und Aktualität
Der Datenbestand wird mit jeder neuen Tauglichkeitsuntersuchung fortlaufend ergänzt.
Die gespeicherten personenbezogenen Daten sind nach Ablauf von zehn Jahren zu löschen, soweit sie für die Erfüllung der oben genannten Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Bei Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhabern beginnt die Frist mit Ablauf des Gültigkeitsdatums des zuletzt ausgestellten Tauglichkeitszeugnisses.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit liegt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Flugmedizinisch Sachverständige (Fliegerärztinnen und -ärzte) können über einen passwortgeschützten Zugang Daten zu Untersuchungen eingeben sowie vorhergegangene Untersuchungen einsehen, wenn eine Leseberechtigung durch den Betroffenen erteilt wurde.
Beschäftigte des LBA können Daten einsehen, ergänzen und löschen.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Daten werden durch die flugmedizinisch Sachverständigen und die flugmedizinischen Zentren über einen Server des LBA eingegeben.
Im Falle eines Transfers der Daten bei einem Wechsel der zuständigen Behörde werden diese in Papierform übermittelt.
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Das Modul „MEDICAL“ eines Software-Anbieters wird hierbei verwendet. Die hier von flugmedizinischem Personal eingegebenen Daten werden direkt an das LBA übermittelt.
Technische Standards
Die Software für elektronische Übermittlung der Daten wird vom Luftfahrt-Bundesamt kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es ist nur die elektronische Übermittlung durch oben genannte Software gestattet.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 01.06.2021