GSB 7.1 Standardlösung

Flugmedizinische Datenbank

Register-ID: 1852122

Allgemeines

Beschreibung

Das Luftfahrt-Bundesamt führt eine elektronische Datenbank über durchgeführte flugmedizinische Untersuchungen und Beurteilungen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbank dient dazu:

• die Aufsicht über die Tätigkeit der anerkannten flugmedizinischen Sachverständigen und Zentren sicherzustellen,
• die Erfüllung der dem LBA im Rahmen der Erteilung von Tauglichkeitszeugnissen zugewiesenen Aufgaben zu gewährleisten,
• statistische Auswertungen zu ermöglichen,
• Mehrfachanträge auf Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses zu vermeiden,
• bei einem Zuständigkeitswechsel die medizinischen Berichte weitergeben zu können.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 65b Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Flugmedizinisch UntersuchteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850656

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Jede flugmedizinische Untersuchung und Beurteilung wird erfasst. Dies geschieht sowohl bei der Bewerbung auf eine Lizenz als auch im Rahmen von Nachuntersuchungen.

Der Großteil der Merkmale liegt in Form von Kopien jedes Tauglichkeitszeugnisses, der personenbezogenen Untersuchungsberichte über nicht abgeschlossene Tauglichkeitsuntersuchungen und im Fall festgestellter Untauglichkeit, medizinischer Befunde (nach Anhang IV MED.A.025 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011) und personenbezogener Vermerke des LBA in Bezug auf die Tauglichkeit vor.

Merkmale
Flugmedizinische SachverständigeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850660

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Es werden Informationen zu den die Daten übermittelnden flugmedizinischen Sachverständigen gespeichert.

Im Fall einer Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland wird eine Kopie der Anerkennungsurkunde gespeichert.

Merkmale
Flugmedizinische ZentrenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850658

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Es werden Informationen zu den die Daten übermittelnden flugmedizinischen Zentren gespeichert.

Im Fall einer Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland wird eine Kopie der Anerkennungsurkunde gespeichert.

Merkmale
Zuständige StellenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850662

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Angaben zu der für die Erteilung der Erlaubnis für Luftfahrer zuständigen Stelle.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Jede durchgeführte flugmedizinische Untersuchung und Beurteilung ist zu übermitteln. Das LBA geht von einer niedrigen einstelligen Anzahl an nicht erfassten Untersuchungen aus. Die Vollständigkeit sowie Plausibilität der Angaben wird geprüft. Bei lückenhaften Angaben werden diese nachgefordert und ergänzt.

Periodizität und Aktualität

Der Datenbestand wird mit jeder neuen Tauglichkeitsuntersuchung fortlaufend ergänzt.
Die gespeicherten personenbezogenen Daten sind nach Ablauf von zehn Jahren zu löschen, soweit sie für die Erfüllung der oben genannten Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Bei Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhabern beginnt die Frist mit Ablauf des Gültigkeitsdatums des zuletzt ausgestellten Tauglichkeitszeugnisses.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit liegt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Flugmedizinisch Sachverständige (Fliegerärztinnen und -ärzte) können über einen passwortgeschützten Zugang Daten zu Untersuchungen eingeben sowie vorhergegangene Untersuchungen einsehen, wenn eine Leseberechtigung durch den Betroffenen erteilt wurde.

Beschäftigte des LBA können Daten einsehen, ergänzen und löschen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Daten werden durch die flugmedizinisch Sachverständigen und die flugmedizinischen Zentren über einen Server des LBA eingegeben.

Im Falle eines Transfers der Daten bei einem Wechsel der zuständigen Behörde werden diese in Papierform übermittelt.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das Modul „MEDICAL“ eines Software-Anbieters wird hierbei verwendet. Die hier von flugmedizinischem Personal eingegebenen Daten werden direkt an das LBA übermittelt.

Technische Standards

Die Software für elektronische Übermittlung der Daten wird vom Luftfahrt-Bundesamt kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es ist nur die elektronische Übermittlung durch oben genannte Software gestattet.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 01.06.2021