GSB 7.1 Standardlösung

Fahrtenschreiberkartenregister (FKR)

Register-ID: 1852106

Allgemeines

Beschreibung

Das Fahrtenschreiberkartenregister dient der Speicherung von Fahrtenschreiberkarten (z. B. Fahrerkarten), die zur Bedienung des Fahrtenschreibers in Lastkraftwagen und Bussen benötigt werden.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register dient hauptsächlich der Speicherung von Fahrerkarten, die vom Lkw- und Busfahrpersonal zur Bedienung des Fahrtenschreibers benötigt werden. Dadurch wird eine zuverlässige Aufzeichnung und Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals ermöglicht. In diesem Zusammenhang sind weitere Arten von Fahrtenschreiberkarten erforderlich, deren Daten ebenfalls im Register gespeichert werden: Kontrollkarten, Unternehmenskarten und Werkstattkarten.
Durch die zentrale Registrierung wird sichergestellt, dass das Fahrpersonal nur im Besitz einer Fahrerkarte ist.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Aufgrund der Verordnung (EG) 2135/98 wurden die nationalen Rechtsvorschriften erlassen, welche am 01. Mai 2005 zur Einführung des FKR geführt haben. Aktuell gilt die Richtlinie über den Führerschein (VO (EU) 165/2014) und ihre Umsetzung in nationales Recht.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Das Fahrtenschreiberkartenregister wird seit 2005 beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt.
Im Zuge der Änderung des Gesetzes über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG) sowie des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes 2017 wurde das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (ZKR) umbenannt in Fahrtenschreiberkartenregister (FKR). Damit wurden die Begrifflichkeiten aus dem europäischen Recht, in dem das Kontrollgerät als Fahrtenschreiber bezeichnet wird, in deutsches Recht übernommen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 2 und 4 Fahrpersonalgesetz (FPersG)
§§ 11 ff. Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Verordnung (EU) 165/2014

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Inhaber von FahrerkartenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850572

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Die Fahrerkarte ist nötig bei Fahrten mit Fahrzeugen oder Gespannen zur Personen- oder Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, soweit keine Ausnahme vorliegt. Dazu bekommt der Fahrer / die Fahrerin eine persönliche Fahrerkarte, auf der die Identifizierungsdaten des Fahrers / der Fahrerin gespeichert sind und für 28 Tage seine / ihre Lenk- und Ruhezeiten sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten der letzten 24 Stunden registriert werden.

Bei Angabe der Fahrerlaubnisnummer zusätzlich die Angabe des Ausgabestaates.

Merkmale
Inhaber von WerkstattkartenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850574

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Die Werkstattkarte können anerkannte Werkstätten, Hersteller / Herstellerinnen von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller / -herstellerinnen beantragen, um die Fahrtenschreiber zu aktivieren, zu prüfen und zu kalibrieren.

Personenbezogene Daten sind anzugeben für den Unternehmer / die Unternehmerin (bei juristischen Personen für die zur Vertretung berufenen Personen) der Werkstatt sowie für die Person, auf die die Karte nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 FPersV ausgestellt wurde.

Stichwörter
Merkmale
Inhaber von UnternehmenskartenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850576

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Die Unternehmenskarte ist für Unternehmen, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt. Mit der Unternehmenskarte können die im Fahrtenschreiber gespeicherten Daten angezeigt, übertragen und ausgedruckt werden. Die Unternehmen nutzen die Daten für eigene Planungszwecke und bei Betriebskontrollen.

Personenbezogene Daten werden angegeben für den Unternehmer / die Unternehmerin, bei juristischen Personen für die zur Vertretung berufene Person.

Stichwörter
Merkmale
Inhaber von KontrollkartenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850578

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Die Kontrollkarten werden zur Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten an die Kontrollbehörden (Polizei, Arbeitsschutzbehörden, Bundesamt für Logistik und Mobilität) ausgegeben.

Stichwörter
Merkmale
FahrtenschreiberkartenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850580

Klassifikation

Dokumente

Merkmale

Qualität

Die Produktion der Fahrtenschreiberkarten erfolgt zentral in der Personalisierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Im Rahmen der Produktion werden die jeweils erforderlichen Daten zu den unterschiedlichen Fahrtenschreiberkarten in das Fahrtenschreiberkartenregister geschrieben und dort gespeichert. Es ist also von einem vollständigen Datenbestand auszugehen.
Gleichwohl werden im Rahmen der Mitteilungsverarbeitung die übermittelten Datensätze fachlich auf Plausibilitäten geprüft, z. B. vollständige und korrekte Angaben der Personendaten. Diese Prüfungen entbinden die Fahrerlaubnisbehörden jedoch nicht von ihrer Verantwortung, daher werden diese in vielen Fällen vergleichbare Prüfungen in ihren Verfahren implementiert haben.

Periodizität und Aktualität

Die im Fahrtenschreiberkartenregister erfassten Daten werden im Rahmen der Personalisierung direkt übermittelt. Aktualisierungen erfolgen lediglich bei Ersatz- oder Erneuerungsbestellungen.
Gemäß § 13 FPersV werden die im Fahrtenschreiberkartenregister gespeicherten Daten fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeit gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Fahrtenschreiberkartenregister wird beim KBA geführt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die im Fahrtenschreiberkartenregister gespeicherten Daten dürfen an die hierfür zuständigen Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren übermittelt werden, soweit dies erforderlich ist:

  • für Verwaltungsmaßnahmen auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder darauf beruhender Rechtsvorschriften,
  • für Verkehrs- oder Grenzkontrollen sowie
  • für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Die im Fahrtenschreiberkartenregister über Fahrerkarten und Werkstattkarten gespeicherten Daten dürfen an die hierfür zuständigen Behörden und Stellen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum durch Abruf im automatisierten Verfahren übermittelt werden, soweit dies erforderlich ist:

  • für Verwaltungsmaßnahmen auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder darauf beruhender Rechtsvorschriften,
  • für Verkehrskontrollen,
  • zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Straßenverkehrs oder
  • zur Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Eintragungen ins Fahrtenschreiberkartenregister werden durch die zuständigen Stellen im automatisierten Verfahren vorgenommen.
Die im Register gespeicherten Daten werden von den zugriffsberechtigten Behörden und Stellen im automatisierten Verfahren abgerufen.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Aggregierte Informationen des Datenbestandes werden online als Open Data bereitgestellt.

Verwendung der Registerdaten

Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht jährlich auf Basis des Registers eine Statistik zu Fahrtenschreiberkarten.
Die Eintragungen in das Fahrtenschreiberkartenregister dienen zur Kontrolle, welche Karten im Besitz von Personen, Unternehmen oder Kontrollbehörden sind.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die Datenübermittlung über das TCP/IP-Protokoll von und zu den zentralen Registern des Kraftfahrt-Bundesamtes per File-Transfer sowie die Nutzung der Online-Dialogverfahren des KBA erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Datenübermittlungsstandards.
Die Nutzung der Online-Dialogverfahren des KBA ist über das NdB-Verbindungsnetz mit dem Protokoll HTTPS in Verbindung mit clientseitigen Zertifikaten möglich.

Technische Standards

Datenfernübertragung durch Direkteinstellung (§ 53 StVG - verpflichtend elektronisch).
Zum Datenaustausch mit der öffentlichen Verwaltung wird der XKfZ-Standard genutzt.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Die Fahrtenschreiberkartenregister-Verfahren können von Externen auch über die Portalseite des Kraftfahrt-Bundesamtes angesprochen und genutzt werden. Dafür sind vorher Zugriffsberechtigungen mit Benutzername und Kennwort erforderlich.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 21.01.2022

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