Allgemeines
Beschreibung
Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
Grundlage für die Speicherung sind die in § 28 Straßenverkehrsgesetz genannten Entscheidungen unter Beachtung der Konkretisierungen der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Das Register führt Informationen über:
- Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden über die Entziehung, Versagung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sowie Entscheidungen über Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem,
- rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, soweit sie in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt ist und eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt wurde oder soweit ein Fahrverbot verhängt wurde sowie
- rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte über Straftaten, die in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt sind.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt die im Register vorgehaltenen Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Polizei und Bundespolizei. Diese Behörden treffen im Interesse der Verkehrssicherheit Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen. Dazu dient die zentrale Speicherung mit einem bundeseinheitlichen System für die Wertung mit Punkten.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die im Fahreignungsregister eingetragenen Entscheidungen werden je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung mit einem bis drei Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen gelöscht. Das Kraftfahrt-Bundesamt unterrichtet das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt des / der Betroffenen beim Erreichen bestimmter Punktestände nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau
Die Daten des Fahreignungsregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§§ 28 - 30 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§§ 59 - 64 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift-Verkehrszentralregister sowie die Übermittlungsvorschriften zu Mitteilungen, Anfragen und Unterrichtungen, die für das FAER veröffentlicht wurden.
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
VerkehrsteilnehmerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850566
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Kraftfahrer / Kraftfahrerinnen, Radfahrer / Radfahrerinnen, Fußgänger / Fußgängerinnen
Merkmale
Familienname
Merkmals-ID
1832754
Beschreibung
Es ist der vollständige Familienname mit Ausnahme der Namensbestandteile anzugeben; zusammengesetzte Familiennamen sind ebenfalls anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Geburtsname
Merkmals-ID
1832750
Beschreibung
Es ist der Geburtsname mit Ausnahme der Namensbestandteile anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Frühere Namen
Merkmals-ID
1849808
Optionalität
Angabe freiwillig
Vorname
Merkmals-ID
1832758
Beschreibung
Es sind sämtliche Vornamen anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Ordensname
Merkmals-ID
1832678
Beschreibung
Es wird der Name eingetragen, wie er sich aus der entsprechenden Angabe im Personaldokument ergibt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Künstlername
Merkmals-ID
1832680
Beschreibung
Es wird der Name eingetragen, wie er sich aus der entsprechenden Angabe im Personaldokument ergibt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Akademischer Grad
Merkmals-ID
1832764
Beschreibung
Besitzt die Person einen Doktortitel, so ist dieses Feld mit folgenden Möglichkeiten zu belegen: Dr., Dr. h. c., Dr. e. h., Dr.-Ing.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anrede / Geschlecht
Merkmals-ID
1832766
Beschreibung
Es ist ein Anrede-Schlüssel nach folgender Vorgabe zu verwenden bzw. anzugeben:
m = männlich (Herr)
w = weiblich (Frau)
x = ohne Angabe
d = divers
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1832760
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Geburtsort
Merkmals-ID
1832762
Beschreibung
Es ist der Geburtsort ungekürzt anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Anschrift
Merkmals-ID
1849782
Optionalität
Angabe verpflichtend
Staatsangehörigkeit
Merkmals-ID
1849778
Optionalität
Angabe verpflichtend
Hinweise auf Zweifel der Identität
Merkmals-ID
1832602
Beschreibung
Nach § 59 Abs. 1 Satz 5 des StVG
Optionalität
Angabe verpflichtend
Fahrerlaubnisnummer
Merkmals-ID
1832626
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisnummer wird bei Erteilung einer Fahrerlaubnis von der zuständigen Behörde zugeteilt und u. a. auch in den Führerschein übernommen. Die Fahrerlaubnisnummer ist das sicherste Identifizierungskriterium und muss bei Mitteilungen an das ZFER angegeben werden.
An der 1. Stelle muss ein Großbuchstabe angegeben sein.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Art der Fahrerlaubnis
Merkmals-ID
1832694
Optionalität
Angabe verpflichtend
Erteilte Fahrerlaubnisklassen
Merkmals-ID
1832604
Beschreibung
EU / EWR-einheitliche Klasse bzw. Unterklasse sowie einzelstaatliche Fahrerlaubnisklasse.
Bei einer deutschen Fahrerlaubnis gelten die Klassenangaben der FeV.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Zuständige Behörde der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse
Merkmals-ID
1832610
Beschreibung
Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde.
Hier ist das vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte 13-stellige Kennzeichen der Stelle anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Datum der Erteilung der Fahrerlaubnisklassen
Merkmals-ID
1832606
Beschreibung
Angabe zum Datum der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse
Optionalität
Angabe verpflichtend
Versagung, Entziehung oder Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
Merkmals-ID
1832696
Beschreibung
Oder Feststellung über die fehlende Fahrberechtigung durch eine Fahrerlaubnisbehörde.
Angabe des Grundes der Entscheidung und die entsprechende Kennziffer sowie den Tag des Ablaufs der Sperrfrist.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Verzicht auf die Fahrerlaubnis
Merkmals-ID
1832698
Beschreibung
Angabe des Tages des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde sowie der Tag des Ablaufs der Sperrfrist.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Fahrverbot
Merkmals-ID
1832700
Beschreibung
Angabe des Hinweises auf § 25 Abs. 2a Satz 1 des StVG und der Tag des Fristablaufs sowie bei einem Verbot oder einer Beschränkung, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, der Tag des Ablaufs oder der Aufhebung der Maßnahme.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Fahreignungsseminar
Merkmals-ID
1832702
Beschreibung
Bei der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, einem Aufbauseminar, einem besonderen Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung die Angabe der rechtlichen Grundlage, des Tages der Beendigung des Seminars sowie des Tages der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung und der Tag, an dem die Bescheinigung der zuständigen Behörde vorgelegt wurde.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Punktabzug aufgrund freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar
Merkmals-ID
1832730
Optionalität
Angabe verpflichtend
Maßnahmen nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 des StVG
Merkmals-ID
1832732
Beschreibung
Angabe der Behörde, des Tages und der Art der Maßnahme sowie die gesetzte Frist, die Geschäftsnummer oder das Aktenzeichen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
FahrlehrerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850570
Klassifikation
Personen
Merkmale
Familienname
Merkmals-ID
1832754
Beschreibung
Es ist der vollständige Familienname mit Ausnahme der Namensbestandteile anzugeben; zusammengesetzte Familiennamen sind ebenfalls anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Geburtsname
Merkmals-ID
1832750
Beschreibung
Es ist der Geburtsname mit Ausnahme der Namensbestandteile anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Frühere Namen
Merkmals-ID
1849808
Optionalität
Angabe freiwillig
Vorname
Merkmals-ID
1832758
Beschreibung
Es sind sämtliche Vornamen anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Ordensname
Merkmals-ID
1832678
Beschreibung
Es wird der Name eingetragen, wie er sich aus der entsprechenden Angabe im Personaldokument ergibt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Künstlername
Merkmals-ID
1832680
Beschreibung
Es wird der Name eingetragen, wie er sich aus der entsprechenden Angabe im Personaldokument ergibt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Akademischer Grad
Merkmals-ID
1832764
Beschreibung
Besitzt die Person einen Doktortitel, so ist dieses Feld mit folgenden Möglichkeiten zu belegen: Dr., Dr. h. c., Dr. e. h., Dr.-Ing.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anrede / Geschlecht
Merkmals-ID
1832766
Beschreibung
Es ist ein Anrede-Schlüssel nach folgender Vorgabe zu verwenden bzw. anzugeben:
m = männlich (Herr)
w = weiblich (Frau)
x = ohne Angabe
d = divers
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1832760
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Geburtsort
Merkmals-ID
1832762
Beschreibung
Es ist der Geburtsort ungekürzt anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Anschrift
Merkmals-ID
1849782
Optionalität
Angabe verpflichtend
Staatsangehörigkeit
Merkmals-ID
1849778
Optionalität
Angabe verpflichtend
Fahrerlaubnisnummer
Merkmals-ID
1832626
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisnummer wird bei Erteilung einer Fahrerlaubnis von der zuständigen Behörde zugeteilt und u. a. auch in den Führerschein übernommen. Die Fahrerlaubnisnummer ist das sicherste Identifizierungskriterium und muss bei Mitteilungen an das ZFER angegeben werden.
An der 1. Stelle muss ein Großbuchstabe angegeben sein.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Art der Fahrerlaubnis
Merkmals-ID
1832694
Optionalität
Angabe verpflichtend
Erteilte Fahrerlaubnisklassen
Merkmals-ID
1832604
Beschreibung
EU / EWR-einheitliche Klasse bzw. Unterklasse sowie einzelstaatliche Fahrerlaubnisklasse.
Bei einer deutschen Fahrerlaubnis gelten die Klassenangaben der FeV.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Zuständige Behörde der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse
Merkmals-ID
1832610
Beschreibung
Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde.
Hier ist das vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte 13-stellige Kennzeichen der Stelle anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Datum der Erteilung der Fahrerlaubnisklassen
Merkmals-ID
1832606
Beschreibung
Angabe zum Datum der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse
Optionalität
Angabe verpflichtend
Versagung, Entziehung oder Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
Merkmals-ID
1832696
Beschreibung
Oder Feststellung über die fehlende Fahrberechtigung durch eine Fahrerlaubnisbehörde.
Angabe des Grundes der Entscheidung und die entsprechende Kennziffer sowie den Tag des Ablaufs der Sperrfrist.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Verzicht auf die Fahrerlaubnis
Merkmals-ID
1832698
Beschreibung
Angabe des Tages des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde sowie der Tag des Ablaufs der Sperrfrist.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Fahrverbot
Merkmals-ID
1832700
Beschreibung
Angabe des Hinweises auf § 25 Abs. 2a Satz 1 des StVG und der Tag des Fristablaufs sowie bei einem Verbot oder einer Beschränkung, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, der Tag des Ablaufs oder der Aufhebung der Maßnahme.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Fahreignungsseminar
Merkmals-ID
1832702
Beschreibung
Bei der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, einem Aufbauseminar, einem besonderen Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung die Angabe der rechtlichen Grundlage, des Tages der Beendigung des Seminars sowie des Tages der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung und der Tag, an dem die Bescheinigung der zuständigen Behörde vorgelegt wurde.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Punktabzug aufgrund freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar
Merkmals-ID
1832730
Optionalität
Angabe verpflichtend
Maßnahmen nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 des StVG
Merkmals-ID
1832732
Beschreibung
Angabe der Behörde, des Tages und der Art der Maßnahme sowie die gesetzte Frist, die Geschäftsnummer oder das Aktenzeichen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Versagung der Fahrerlaubnis des Fahrlehrers
Merkmals-ID
1832734
Beschreibung
Angabe des Grundes der Entscheidung.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Hinweis aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister
Merkmals-ID
1832736
Beschreibung
Bei Erteilung einer Fahrlehrererlaubnis nach vorangegangener Versagung, Rücknahme und vorangegangenem Widerruf.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Entscheidungen zu VerkehrsteilnehmernMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850568
Klassifikation
Vorgänge
Beschreibung
Entscheidungen von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- oder Fahrerlaubnisbehörden zu Verkehrsteilnehmern.
Merkmale
Entscheidende Stelle
Merkmals-ID
1832704
Optionalität
Angabe verpflichtend
Tag der Entscheidung
Merkmals-ID
1832706
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geschäftsnummer oder Aktenzeichen der Entscheidung
Merkmals-ID
1832708
Optionalität
Angabe verpflichtend
Mitteilende Stelle und Tag der Mitteilung
Merkmals-ID
1832710
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ort, Tag und Zeit der Tat
Merkmals-ID
1832712
Optionalität
Angabe verpflichtend
Tat in Zusammenhang mit Verkehrsunfall
Merkmals-ID
1832714
Beschreibung
Angabe, ob die Tat in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall steht, die Art der Verkehrsteilnahme sowie die Fahrzeugart.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Tag des ersten Urteils
Merkmals-ID
1832716
Beschreibung
Bei einem Strafbefehl: Angabe des Tages der Unterzeichnung durch den Richter / die Richterin.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Tag der Rechtskraft oder Unanfechtbarkeit
Merkmals-ID
1832718
Beschreibung
Bei Fahrlehrern / Fahrlererinnen: Der Tag der Unanfechtbarkeit, sofortigen Vollziehbarkeit oder Rechtskraft der Entscheidung, des Ruhens oder des Erlöschens der Fahrlehrererlaubnis oder der Tag der Abgabe der Erklärung.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Tag der Maßnahme nach §§ 94 und 111a StPO
Merkmals-ID
1832720
Optionalität
Angabe verpflichtend
Rechtliche Bezeichnung der Tat
Merkmals-ID
1832722
Beschreibung
Bei Entscheidungen wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit Angabe der rechtlichen Bezeichnung der Tat unter Angabe der angewendeten Vorschriften.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Art der sonstigen Entscheidung
Merkmals-ID
1832724
Beschreibung
Sowie Angabe der Rechtsgrundlage sowie bei verwaltungsbehördlichen Entscheidungen nach § 28 Abs. 3 Nummer 4, 5, 6 und 8 des StVG der Grund der Entscheidung.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Haupt- und Nebenstrafen
Merkmals-ID
1832726
Beschreibung
Die nach § 59 des StGB vorbehaltene Strafe, das Absehen von Strafe, die Maßregeln der Besserung und Sicherung, die Erziehungsmaßregeln, die Zuchtmittel oder die Jugendstrafe, die Geldbuße und das Fahrverbot, auch bei Gesamtstrafenbildung für die einbezogene Entscheidung.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Einstufung als Straftat
Merkmals-ID
1832728
Beschreibung
Mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit isolierter Sperre mit drei Punkten oder ohne Entziehung der Fahrerlaubnis und ohne isolierte Sperre oder als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit mit einem oder zwei Punkten und Angabe der entsprechenden Kennziffer.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Höhe der Geldbuße
Merkmals-ID
1832738
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Aufgrund der unverzüglichen Mitteilungspflicht der mitteilenden Behörden geht das FAER davon aus, dass der Datenbestand vollständig ist. Bei der automatisierten Mitteilungsverarbeitung werden rd. 400 Plausibilitätsprüfungen eingesetzt. Qualitätsprüfungen und regelmäßige Analysen des Anfrage- und Mitteilungsvolumens lassen Schwankungen erkennen.
Periodizität und Aktualität
Die Fahrerlaubnisbehörden, Bußgeldbehörden und Gerichte sowie Staatsanwaltschaften teilen dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich zu speichernde Daten mit.
Die Eintragungen ins Fahrerlaubnisregister werden nach Ablauf von bis zu 10 Jahren (je nach Schwere des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsverordnung, der Ordnungswidrigkeit oder Straftat) getilgt.
Neue Entscheidungen für die Speicherung im FAER finden im Minutentakt statt. Das Register verarbeitet Mitteilungen und Anfragen rund um die Uhr und aktualisiert sich laufend durch Zugänge, Änderungen und Löschungen. Neben den bereits genannten Tilgungsfristen von 10 Jahren gibt es Fristen von 2,5 Jahren und 5 Jahren. Darüber hinaus ergeben sich gesetzliche Bedingungen, die eine Speicherung bis zum 110. Lebensjahr notwendig machen (Sperrfristen auf Lebenszeit). Andere Entscheidungen werden bereits vor Eintritt der vorgesehenen Tilgungsfristen aus dem Register gelöscht (siehe § 63 FeV). Entscheidungen über Jugendliche werden nur dann im FAER eingetragen, wenn diese nach Erreichen des 14. Lebensjahres verfolgt wurden.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Zuständig für die fachliche und technische Führung des FAER ist das Kraftfahrt-Bundesamt.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen sowie der / die Betroffene auf Antrag gebührenfrei. Bestimmte Auskünfte an Fahrerlaubnisbehörden sind gebührenpflichtig (Fahrerlaubnismaßnahmen).
Die Übermittlung ist grundsätzlich nur auf Ersuchen zulässig, es sei denn, eine Rechtsvorschrift besagt, dass die Registerbehörde bestimmte Daten von Amts wegen zu übermitteln hat.
Die Eintragungen dürfen an die Stellen übermittelt werden, die für folgende Aufgaben zuständig sind:
- für die Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen,
- für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden und ihren Nebenfolgen sowie
- für Verwaltungsmaßnahmen.
Ferner dürfen die Eintragungen an zuständige Stellen anderer Staaten übermittelt werden, soweit dies erforderlich ist:
- für Verwaltungsmaßnahmen und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Straßenverkehrs und
- zur Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Fahrerlaubnisbehörden teilen dem Kraftfahrt-Bundesamt die zu speichernden oder zu einer Änderung oder Löschung einer Eintragung führenden Daten mit.
Daten aus dem Fahreignungsregister werden über das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) und EUCARIS von berechtigten Stellen online abgerufen.
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Aggregierte Informationen des Datenbestandes sind auf GovData verzeichnet und werden in der Mobilithek des BMDV als Open Data bereitgestellt.
Verwendung der Registerdaten
Die (Neu-)Eintragungen in das Register werden jährlich vom Kraftfahrt-Bundesamt in einer Statistik veröffentlicht.
Auf Basis der Eintragungen im Fahreignungsregister werden Aussagen über die Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers / einer Verkehrsteilnehmerin getroffen. Anhand dessen wird beurteilt, ob durch die Person die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt wird.
Weiterhin werden die Daten des Registers für folgende Zwecke verwendet: Prüfung der Eignung und Befähigung von Fahrerlaubnisinhabern / -inhaberinnen und Antragstellern / Antragstellerinnen zum Fahrerlaubniserwerb, besondere Überwachung von Fahranfängern / Fahranfängerinnen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe, zur Festsetzung des Strafmaßes bei strafgerichtlichen Entscheidungen, Gesamtstrafenbildung und Festsetzung von Maßregeln zur Sicherung und Besserung, Nebenstrafen. Erhöhung des Regelbußgeldsatzes, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mittels zusätzlichem Fahrverbot, Selbstinformation des Bürgers / der Bürgerin sowie statistische Erhebungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Die Datenübermittlung über das TCP/IP-Protokoll von und zu den zentralen Registern des Kraftfahrt-Bundesamt per File-Transfer sowie die Nutzung der Online-Dialogverfahren des KBA erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Datenübermittlungsstandards.
Die Nutzung der Online-Dialogverfahren des KBA ist über das NdB-Verbindungsnetz (NdB-VN) mit dem Protokoll HTTPS in Verbindung mit clientseitigen Zertifikaten möglich (Verwaltungsbehörden und Gerichte). Die Polizeien der Länder und des Bundes nutzen zur Abfrage des Registers regelmäßig das Netz CNP-ON.
Technische Standards
Datenfernübertragung durch Direkteinstellung (§ 30a StVG), verpflichtend elektronisch. Die digital vorgehaltenen Eintragungen (rd. 11,5 Mio. Bestandssätze) werden ausschließlich elektronisch beauskunftet (identische elektronische Wege), es sei denn der / die Betroffene beantragt eine Selbstauskunft auf schriftlichem Weg. Die noch vorhandenen Papierentscheidungen (rd. 1,4 Mio. Bestandssätze von rd. 13,3 Mio.) werden in Kopie auf dem Postweg beauskunftet.
Online-Register-Auskünfte (ORA) an den Bürger / die Bürgerin und bei Kommunikation über De-Mail, bzw. das EGVP-Netz werden PDF-Dokumente an die antragstellende Person / den Rechtsvertreter bzw. die Rechtsvertreterin versandt. Der XÖV-Standard kommt bei der Übermittlung von Namensänderungen gem. § 64 StVG zum Tragen. Für die Datenübermittlung sind vom Kraftfahrt-Bundesamt herausgegebene und mit den Ländern / der Justiz abgestimmte Übermittlungsstandards im Einsatz. Der Aufbau der Datenmeldesätze erfolgt nach XML-Schema.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Für das FAER werden Portallösungen vorgehalten; unter anderem für Polizeien und Verwaltungsbehörden. Die Verarbeitung von Anfragen und Mitteilungen zu FAER basiert auf einer selbstentwickelten Fachanwendung mit mehr als 20 Programmen und einer Dialogoberfläche für die Fehlerbereinigung und unterschiedliche Qualitätsmaßnahmen im Rahmen der Datenpflege.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 08.08.2024