GSB 7.1 Standardlösung

Europol Informations System

Register-ID: 1852098

Allgemeines

Beschreibung

Das Europol Informations System (EIS) ist eine durch die europäische Polizeibehörde Europol betriebene Datenbank mit Informationen für die Polizeiarbeit über Kriminalfälle, beteiligte oder betroffene Personen, Transportmittel mit Bezug auf die Fälle, Kommunikation und Zahlungen im Zusammenhang mit den Fällen, Identitätspapiere, Drogen, Schusswaffen, Währungen und Organisationen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das EIS unterstützt die Mitgliedstaaten der EU bei der Bekämpfung schwerer Formen der internationalen Kriminalität, insbesondere internationaler Drogenhandel und Geldwäsche, organisierte Betrugsdelikte, Fälschung des Euro, Schleuserkriminalität, Computerkriminalität, Menschenhandel sowie des Terrorismus.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Einrichtung des EIS wurde durch Beschluss des Rates vom 06. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts entschieden. Im 1. Halbjahr 2012 erfolgte eine Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit während des dänischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union, wodurch die Aufgaben Europols im Hinblick auf die datenhaltenden Systeme gestärkt wurden.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Europol-Gesetz (EuropolG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Schwere internationale VerbrechenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851556

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale
Mutmaßliche und verurteilte PersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851558

Klassifikation

Personen

Merkmale
Kriminelle StrukturenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851560

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale
StraftatenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851562

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale
Mittel zur Begehung von StraftatenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851564

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale

Qualität

Daten im EIS dürfen für maximal drei Jahre gespeichert werden. Anschließend müssen sie geprüft werden und können bei Bestätigung erneut für drei Jahre verbleiben.

Periodizität und Aktualität

Die in das EIS eingegebenen Daten bleiben unter der vollen Kontrolle der eingebenden Stelle (dem / der Dateneigentümer / -eigentümerin) und können von Europol oder einem anderen Mitgliedstaat in keiner Weise geändert werden. Der Eigentümer / die Eigentümerin ist verantwortlich für:

• die Gewährleistung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Daten,
• die Überprüfung der Fristen für die Speicherung von Daten,
• die Gewährleistung der Aktualität der Daten.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Europäische Union

Zuständigkeiten

Für die fachliche und technische Registerführung ist Europol zuständig. Das BKA als eingerichtete nationale Stelle der Bundesrepublik dient als Verbindungsstelle zu Europol.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Beim EIS handelt sich um kein öffentliches Register. Zugang zu den Daten haben Spezialistinnen und Spezialisten bei Europol sowie Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen der nationalen Europol-Mitglieder. Darüber hinaus wird den Behörden der Bundespolizei und des Zollfahndungsdienstes sowie den Polizeien der Länder der direkte Zugang zu den Daten gewährt. Andere Polizeieinheiten können über das Europol Operational Centre Zugang zu Daten beantragen.

Auf Antrag erhalt jeder Bürger / jede Bürgerin Europas Einsicht über seine / ihre im EIS gespeicherten Daten. Der Antrag ist an die lokale Polizeibehörde des Heimatortes zu richten, die diesen an Europol weiterleitet.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Sämtliche EU-Mitgliedstaaten liefern Daten an das EIS, wobei dies zum größten Teil automatisiert durch Schnittstellen aus den eigenen Datenverarbeitungssystemen erfolgt. Das Bundeskriminalamt als nationale Stelle liefert die Daten aus Deutschland. Zur Zulieferung dieser Daten an das BKA sind die Polizei- und Zollbehörden verpflichtet.

Das BKA unterrichtet unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder sowie die Behörden der Zollverwaltung über die sie betreffenden Informationen und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten, über die es durch Europol Kenntnis erhält.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Sämtliche EU-Mitgliedstaaten liefern Daten an das EIS, wobei dies zum größten Teil automatisiert durch Schnittstellen aus den eigenen Datenverarbeitungssystemen erfolgt.

EIS dient dabei neben SIENA (Secure Information Exchange Network Application), EPE (Europol Platform for Experts) und EAS (Europol Analysis System) als Kernapplikation Europols.

Technische Standards

Zugriff erhalten berechtigte Personen über SIENA von Europol.
Das System ermöglicht das Verlinken von Einzelinformationen (Telefonnummern, Fahrzeuge, usw.) mit Fällen, so dass eine Abbildung von Kriminalfällen entsteht. Es können auch DNS-Spuren und Daten zur Cyberkriminalität erfasst werden.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 06.12.2021