GSB 7.1 Standardlösung

EudraCT-Register

Register-ID: 1852094

Allgemeines

Beschreibung

Das EudraCT-Register ist die europäische Datenbank für alle interventionellen klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln, die im Zeitraum von August 2004 bis Januar 2023 in der EU beantragt wurden. Das Register besteht aus einem offenen Teil sowie einem Behördenteil.

Seit Februar 2023 müssen Anträge auf klinische Prüfungen mit Arzneimitteln über das neue CTIS-Portal gestellt werden. Eine Antragstellung über das EudraCT-Portal ist nicht mehr möglich.

Mit Eintrag der klinischen Studie durch Antragstellende im offenen Teil des Registers wurde eine EudraCT-Nummer vergeben. Erst dann konnte bei der zuständigen nationalen Behörde (für Deutschland war dies das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das Paul-Ehrlich-Institut) ein detaillierter Antrag auf Genehmigung der klinischen Studie unter Angabe der EudraCT-Nummer gestellt werden. Im Behördenteil stellt die genehmigende nationale Behörde Auszüge des Genehmigungsantrages und ggf. dessen Änderungen, Informationen zur Stellungnahme der Ethikkommission, Mitteilungen über den Abschluss der Studie sowie Hinweise auf GCP- und GMP-Inspektionen ein.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Daten dienen den Arzneimittelbehörden der Mitgliedstaaten bei der Genehmigung und Überwachung klinischer Studien. Insbesondere wird damit der Schutz der Prüfungsteilnehmer durch eine Risikobewertung auf der Grundlage der Ergebnisse toxikologischer Untersuchungen vor Beginn jeder klinischen Studie, der Prüfungen der Ethikkommissionen und der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie durch die Bestimmungen zum Schutz persönlicher Daten sichergestellt. Mittels der europäischen Datenbank werden alle Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, über die Informationen klinischer Studien in den anderen Mitgliedstaaten zu verfügen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das EudraCT-Register wurde eingeführt und zum 01. Mai 2004 in Betrieb genommen, um die Transparenz der in der EU durchgeführten klinischen Studien sowie durch bessere Überwachung die Sicherheit für die Studienteilnehmende zu erhöhen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Seit Februar 2023 müssen Anträge auf klinische Prüfungen in der EU und dem EWR mit Arzneimitteln über das neue CTIS Portal gestellt werden. Eine Antragstellung über das EudraCT Portal ist nicht mehr möglich. Ab dem 31. Januar 2025 müssen Studien, die genehmigt und noch durchgeführt werden, in die Verordnung über klinische Prüfungen und in das CTIS übertragen werden.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Art. 11 Richtlinie 2001/20/EG
§ 14 Good Clinical Practice-Verordnung (GCP-V)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Klinische StudienMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851154

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Unter klinischen Studien versteht man jede am Menschen durchgeführte Untersuchung, um klinische, pharmakologische und / oder sonstige pharmakodynamische Wirkungen von Prüfpräparaten zu erforschen oder nachzuweisen und / oder jede Nebenwirkung von Prüfpräparaten festzustellen und / oder die Resorption, die Verteilung, den Stoffwechsel und die Ausscheidung von Prüfpräparaten zu untersuchen, mit dem Ziel, sich von deren Unbedenklichkeit und / oder Wirksamkeit zu überzeugen.

Merkmale

Qualität

Die Daten basieren auf den Angaben der Antragstellenden, die bei der Beantragung der klinischen Prüfung in das System eingegeben werden.

Periodizität und Aktualität

Die Daten werden bei der Antragstellung von den Sponsoren in das System eingegeben. Sie sind für die Behörden unmittelbar verfügbar und für die Öffentlichkeit nach Genehmigung der klinischen Prüfung. Ab Februar 2023 werden Anträge auf neue klinische Prüfungen über das CTIS, statt über das EudraCT-Register gepflegt.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Europäische Union

Zuständigkeiten

Das Register wird von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) geführt. Die national zuständigen Stellen in der Bundesrepublik sind das BfArM sowie das Paul-Ehrlich-Institut.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Öffentlich zugänglich ist das EudraCT-Register für einen Teil der Daten, und zwar Informationen über pädiatrische klinische Studien und über Studien der Phasen II-IV an Erwachsenen (gem. dem pädiatrischen Prüfkonzept – „Paediatric Investigation Plan“, PIP).
Einsicht in das EudraCT-Register haben die national zuständigen Behörden, in Deutschland das BfArM sowie Paul-Ehrlich-Institut, die EMA sowie die Kommission.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten werden behördenintern zur Bearbeitung der Genehmigungsverfahren genutzt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das Register verfügt über eine Schnittstelle zum Clinical Trials-Modul der EudraVigilance-Datenbank, wo Verdachtsfälle unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen eines Prüfpräparats (SUSARs) dokumentiert werden.

Technische Standards

Es handelt sich um eine elektronisch geführte Datenbank.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Im Rechercheportal der EMA können Protokolle und Ergebnisse klinischer Studien eingesehen werden.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 14.07.2023

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