GSB 7.1 Standardlösung

Ereignisdatei (Luftverkehr)

Register-ID: 1852088

Allgemeines

Beschreibung

Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wird unter Nutzung der ECCAIRS 2.0 Software eine Datenbank zur Erfassung, Verarbeitung, Auswertung und Speicherung von Ereignismeldungen in der Luftfahrt geführt. Dabei handelt es sich um eine zentrale EU-Datenbank. Die Ereignismeldungen sollen zu einer stetigen Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr beitragen.


Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Gemäß Art. 6 (3) der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen Mechanismus zur unabhängigen Erfassung, Auswertung, Verarbeitung, Analyse und Speicherung von Angaben zu Ereignissen einzurichten. Darüber hinaus wird die Datenbank zur Erfüllung folgender Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 verwendet:

1. Einspielung der Ereignismeldungen in den Europäischen Zentralspeicher
2. Informationsaustausch mit anderen Behörden und Mitgliedstaaten
3. Bearbeitung von diversen Anfragen
4. Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen auf der nationalen Ebene

Die Erfassung von Ereignismeldungen dient dabei ausschließlich der Verhütung von Unfällen und Störungen, nicht der Klärung von Schuld- oder Haftungsfragen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Angesichts des deutschen Luftverkehrssicherheitsprogrammes ("State Safety Programme") sowie des "Safety Risk Managements" der EASA stellt die ECCAIRS 2.0 Datenbank die Datengrundlage zur Identifizierung der Sicherheitsgefahren in der Zivilluftfahrt zur Verfügung.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 10 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO, "überlagert" durch Europäische Regelungen)
Verordnung (EU) 2018/1139
Verordnung (EU) Nr. 376/2014 (sogenannte "Europäische Meldeverordnung")
Verordnung (EU) Nr. 748/2012
Verordnung (EU) Nr. 1321/2014
Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
Verordnung (EU) Nr. 965/2012
Verordnung (EU) Nr. 139/2014, Anhang III (für Landesluftfahrbehörden)
Verordnung (EU) 2015/340, Anhang III (für das BAF)
Vom BMDV veröffentlichte Grundsätze des Meldewesens in Deutschland
Rahmenabkommen und Arbeitsvereinbarung LBA - BAF zur Regelung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ereignismeldungen.

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Sicherheitsrelevante EreignisseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850652

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Ein Ereignis, das ein Luftfahrzeug, seine Insassen oder Dritte gefährdet hat oder, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, gefährden würde.

Merkmale

Qualität

Der Bestand der erfassten Ereignismeldungen ist vollständig, jedoch sind die Angaben zu vereinzelten Einträgen lückenhaft. Automatisierte, halbautomatisierte sowie manuelle Verfahren zur Qualitätskontrolle (Überprüfung der Plausibilität) sind vorhanden und in der Praxis umgesetzt.

Anhang I der Europäischen Verordnung (EU) Nr. 376/2014 schreibt vor, welche Datenfelder bei einer Ereignismeldung angegeben werden sollten. Die Ereignismeldungen werden mit Angaben zum Luftfahrzeug inkl. Eintragungszeichen langfristig in der Datenbank gespeichert.
Die persönlichen Angaben des Meldenden (Name und Anschrift) werden bei der Bearbeitung der Ereignismeldungen entpersonalisiert und anonymisiert (Art. 15, 16 (EU) Nr. 376/2014).
Hingegen wird der Name der Organisation als Melder dauerhaft gespeichert.

Periodizität und Aktualität

Gemäß Art. 4 (6) und (7) der VO (EU) Nr. 376/2014 sind dem LBA die meldepflichtigen Ereignisse innerhalb von "72+72 Stunden" zu melden.
Beim LBA werden die eingegangenen Ereignismeldungen zeitnah erfasst und in der ECCAIRS 2.0 Datenbank gespeichert. In Anlehnung an Art. 9 (1) VO (EU) Nr. 376/2014 werden die dem LBA übermittelten Ereignismeldungen alle 30 Tage qualitätsgesichert in den europäischen Zentralspeicher übertragen.
Die Arbeitsdatenbank wird fortlaufend ergänzt (neue Daten werden eingespielt und bestehende aktualisiert), wohingegen die nationale Datenbank alle 30 Tage aktualisiert wird.
Vorhandene bzw. gespeicherte Daten werden aktuell nicht aus den Datenbanken gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

In Übereinstimmung mit Art. 6 (3) der VO (EU) Nr. 376/2014 sind in Deutschland das LBA sowie das BAF für die Erfassung, Bearbeitung und Speicherung von Ereignismeldungen einschließlich Unfälle und schwere Störungen zuständig. Darüber hinaus hat die BFU Verantwortlichkeiten im Sinne der VO (EU) Nr. 996/2010.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

In diesem Bezug wird zwischen einem direkten Zugang zu den gespeicherten Daten und Erhalt der Informationen aus der Datenbank unterschieden.
Auf die nationale Datenbank haben folgende Behörden direkten Zugang: LBA, BAF, BFU sowie Landesluftfahrtbehörden.
Auf den europäischen Zentralspeicher (ECR) haben folgende Behörden direkten Zugang: LBA, BAF, BFU, die Landesluftfahrtbehörden, EASA, Mitgliedstaaten der EU und die Europäische Kommission.
Die im Anhang II der VO (EU) Nr. 376/2014 aufgeführten interessierten Kreise können die Informationen aus den nationalen und europäischen Datenbanken ersuchen. Interessierte Kreise erhalten die angefragten Informationen in aggregierter Form.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Verantwortlichen für die Meldung von Ereignissen sind in Art. 4 (6) der VO (EU) Nr. 376/2014 festgelegt. Neben ausgebildeten Mitarbeitenden von Organisationen (z.B. Luftfahrtsunternehmen oder technischen Betrieben) können auch Privatpersonen ohne vorherige Registrierung Ereignisse in der Luftfahrt melden.
In der Regel werden die Ereignismeldungen im ECCAIRS 2.0-kompatiblen Format eingereicht. Somit werden die übermittelten Ereignismeldungen direkt in die ECCAIRS 2.0 Datenbank importiert und weiterbearbeitet. Wenn erforderlich, werden während der Bearbeitung von einzelnen Ereignismeldungen die zuständigen Fachstellen / -behörden eingebunden / informiert.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen (Schutz von besonderen öffentlichen Belangen) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Aggregierte Informationen des Datenbestandes sind auf GovData verzeichnet und werden online durch das LBA bereitgestellt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Organisationen können die Ereignismeldungen als Email-Anhang einschicken oder über SFTP-Serverschnittstelle direkt auf den LBA Server hochladen. Weiterhin ist aktuell bei einem externen Provider die Möglichkeit umgesetzt, dass die Organisation einen Link in ihre E-Mail setzt, über den das LBA die Datei im .e5x-Format herunterladen kann.
In der aktuellen Übergangsphase zu EC2.0 existiert darüber hinaus bereits (testweise) ein weiterer Meldeweg über das neue Europäische Meldeportal.

Weitere globale Schnittstellen existieren in Bezug auf die aktuell noch umgesetzte Spiegelung der Daten in einen vom ITZ Bund vorgehaltenen Server, um dem BAF und der BFU ebenso Zugriff auf die Daten zu gewähren, sowie in Bezug auf die notwendigen Spiegelungen in den Europäischen Zentralspeicher.

Technische Standards

Ereignismeldungen sollen grundsätzlich im sogenannten ECCAIRS 2.0-kompatiblen Format übermittelt werden (.e5f, .e5x bzw. ECCAIRS 2.0-kompatible PDF-Formulare). Die .e5f Dateien enthalten die ECCAIRS 2.0 Taxonomy Attribute vollständig. Die .e5x Dateien (auch bekannt unter RIT Datei) enthält etwa 280 Attribute, um die Meldepflichten für die Organisationen zu erleichtern. Die kompatiblen PDF-Formulare sind nochmals abgestuft in ihrem Umfang.

Aktuell arbeitet das LBA mit der ECCAIRS 2.0 Taxonomy Version 4.1.0.7.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Es existiert ein Europäisches Meldeportal ("Aviation Reporting Portal").

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 17.06.2024