GSB 7.1 Standardlösung

Equidendatenbank

Register-ID: 1852164

Allgemeines

Beschreibung

Tierhalter sind dazu verpflichtet, die Haltung von Equiden (Pferde, Esel, Zebras oder deren Kreuzungen) der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle anzuzeigen.
Alle ab dem 01. Juli 2009 geborenen Tiere sind mit einem implantierbaren Transponder zu kennzeichnen sowie für diese ein Equidenpass zu beantragen.

Die Equidendatenbank ist integraler Bestandteil der HIT-Datenbank.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Durch die lebenslange, eindeutige Verbindung zwischen dem Einhufer und seinem Equidenpass und der Eintragung relevanter Daten in der
HIT-Datenbank soll primär die Ausstellung von mehreren Equidenpässen für ein und dasselbe Tier verhindert werden.
Im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes muss der lebenslang geltende Status des Tieres als "zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt" zweifelsfrei vorliegen.
Auch die behördliche Überwachung im Falle eines Tierseuchenausbruchs soll damit vebressert werden. Die schnelle und sichere Identifizierung der Tiere ist eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Seuchenbekämpfung.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Ursprung der HIT-Datenbank war die Einführung der Rinderdatenbank aufgrund der BSE-Krise. Dadurch, dass sich alle Länder und später der Bund auf den zentralen Betrieb beim StMELF in Bayern einigten und eine zentrale, etablierte Struktur zur Verfügung stand, wurde die Datenbank sukzessive um weitere Teile erweitert.
Neben oben genannten Meldungen werden für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen entsprechende Meldungen zentral gespeichert
(HIT-Datenbank), die von den drucklegenden Stellen ermächtigten Tierärzte ausgegebenen Heimtierausweise erfasst (Heimtierausweisdatenbank), die Daten der Überwachung der Zirkusbetriebe und Dressurnummern und verantwortlichen Personen nach Zirkusregisterverordnung erfasst (Zirkusregister), Meldungen zur Überwachung der Antibiotikaanwendungen in Mastbetrieben gemäß Arzneimittelgesetz erfasst (TAM-Datenbank) sowie Meldungen im Rahmen der Überwachung der Aquakulturbetriebe gemäß Richtlinie (EG) 88 / 2006 in Verbindung mit der Fischseuchenverordnung erfasst (Aquakulturdatenbank).

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Datenbank wurde über die Jahre sukzessive um verschiedene Bereiche erweitert. Der Bund und die Länder sind Auftraggeber, diese werden initiativ, wenn andere bzw. neue Rechtsbereiche über die vorhandenen Strukturen abgebildet werden sollen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) 504 / 2008 i.V.m. der Viehverkehrsverordnung sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2015 / 262
Durchführungsverordnung (EU) 2015 / 262 i.V.m. der Verordnung (EG) 1950 / 2006 und dem Arzneimittelgesetz

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

EquidenpässeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851250

Klassifikation

Dokumente

Beschreibung

Der Equidenpass ist das einzige, lebenslang gültige Identifizierungsdokument für in der EU gehaltene Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen.

Merkmale
Arzneimittelanwendungen bei FohlenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851252

Klassifikation

Dokumente

Beschreibung

Arzneimittelanwendungen bei Fohlen ohne Equidenpass

Merkmale
BesitzerwechselMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851254

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
TodmeldungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851256

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
Tierärzte / KlinikenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851258

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Tierärzte und Kliniken, die eine Notfallbehandlung bei vorher unregistrierten Fohlen durchgeführt haben.
Dies können amtliche Tierärzte, private Tierärzte oder Stellen, die für die Bestellung und Zuteilung der Transponder berechtigt sind sein.

Stichwörter
Merkmale
Equidenpass ausgebende Stellen (PAS)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851260

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Züchtervereinigungen oder sonstige Stellen, die berechtigt sind, Equidenpässe auszustellen

Merkmale

Qualität

Grundsätzlich sind die zuständigen Behörden für die Überwachung der Einhaltung zuständig. Die an die HI-Tier übermittelten Meldungen werden Plausibilitätsprüfungen unterzogen.

Periodizität und Aktualität

Es bestehen keine Meldefristen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Technischer Betreiber der HIT-Datenbank ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Auftrag des Bundes und der Länder. Ein Teil der technischen Dienstleistung wird vom IT-DLZ Bayern durchgeführt. Erhebende Stellen sind die Länder bzw. die jeweils - abhängig vom betroffenen Bereich - zuständigen Behörden.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Zugriffe erhalten von den zuständigen Stellen der Länder die dem jeweiligen Rechtsbereich unterworfenen Meldepflichtigen und die zuständigen Überwachungsbehörden.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Nach Vergabe einer Betriebsnummer und PIN durch die Adressdatenstelle des Bundeslandes können alle, dem jeweiligen Rechtsbereich unterworfenen Meldepflichtige, die Meldungen in der Datenbank durchführen und eigene Meldungen abfragen. Überwachungsbehörden haben Kompetenz für Ihren Zuständigkeitsbereich (Datenabfragen). Es werden standardmäßig keine Daten vonseiten des Datenbankbetreibers an andere Stellen geliefert, die zuständigen Stellen greifen mittels eigener Zugänge und entsprechenden Kompetenzen auf die benötigten bzw. relevanten Daten zu.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das System ist in Form einer Drei-Schichtenarchitekur mit Datenbank (PostgreSQL), Java basiertem Applikationsserver und unterschiedlichen Clientprogrammen als Frontend aufgebaut. Die Kommunikation zwischen zweiter und dritter Schicht findet mittels eines eigens entwickelten, verschlüsselten, IP-Socket basierten "HIT-Protokoll" statt. Als Clients stehen Web-Frontends, Batchprogramme oder Software von Drittherstellern zur Verfügung.
Details zu den Meldungen, Schnittstellen und HIT-Protokoll sind dokumentiert im Entwicklungsbereich der Website.

Technische Standards

Das offene, eigens entwickelte, verschlüsselte, IP-Socket basierte "HIT-Protokoll" inklusive eigener SQL-ähnlicher Abfragesyntax "HIT query language" hat sich seit 1999 als "Industrie-Standard" für den Austausch der HIT und ZID-Daten etabliert. Es wird durch Regional- und Verwaltungsstellen der Länder und des Bundes sowie privaten Softwareanbietern genutzt. Details sind öffentlich einsehbar im Entwicklungsbereich.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Meldungen können über das Meldeportal der HIT-Datenbank vorgenommen werden. Es werden von Dritten (Softwarehersteller, Dienstleister) verschiedene Softwareprodukte angeboten, die aus ihren (Management-)Systemen die relevanten Daten für verpflichtende Meldungen übermitteln. Verschiedene Länderportale (z. B. iBALIS) bzw. Fachanwendungen der Länder verwenden die HIT/ZID-Schnittstelle.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 02.11.2021

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