GSB 7.1 Standardlösung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Register-ID: 1852174

Allgemeines

Beschreibung

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden anhand der dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelten steuerlich relevanten Meldedaten sowie der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die manuell in den Finanzämtern gebildet werden, bundeseinheitlich im Verfahren ELStAM gespeichert.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden für Zwecke der Lohnbesteuerung durch das Verfahren ELStAM des BZSt gebildet und dem Arbeitgeber bereitgestellt.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sind in das Ziel der Finanzverwaltung eingebettet, die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Wege zu ermöglichen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Erweiterung des Verfahrens ELStAM um die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung ist zum 1. Januar 2024 geplant.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 39e Einkommensteuergesetz (EstG)
§ 139b Abgabenordnung (AO)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

ArbeitnehmerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850824

Klassifikation

Personen

Merkmale

Qualität

Der Datenbestand ist als vollständig einzustufen. Die Grundlagen der Informationen werden durch die zuständigen Meldebehörden und Finanzämter geprüft. Hinsichtlich der Bildung und Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sind im Verfahren ELStAM Prüfungen und Plausibilisierungen vorgesehen. Darüber hinaus steht ein Ticketsystem zur Verfügung, um dem BZSt möglicherweise fehlerhafte Einzelfälle zur Bereinigung anzuzeigen.

Periodizität und Aktualität

Soweit Änderungen von melderechtlichen Daten durch die Meldebehörden erfolgen, werden diese dem BZSt für Zwecke der automatisierten Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale sowie zur Prüfung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale mitgeteilt (z.B. Umzüge, Geburten). Änderungen der Lebenssachverhalte, die einen Einfluss auf die individuell zu bildenden Lohnsteuerabzugsmerkmale der Finanzämter haben (z.B. geänderte Freibeträge), sind vom Arbeitnehmer dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Dieses prüft die Auswirkungen und teilt ggf. geänderte Lohnsteuerabzugsmerkmale bezüglich der Bildung und Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale dem BZSt mit.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das BZSt ist für das Verfahren ELStAM zuständig. Als Dienstleister für die technische Umsetzung ist das ITZBund zuständig.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit zum Abruf der eigenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale über das ELSTER-Portal.

Der Arbeitgeber kann unter Angabe der IdNr., des Geburtstages, mit der Angabe, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenverhältnis handelt und mit der Angabe, ob und in welcher Höhe ein Lohnsteuerfreibetrag abgerufen werden soll, die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen. Der Abruf ist für den Arbeitgeber unentgeltlich. Der Arbeitnehmer kann allerdings selbst bestimmen, welcher Arbeitgeber Zugriff auf die eigenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale hat. Zugriffsbeschränkungen können durch eine Positivliste, Teilsperrung oder Vollsperrung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hat der aktuelle Arbeitgeber keinen Zugriff auf die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale so ist er verpflichtet, den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI zu besteuern.

In der Regel erhält der Arbeitgeber die Höhe der Freibeträge für den Lohnsteuerabzug durch das Verfahren ELStAM mitgeteilt. Dass der Arbeitgeber die Höhe des von ihm genutzten Lohnsteuerfreibetrages mitteilt, gilt nur für Fälle, bei denen ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis vorhanden sind. Der Arbeitgeber mit dem Nebenbeschäftigungsverhältnis kann dann angeben, in welcher Höhe ein beim Arbeitnehmer vorhandener Freibetrag auf das Nebenarbeitsverhältnis entfallen soll (wird in gleicher Höhe als Hinzurechnungsbetrag beim Hauptarbeitgeber berücksichtigt).

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden in einem automatisierten Verfahren (Verfahren ELStAM) durch das BZSt gebildet und dem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Die zur Bildung der automatischen Lohnsteuerabzugsmerkmale benötigen Meldedaten werden durch die Meldebehörden dem Verfahren ELStAM zur Verfügung gestellt. Hierzu zählen die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie das Datum des Eintritts und Austritts, der melderechtliche Familienstand sowie der Tag der Begründung oder Auflösung einer Ehe bzw. Lebensgemeinschaft, die IdNr . des Ehegatten bzw. Lebenspartners sowie die IdNr.(n) der Kinder. Soweit durch die Finanzämter individuelle Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet werden, werden diese dem Verfahren ELStAM des BZSt zwecks Berücksichtigung und Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt. Änderungen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden dem Arbeitgeber zum monatlichen Abruf durch die Finanzverwaltung bereitgestellt.

Eingehende Daten:

  • Sofern eine Person ihren Wohnsitz in Deutschland hat und bei einer Meldebehörde gemeldet ist, werden Meldedaten an das BZSt
    (IdNr-Verfahren) übermittelt. Die für die automatisierte Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale notwendigen Daten, werden in der Folge dem Verfahren ELStAM zur Verfügung gestellt.
  • Sofern es sich um antragsgebundene und individuell zu bildende Lohnsteuermerkmale handelt, werden diese über eine Dialoganwendung der Finanzämter durch das Verfahren LAVENDEL (KONSENS) an das Verfahren ELStAM übermittelt.
  • Arbeitgeber melden ein Arbeitsverhältnis für Zwecke der Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, unter Angabe der IdNr. und des Geburtsdatums des Arbeitnehmers sowie Daten zum Beginn oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses an bzw. ab.
  • Die Daten der Arbeitgeber im Rahmen des Verfahrens LAVENDEL um die sogennante ZObEL-ID des Arbeitgebers sowie der Angabe des Bundeslandes der Betriebsstätte dieses Arbeitgebers ergänzt.

Ausgehende Daten:

  • Empfänger der Daten sind die Finanzbehörden des Bundes und der Länder, insbesondere das für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt.
  • Empfänger der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ist der Arbeitgeber des Steuerpflichtigen. Empfänger der Daten kann auch der Arbeitnehmer sein, sofern er Einsicht in seine Daten begehrt.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnbesteuerung anzuwenden sowie dem Arbeitnehmer im Rahmen der Lohnbescheinigung bekanntzugeben. Die Daten werden entsprechend der Regelung des § 39e EstG für die Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verwendet. Sie werden nach § 39e Abs. 3 EstG für den Abruf und die Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale an den Arbeitgeber genutzt. Die Daten können zudem auch nach § 39e Abs. 10 EstG zur Prüfung und Durchführung der Einkommensbesteuerung des Steuerpflichtigen verwendet werden.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sind im Verfahren ELStAM gespeichert. Die für die automatisierte Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale erforderlichen Meldedaten werden durch das IdNr.-Verfahren über eine Schnittstelle an das Verfahren ELStAM übermittelt. Die in den Finanzämtern manuell gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmale werden über eine Schnittstelle des Verfahrens ELStAM von KONSENS (Verfahren LAVENDEL) übermittelt.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden durch das Verfahren ELStAM über KONSENS (LAVENDEL sowie ELSTER) den Arbeitgebern bereitgestellt. Der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer kann diese über Mein ELSTER oder andere ELSTER kompatible Software abrufen.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 23.07.2021