GSB 7.1 Standardlösung

Eichverzeichnis

Register-ID: 1852082

Allgemeines

Beschreibung

Die Schiffseichung (Schiffsvermessung) der auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Fahrzeuge wird durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) mit ihren Außendiensten wahrgenommen. Jeder ausgestellte Eichschein wird in ein Eichverzeichnis eingetragen.
Die Eichung von Schiffen, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, ist verpflichtend. Die Eichung von Schiffen, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind (Fahrgastschiffe, Schub- und Schleppboote) ist freiwillig. Die Eichung von Sportbooten ist freiwillig.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Eichverzeichnis dient der zentralen Dokumentation von im Eichschein festgehaltenen Merkmalen. Diese Angaben dienen anschließend als Grundlage für eine Entscheidung über eine Verlängerung des Eichscheins beziehungsweise der Feststellung von Änderungen am jeweiligen Schiff oder Boot.

Kontext der Registerführung und –nutzung

Die Schiffseichung basiert auf dem Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966, das von verschiedenen Staaten ratifiziert wurde. Deutschland hat das Übereinkommen am 19. April 1974 ratifiziert und durch die Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (BinSchEO) vom 30. Juni 1975 national umgesetzt.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 8 Abs. 2 Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (BinSchEO)
§ 33 Abs. 5 und § 35 Abs. 3 BinSchEO

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Binnenschiffe (Güterbeförderer)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850384

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale
Binnenschiffe (Nichtgüterbeförderer)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850382

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale
Binnenschiffe mit vorläufiger Eichbescheinigung (Güterbeförderer)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850386

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale
Binnenschiffe mit vorläufiger Eichbescheinigung (Nichtgüterbeförderer)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850388

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale
Sportboote mit EichbescheinigungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850390

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale

Qualität

Das Verzeichnis führt einen Eintrag zu jedem Schiff oder Boot für welches ein Eichschein in Deutschland ausgestellt worden ist. Die einzelnen Einträge sind weitestgehend vollständig. Änderungen der Angaben werden der zentralen Registerstelle mitgeteilt und eine Überprüfung dieser findet im Rahmen einer möglichen Verlängerung eines Eichscheins statt.

Periodizität und Aktualität

Jede neue Eichung wird zeitnah in das Verzeichnis aufgenommen.
Die Geltungsdauer eines Eichscheines darf auf höchstens 15 Jahre festgesetzt werden. Somit kann es zu Fällen kommen, bei denen eine erneute Überprüfung der Angaben im Rahmen einer Verlängerung des Eichscheins erst gegen Ende dieses Zeitraums stattfindet. Die Angaben werden im Nachgang der Verschrottung oder Abwrackung nach maximal 20 Jahren gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die zentrale Registerführung liegt bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Die Eichungen werden durchgeführt von den Schiffseichämtern Duisburg, Hamburg, Magdeburg und Mannheim.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Das Verzeichnis ist nicht öffentlich. Die Daten werden auf Anfrage an befugte Stellen übermittelt, bspw. an die Wasserschutzpolizei oder an Binnenschiffsregister-Gerichte.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Eingehende Datenlieferungen sind auf nationaler Ebene neue Eichscheine oder Änderungen an diesen. Diese Angaben werden per manueller Eingabe aufgenommen. Auf internationaler Ebene fallen hierunter Meldungen der Zentralstellen der anderen Vertragsparteien, wenn z.B. bei einer Nachprüfung Abweichungen von einem in Deutschland ausgestellten Eichschein festgestellt werden. Ein eingeschränkter Datenaustausch erfolgt mit den Binnenschiffsregister-Gerichten.
Ausgehende Datenlieferungen dienen dem Zweck der Information der Zentralstellen der anderen Vertragsparteien.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Die Vertragsparteien des Übereinkommens über die Eichung von Binnenschiffen sind verpflichtet die jeweils national zuständige Zentralstelle den anderen Parteien mitzuteilen. Diese Zentralstellen sind ermächtigt bzw. verpflichtet z.B. Auskünfte über Eichscheine bei anderen Zentralstellen einzuholen und Änderungen dieser zu melden.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Technische Standards

Genutzt wird eine interne Anwendung einer extern programmierten Datenbank.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 07.06.2021