GSB 7.1 Standardlösung

E-Bilanz-Daten

Register-ID: 1852058

Allgemeines

Beschreibung

Bei den E-Bilanz-Daten handelt es sich um die Daten, die von allen bilanzierenden Unternehmen im Rahmen der E-Bilanz an die zuständigen Finanzämter übermittelt werden müssen. Die E-Bilanz umfasst die gesetzliche Verpflichtung für bilanzierenden Unternehmen den Inhalt ihrer Bilanz und ihrer Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Mithilfe der E-Bilanz sollen die Arbeitsabläufe und die Kommunikation zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung optimiert werden. Die Übermittlung der E-Bilanz-Daten nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz ermöglicht eine direkte Weiterverarbeitung durch die Finanzverwaltung. Im Vergleich zur vorher gängigen Übermittlung der Daten in Papierform muss die Finanzverwaltung die Daten nicht mehr manuell erfassen, sondern kann diese direkt nutzen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die E-Bilanz ist Teil der nationalen E-Government-Strategie und ein wichtiger Baustein des Gesamtkonzeptes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die E-Bilanz ist mittlerweile ein fester Bestandteil des Besteuerungsverfahrens und wird als solcher stetig fortentwickelt.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 5b Einkommenssteuergesetz (EStG)
§ 51 Abs. 4 Nr. 1b Einkommenssteuergesetz (EstG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Steuerpflichtige Unternehmen (Einzelunternehmen)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850828

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Steuerpflichtige Einzelunternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln.

Merkmale
Steuerpflichtige Unternehmen (Gesellschaften)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850830

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Steuerpflichtige Gesellschaften, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Die E-Bilanz-Daten beinhalten die Daten von allen zur Bilanzierung verpflichteten Unternehmen. Der Mindestumfang der E-Bilanz-Daten richtet sich nach den Vorgaben, die das Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder trifft. Diese legen in sogenannten Taxonomien fest, welche Informationen zwingend übermittelt werden müssen und welche freiwillig erbracht werden können.

Periodizität und Aktualität

Der Zeitpunkt zur Abgabe der E-Bilanz richtet sich nach den allgemeinen Fristen für Jahresabschlüsse.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Die Finanzverwaltungen der Länder sind für die E-Bilanz-Daten zuständig.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Daten in der E-Bilanz unterliegen dem Steuergeheimnis und dürfen dementsprechend nur von Mitarbeitern der Finanzverwaltung im Rahmen des Besteuerungsverfahrens eingesehen werden. Ein Zugriff von anderen Unternehmen auf die Daten ist nicht vorgesehen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Steuerpflichtige Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln müssen den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das zuständige Finanzamt übermitteln.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten der E-Bilanz werden im Rahmen eines Risikomanagementsystems (RMS) von der Finanzverwaltung ausgewertet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die Finanzverwaltung stellt ausschließlich die Taxonomien und keine eigene Softwarelösung zur Verfügung. Die Daten der E-Bilanzen müssen in einer eigenen Buchführungssoftware erzeugt und über die ELSTER Rich Client-Schnittstelle (ERiC) an die zuständige Finanzbehörde übermittelt werden. Bevor eine Übermittlung möglich ist, wird der Datensatz durch ERiC verschiedenen Plausibilitäts- und Validierungsprüfungen unterzogen.

Technische Standards

Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, nach welchem die Daten der E-Bilanz übermittelt werden müssen, basiert auf sogenannten Taxonomien. Diese Taxonomien sind hierarchisch gegliederte Datenschemata, deren Ausgestaltung durch das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder festgelegt und jährlich aktualisiert wird. Die Taxonomien sind in ein Stammdatenmodul (GCD-Modul), welches Informationen zu den Stammdaten enthält und in ein Jahresabschlussmodul (GAAP-Modul), welches Informationen zum steuerlichen Jahresabschluss beinhaltet, unterteilt. Die jeweils aktuellen Taxonomien werden durch das BMF veröffentlicht. Neben einer allgemeinen Taxonomie (Kerntaxonomie) gibt es aufgrund spezieller Rechnungslegungsvorschriften Spezialtaxonomien für bestimmte Branchen. Zu jeder Taxonomie-Version wird ein eigener technischer Leitfaden erstellt. Die Übermittlung der E-Bilanz-Daten an die zuständige Finanzbehörde erfolgt in Form von XBRL-Datensätzen.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 09.02.2021