GSB 7.1 Standardlösung

EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen

Register-ID: 1852068

Allgemeines

Beschreibung

Das EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen ist das Register, in dem alle von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union genehmigten, lizenzierten, benannten oder zugelassenen Gewebeeinrichtungen enthalten sind.

Für Deutschland enthält das Register alle Einrichtungen, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Geweben, Gewebezubereitungen oder mit hämatopoetischen Stammzellen oder Stammzellzubereitungen aus dem peripheren Blut oder aus dem Nabelschnurblut durchführen. (§ 4 Abs. 30c AMG)

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Mit Hilfe einer EU-Kodierungsplattform (beinhaltet das EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen) soll eine sichere Rückverfolgbarkeit vom Spender zum Empfänger und umgekehrt in den Mitgliedstaaten bzw. in der EU gewährleistet werden.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Diese EU-Kodierungsplattform beinhaltet neben dem EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen auch das EU-Kompendium der Gewebe- und Zellprodukte.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 4 Abs. 30c Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
§ 67b Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
§ 41c Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV)
Anhang VIII der Richtlinie 2006/86/EG

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

GewebeeinrichtungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851014

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Diese Einrichtungen führen erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Geweben, Gewebezubereitungen oder mit hämatopoetischen Stammzellen oder Stammzellzubereitungen aus dem peripheren Blut oder aus dem Nabelschnurblut durch.
Die Tätigkeiten sind vor deren Aufnahme den zuständigen Behörden anzuzeigen. Insofern unterliegen die Einrichtungen der Überwachung durch diese Behörden.

Stichwörter
Merkmale
Genehmigung, Zulassung, Benennung oder Lizenzierung der GewebeeinrichtungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851016

Klassifikation

Dokumente

Merkmale

Periodizität und Aktualität

Bei notwendigen Änderungen aktualisieren die zuständigen Behörden unverzüglich, spätestens nach zehn Werktagen, das EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Europäische Union

Zuständigkeiten

Die Daten werden auf der "EU Coding Platform" der EU Kommission veröffentlicht.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Die in der EU-Kodierungsplattform enthaltenen Informationen sind öffentlich zugänglich.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die zuständigen Behörden der Länder geben die in Anhang VIII der Richtlinie 2006/86/EG in der jeweils geltenden Fassung genannten Angaben (siehe Merkmale der Informationsobjekte) in das EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen ein.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Zugriff über die EU-Kodierungsplattform

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 04.02.2021