GSB 7.1 Standardlösung

EMAS-Register

Register-ID: 1852064

Allgemeines

Beschreibung

Im EMAS-Register sind Unternehmen und andere Organisationen mit ihren Standorten verzeichnet, die die Anforderungen nach dem europäischen Öko-Audit-System EMAS erfüllen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Alle Unternehmen und andere Organisationen, die an EMAS teilnehmen, erstellen für die Öffentlichkeit regelmäßig eine Umwelterklärung, in der die eigene Umweltpolitik und das Umweltprogramm mit den konkreten Zielen für die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes festgelegt wird. Für die Eintragung in das EMAS-Register wird eine Auditierung und Validierung der erstellten Umwelterklärung durch einen unabhängigen, staatlich geprüften Umweltgutachter vorausgesetzt. Ausschließlich im EMAS registrierte Unternehmen und andere Organisationen dürfen das EMAS-Logo mit Registrierungsnummer verwenden. Hierdurch wird für die Öffentlichkeit erkennbar, dass bei dem entsprechenden Unternehmen oder der Organisation ein geprüftes Umweltmanagement vorhanden ist.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das Register wird im Rahmen der sogenannten EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 geführt.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 32 - 35 Umweltauditgesetz (UAG)
Art. 12 Abs. 2 Verordnung (EG) 1221/2009

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Unternehmen und andere OrganisationenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851790

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Unternehmen und andere Organisationen, deren Standorte die Anforderungen nach dem europäischen Öko-Audit-System EMAS erfüllen.

Stichwörter
Merkmale
StandorteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851792

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Standorte von Unternehmen und anderen Organisationen, die die Anforderungen nach dem europäischen Öko-Audit-System EMAS erfüllen.

Stichwörter
Merkmale
UmweltgutachterMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851794

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Für die Zertifizierung nach dem europäischen Öko-Audit-System EMAS zuständige Umweltgutachter.

Stichwörter
Merkmale
UmweltbehördenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851796

Klassifikation

Organisationen

Merkmale

Periodizität und Aktualität

Das EMAS-Register wird tagesaktuell geführt und veröffentlicht. Die Löschung aus dem Auskunfts- und Rechercheportal erfolgt im Fall einer Aussetzung oder Streichung der Registrierung gemäß § 34 UAG. Technisch erfolgt die Löschung durch den Auftragsverarbeiter innerhalb von 24 Stunden.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die Registrierung der Teilnehmer ist in Deutschland Aufgabe der Industrie- und Handelskammern (IHK) und der Handwerkskammern (HWK). Für die Veröffentlichung des EMAS-Registers ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als „Gemeinsame Stelle der registerführenden Stellen“ zuständig.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Das Auskunfts- und Rechercheportal des EMAS-Registers ist frei zugänglich.

Der EMAS-Register-Auszug der Handwerksbetriebe kann als PDF-Dokument auf der Internetseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) heruntergeladen werden.

Verschiedene Informationen (z. B. Umsatz, Bilanzsumme und Finanzjahr) sind nicht öffentlich einsehbar.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Nach Auditierung und erfolgreicher Validierung der erstellten Umwelterklärung durch einen unabhängigen, staatlich geprüften Umweltgutachter können Unternehmen und andere Organisationen einen Antrag auf Registrierung im EMAS-Register bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. den Handwerkskammern (HWK) stellen.

Der Europäischen Kommission wird monatlich das fortgeschriebene EMAS-Register übermittelt. Dem BMU, der Zulassungsstelle, dem Umweltgutachterausschuss und den zuständigen obersten Landesbehörden wird das Register in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das EMAS-Register besteht aus einer Verkettung unterschiedlicher Systeme:

  • Die dezentralen Stammdatensysteme, in denen durch die IHK-Mitarbeiter die Erfassung der EMAS-Daten vorgenommen wird.
  • Das Unternehmensverzeichnis (UVZ) bei der IHK-GfI mbH, das die EMAS-Daten aller IHKs speichert und über eine Schnittstelle dem öffentlichen Auskunfts- und Rechercheportal zur Verfügung stellt. Über eine zweite Schnittstelle können die dezentralen Stammsysteme bereits bei der EMAS-Erfassung im UVZ auf Dubletten prüfen (analog § 9 Abs. 6 IHKG).
  • Das Auskunfts- und Rechercheportal, betrieben von der IHK-GfI mbH, dass gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 und dem UAG die notwendigen EMAS-Daten im Internet recherchierbar macht.
  • Eine PDF-Datei der EMAS-Registrierungsstellen mit den Ansprechpartnern der IHKs und HWKs.
  • Der EMAS-Service, in dem Daten zu Umweltgutachtern der DAU GmbH und zu Ansprechpartnern in den Umweltbehörden gepflegt und abgerufen werden.

Die IHKs liefern aus ihren dezentralen Verwaltungssystemen die erforderlichen EMAS-Daten per Schnittstelle an das UVZ, das die Daten für das Portal aufbereitet. Die Anwendung greift dabei auf die bei der Erfassung eines EMAS-Registereintrags notwendigen Stammdaten und Fachdaten aus dem UVZ zu.
Über eine Schnittstelle zum EMAS-Webgate der Europäischen Kommission werden die Registrierungsdaten des deutschen EMAS-Registers automatisch übertragen. Die Übertragung erfolgt einmal monatlich aus dem UVZ. Dabei werden die Unterschiede aus dem vorrangigen Monat übertragen.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stellt ein frei zugängliches webbasiertes Auskunfts- und Rechercheportal zur Verfügung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 30.09.2021

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