GSB 7.1 Standardlösung

Datenbestände zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

Register-ID: 1852238

Allgemeines

Beschreibung

Bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger, sog. „Jobcenter“) werden personenbezogene Daten über Empfangende von Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für Fach- und Statistikzwecke gehalten.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sind Vorgangsdaten, die zur Leistungsfeststellung und -gewährung sowie zur Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche erhoben und gespeichert werden.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Bürgergeld") umfasst Leistungen für erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen von 15 Jahren bis zur Rentenaltersgrenze, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Bürgergeld erhalten Arbeitslose, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, kann jedoch auch als aufstockende Leistung bezogen werden, wenn das eigene Einkommen zu niedrig ist. Weiterhin erhalten Angehörige von Bürgergeld-Empfängerinnen und -empfängern, die selbst nicht erwerbsfähig oder unter 15 Jahre alt sind. Neben den passiven Leistungen (Geldleistungen) werden auch Beiträge zur Krankenversicherung sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gewährt. Leistungen können nach § 4 SGB II als Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen erbracht werden.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Im Zuge der Corona-Krise wurde der Antrag und die Voraussetzungen für die Grundsicherungsleistung vereinfacht. Weitere Änderungen entstehen ggf. durch die Einführung des Bürgergeldes.
Die Datenbestände sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal für die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuche über das IDA-Verfahren abrufbar werden. Hiermit wird die Zuordnung und der Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen ermöglicht.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB2§51bDatV)
Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung (GrSiDAV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Empfänger von Grundsicherung für ArbeitsuchendeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851888

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Angaben sind ebenfalls für alle in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu erfassen. Dies können verheiratete, verpartnerte Personen oder Kinder unter 25 Jahren sein.

Merkmale
Personen der HaushaltsgemeinschaftMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851890

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Verwandte oder verschwägerte Personen, die mit dem Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende in einem Haushalt leben, aber nicht Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind.

Merkmale
Unterhaltspflichtige AngehörigeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851892

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Personen, die außerhalb der Haushaltsgemeinschaft leben

Merkmale
WohnverhältnisseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851894

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale

Qualität

Zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch führen die BA und zugelassene kommunale Träger quartalsweise einen teilautomatisierten Datenabgleich mittels DALGII (Fachanwendung „Datenabgleich nach § 52 SGB II“) zur Überprüfung der leistungsbeziehenden Personen mit folgenden Stellen durch:

  • Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung,
  • Bundeszentralamt für Steuern und
  • Bundesagentur als Träger der Arbeitsförderung nach SGB III.

Zusätzlich darf die Bundesagentur für Arbeit Auskünfte aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR), dem Melderegister sowie dem Ausländerzentralregister über Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, soweit dies zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erforderlich ist, einholen.

Periodizität und Aktualität

Die Daten werden anlassbezogen gespeichert, fortlaufend ergänzt und aktualisiert sowie nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Die zugelassenen kommunalen Träger sowie die BA führen jeweils ihre eigenen Datenbestände. Die technische Registerführung bei der BA wird von IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit wahrgenommen, bei den kommunalen Trägern entweder von eigenen IT-Dienstleistungszentren oder externen IT-Dienstleistern.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ist das Bestellen eines Auszugs möglich, automatisierte Datenabrufe werden nicht zur Verfügung gestellt.

Die BA darf personenbezogene Daten an Wohngeldbehörden übermitteln, soweit dies zur Feststellung der Voraussetzungen des Ausschlusses von Wohngeld erforderlich ist.
Die BA stellt den statistischen Stellen der Kreise und kreisfreien Städte, dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Landesämtern die für Zwecke der Planungsunterstützung und für die Sozialberichterstattung erforderlichen Daten und Tabellen der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik zur Verfügung.
Dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Landesämtern kann die BA anonymisierte und pseudonymisierte Einzeldaten übermitteln.
Für ausschließlich statistische Zwecke ist die BA berechtigt, den zur Durchführung statistischer Aufgaben zuständigen Stellen der Gemeinden und Gemeindeverbände für ihren Zuständigkeitsbereich Daten und Tabellen der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik sowie anonymisierte und pseudonymisierte Einzeldaten zu übermitteln.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Der Dateneingang erfolgt bei Antragstellung oder Änderungsmitteilung.

Verwendung der Registerdaten

Die Datenbestände werden für weitere folgende Zwecke verwendet:

  • die Erstellung von Statistiken, Kennzahlen, Eingliederungsbilanzen und Controllingberichte durch die BA,
  • die laufende Berichterstattung und Wirkungsforschung.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Verwendete Datenbanken:

  • BA: Oracle,
  • Bayern, Sachsen-Anhalt: MS-SQL,
  • Thüringen: MS-Access, Oracle.

Genutzte Schnittstellen:

  • Bayern: zur Statistikmeldung an die BA (X-Sozial Standard), zum Datenaustausch im Rahmen des Datenabgleichs nach § 52 SGB II, zu den Krankenkassen sowie zur DRV (jedoch nicht flächendeckend), zur Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen, an Gerichte, zu den Sozialversicherungsträgern im Rahmen des DÜBAK-Meldeverfahrens,
  • Thüringen: zu den Krankenkassen und Rentenstellen, zur BA, zur Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.

Technische Standards

Verwendete Datenaustauschformate:

  • BA: X-Meld, PDF, CSV, XML,
  • Bayern: X-Sozial, PDF, XML,
  • Thüringen: X-Sozial, PDF, XÖV-Standards, XML.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Fachanwendungen und Anbieter:

  • Bayern: OpenProsoz SGB II der Prosoz Herten GmbH, Online Antragsmanagementsystem GovOS der FJD Information Technologies AG, Fachanwendung im Rechtsbereich AsylbLG OK.Sozius SGB XIIa, LÄMMkom Lissa der Lämmerzahl GmbH,
  • Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen: Fachsoftware der KDN.sozial,
  • Saarland: LÄMMkom Lissa der Lämmerzahl GmbH,
  • Sachsen-Anhalt: OpenProsoz der Prosoz Herten GmbH, ProFiskal P3, Rüfo.NET, comp.ASS der prosozial GmbH,
  • Thüringen: OpenProsoz der Prosoz Herten GmbH, eGecko der CSS AG, LÄMMkom Lissa der Lämmerzahl GmbH, comp.ASS der prosozial GmbH.

Portale:

  • Sachsen-Anhalt: Civento Portal der ekom21 zur Antragstellung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 08.11.2023

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