GSB 7.1 Standardlösung

Datenbestände zum Mutterschaftsgeld

Register-ID: 1852462

Allgemeines

Beschreibung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist in bestimmten Fällen bundesweit für die Zahlung von Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zuständig. Gesetzlich versicherte erwerbstätige Frauen erhalten Mutterschaftsgeld von ihrer zuständigen Krankenkasse. Lediglich für privat- oder familienversicherte erwerbstätige Frauen übernimmt das BAS die Antragsbearbeitung und Auszahlung.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände zum Mutterschaftsgeld sind Vorgangsdaten: Sie werden zur Bearbeitung des Antrags auf Mutterschaftsgeld bzw. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie zur Auszahlung desselben benötigt.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für erwerbstätige Frauen während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung eines Kindes.
Anspruchsberechtigt sind Frauen, die zu Beginn der sechswöchigen Mutterschutzfrist nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sondern privat krankenversichert oder familienversichert sind. Außerdem muss ein Beschäftigungsverhältnis bestehen oder der Arbeitgeber muss das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung zulässig gekündigt haben. Das Mutterschaftsgeld wird in einer Summe ausgezahlt und beläuft sich auf maximal 210 Euro.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Im Rahmen der Umsetzung des OZG können künftig Anträge auf Mutterschaftsgeld über das Nutzerkonto Bund gestellt werden.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 19 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) i. V. m. § 24i Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
§ 20 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Empfängerinnen von MutterschaftsgeldMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850744

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Erwerbstätige Frauen, die zu Beginn der sechswöchigen Mutterschutzfrist nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sondern privat krankenversichert oder familienversichert sind.

Merkmale

Periodizität und Aktualität

Die personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie sie zur Entscheidung über den Antrag, zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten und im Rahmen bestehender Aufbewahrungsfristen benötigt werden. Sie werden gelöscht, sobald die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist und alle Melde- und Aufbewahrungspflichten erfüllt sind.
Unterlagen, die zu einer Zahlung geführt haben, sind nach den geltenden Haushaltsbestimmungen bis zu fünf Jahre aufzubewahren. Das BAS hat Zahlungen im Zusammenhang mit dem Mutterschaftsgeld nach Einkommenssteuergesetz bis zum Ablauf des siebten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres aufzubewahren.
Der Leistungsanspruch auf Mutterschaftsgeld verjährt grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die fachliche Führung des Datenbestands obliegt der Mutterschaftsgeldstelle, die technische Registerführung der IT-Abteilung des Bundesamts für Soziales Sicherung (BAS).

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Bevollmächtigte Personen können einen Ausdruck der elektronischen Akte anfordern.
Über das Portal können Antragstellerinnen den elektronischen Status der Akte abfragen, allerdings ist eine Einsicht in die erfassten Daten auf diesem Wege nicht möglich.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Folgenden Stellen können Daten übermittelt werden:

  • steuerrelevante Daten auf elektronischem Wege an die Finanzämter,
  • Anspruchszeiträume über ein ausgefülltes Formular per Post an die Bundesagentur für Arbeit sowie
  • Anspruchsdaten per Post an die Jobcenter.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Für die Datenbearbeitung kommen Softwareprodukte von Fabasoft und MACH zum Einsatz.

Technische Standards

Als Standards werden PDF und Textverarbeitungs-Dokumente verwendet.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Die Fachanwendung "Mutterschaftsgeldstelle" sowie das Workflow-Management-System Camunda werden zur Bearbeitung genutzt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

Der Zugang zu diesen Inhalten erfordert eine vorherige Registrierung. Bitte gehen Sie zum Registrierungsformular. Falls Sie bereits einen Zugang besitzen, loggen Sie sich bitte ein.

Redaktioneller Stand: 11.04.2022