GSB 7.1 Standardlösung

Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer

Register-ID: 1852490

Allgemeines

Beschreibung

Die Versorgungswerke für Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer speichern personenbezogene Daten über ihre Mitglieder.

Eine automatische Mitgliedschaft entsteht für Wirtschaftsprüferinnen, -prüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer, die ihre berufliche Niederlassung oder Zweigniederlassung im an das Versorgungswerk angeschlossenen Bundesland haben. Ferner sind Vorstandsmitglieder, Geschäftsführungen und persönlich haftende Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Buchprüfungsgesellschaften, sofern sie nicht selbst Wirtschafts- oder Buchprüferin und -prüfer sind, mit Hauptniederlassung oder Zweigniederlassung im an das Versorgungswerk angeschlossenen Bundesland ebenfalls Mitglied im Versorgungswerk.

Nach in der jeweiligen Satzung festgelegten Bedingungen leistet die Versorgung grundsätzlich Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten, Beitragserstattungen, Beitragsüberleitungen, Kapitalabfindungen und ggf. Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände sind Vorgangsdaten, die erhoben und gespeichert werden, um das Versorgungsverhältnis - Feststellung der Mitgliedschaft, der Beitragspflicht und der Leistungsansprüche - durchführen zu können.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen "eigener Art" basieren sie auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage.

In Deutschland bestehen zwei Versorgungswerke für Wirtschaftsprüferinnen, -prüfer und vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer, die rechtlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlandes haben sich per Staatsvertrag dem Versorgungswerk Nordrhein-Westfalens angeschlossen.

Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, die ihre berufliche Niederlassung ins Saarland verlegen, werden Pflichtmitglied im Versorgungswerk des Saarlandes, können aber aufgrund der Mitgliedschaft im Versorgungswerk Nordrhein-Westfalens befreit werden.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Das Versorgungswerk des Saarlandes beabsichtigt für 2023 die Einführung eines webbasierten Mitgliederportals.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer (WPVG NRW); gilt per Staatsvertrag für 14 zusätzliche Bundesländer
Gesetz Nr. 1481 zur Errichtung des Versorgungswerks der Steuerberater / Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüferinnen im Saarland (StB / WPVG)
Jeweilige Satzungen

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Wirtschaftsprüfer und vereidigte BuchprüferMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850776

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Wirtschaftsprüferinnen, -prüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer sowie Vorstandsmitglieder, Geschäftsführungen und persönlich haftende Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Buchprüfungsgesellschaften (sofern sie nicht selbst Wirtschafts- oder Buchprüferin und -prüfer sind), die Mitglied in einem Versorgungswerk für Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer sind.

Stichwörter
Merkmale

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die Daten werden von den zwei bestehenden Versorgungswerken für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer verwaltet.
Die technische Registerführung des Versorgungswerkes der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Saarland wird von einem ansässigen externen IT-Dienstleister übernommen.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Gerichte erhalten im Zusammenhang mit Versorgungsausgleichsverfahren oder Pfändungen anlassbezogen ausgewählte Daten.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Im Saarland werden die Daten durch direkte Eingabe, Übertragung aus Onlineformularen und Einlesen von Datensätzen erfasst. Hier erfolgt eine regelmäßige Datenübermittlung an die ITSG sowie an die ZfA.

Ferner kann von folgenden öffentliche und nicht-öffentlichen Stellen ein Dateneingang erfolgen:

  • Wirtschaftsprüferkammer,
  • Steuerberater- und Rechtsanwaltsversorgungswerke,
  • Deutsche Rentenversicherung Bund,
  • Einwohnermeldeämter,
  • Gerichte,
  • Arbeitgeber und
  • Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungsreinrichtungen e. V.

Ein Datenausgang kann an folgende Stellen erfolgen:

  • Wirtschaftsprüferkammer,
  • Steuerberaterversorgungswerke,
  • Deutsche Rentenversicherung Bund sowie
  • Einwohnermeldeämter.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Im Saarland sind Schnittstellen zur ZfA, ITSG und DASBV implementiert.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Das Versorgungswerk Nordrhein-Westfalen hat ein Mitgliederportal eingerichtet, über welches etwa Dokumente elektronisch eingereicht werden können.

Im Saarland werden die Daten mit einer Fachanwendung der Firma TN CURA GmbH verwaltet.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 02.06.2023

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