GSB 7.1 Standardlösung

Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Tierärzte

Register-ID: 1852478

Allgemeines

Beschreibung

Die Versorgungswerke für Tierärztinnen und -ärzte speichern personenbezogene Daten über ihre Mitglieder.

Mit der Zulassung zu einem Kammerberuf ist die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer verbunden. Für Tierärztinnen und -ärzte gilt, dass spätestens mit der Eintragung in die Kammerliste der jeweils zuständigen Tierärztekammer gleichzeitig die (Pflicht-)Mitgliedschaft im dazugehörigen Versorgungswerk entsteht.

Nach den in der jeweiligen Satzung festgelegten Bedingungen leistet die Versorgung grundsätzlich Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten, sowie ggf. Kinderzuschüsse, Sterbegeld, Kapitalabfindungen und Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände sind Vorgangsdaten, die erhoben und gespeichert werden, um das Versorgungsverhältnis - Feststellung der Mitgliedschaft, der Beitragspflicht und der Leistungsansprüche - durchführen zu können.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder und deren Angehöriger sicherstellen. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen "eigener Art" basieren sie auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage.

In Deutschland bestehen neun Versorgungseinrichtungen für Tierärztinnen und -ärzte, die entweder - meist als Einrichtung der Landesärztekammer - Körperschaften des öffentlichen Rechts oder rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind.
Tierärztinnen und -ärzte werden Pflichtmitglied kraft Gesetzes.

Angestellte Tierärztinnen und -ärzte können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI befreien lassen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Tierärzte sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Tierärzteversorgungsgesetze der Länder
Heilberufsgesetze der Länder
Kammergesetze der Länder
Satzungen der Versorgungswerke

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

TierärzteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850786

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Tierärztinnen und -ärzte, die einem Versorgungswerk für Tierärzte angehören.

Merkmale

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die Daten werden von den neun bestehenden Versorgungswerken für Tierärztinnen und -ärzte verwaltet.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Eine anlassbezogene, zweckgebundene Datenbereitstellung erfolgt gegenüber anderen berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, Versicherungsmathematikerinnen und -mathematikern, Gutachterinnen und Gutachtern, Rechtsbeiständen, Gerichten und Polizeibehörden.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die jeweilige Tierärztekammer informiert das Versorgungswerk erstmalig über den erfolgten Kammereintrag.

Dateneingang kann von folgenden Stellen erfolgen:

  • Mitglieder,
  • Berufskammern,
  • Arbeitgeber,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • Krankenkassen,
  • Gerichte und Insolvenzverwalter.

Regelmäßig können ausgewählte Daten zweckgebunden an folgende öffentliche Stellen übermittelt werden:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund,
  • ZfA,
  • Krankenkassen,
  • Finanzverwaltung,
  • Bundesagentur für Arbeit.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

Der Zugang zu diesen Inhalten erfordert eine vorherige Registrierung. Bitte gehen Sie zum Registrierungsformular. Falls Sie bereits einen Zugang besitzen, loggen Sie sich bitte ein.

Redaktioneller Stand: 03.07.2023

Verwandte Register

27.03.2023Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Ärzte

Mehr erfahren