GSB 7.1 Standardlösung

Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte

Register-ID: 1852006

Allgemeines

Beschreibung

Die Versorgungswerke für Steuerberaterinnen und -berater, Syndikussteuerberaterinnen und -berater sowie Steuerbevollmächtigte speichern personenbezogene Daten über ihre Mitglieder.

Mit der Zulassung zu einem Kammerberuf ist die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer verbunden. Für Steuerberaterinnen und -berater, Syndikussteuerberaterinnen und -berater sowie Steuerbevollmächtigte gilt kraft Gesetzes, dass die Kammermitgliedschaft auch die Pflichtmitgliedschaft im dazugehörigen Versorgungswerk begründet.

Nach in der jeweiligen Satzung festgelegten Bedingungen leistet die Versorgung Ihren Mitgliedern grundsätzlich Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenrenten. Von landesrechtlichen Vorschriften abhängig, können auch Beitragsübertragungen auf andere Versorgungswerke, Kapitalabfindungen, Sterbegeld sowie Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen zum Leistungsangebot gehören.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände sind Vorgangsdaten, die erhoben und gespeichert werden, um das Mitgliedschaftsverhältnis - Feststellung der Mitgliedschaft, der Beitragspflicht und der Leistungsansprüche - durchführen zu können.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen "eigener Art" basieren sie auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage.
In Deutschland bestehen 12 Versorgungswerke für Steuerberaterinnen und -berater, Syndikussteuerberaterinnen und -berater sowie Steuerbevollmächtigte, die in der Regel rechtlich selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Mit Ausnahme der Steuerberaterkammer Berlin sind alle Steuerberaterkammern – teils über Staatsverträge - einem der Versorgungswerke angeschlossen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Die Versorgungswerke in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen erfassen die steuerliche Identifikationsnummer bereits, allerdings bisher nur für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bzw. Leistungsempfängerinnen und -empfänger.

Beim Versorgungswerk des Saarlandes sowie in Bayern ist derzeit ein Mitgliederportal in Planung.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Steuerberaterversorgungsgesetze der Länder
Satzungen der Versorgungswerke

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Steuerberater und SteuerbevollmächtigteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850774

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Steuerberaterinnen, Steuerberater, Syndikussteuerberaterinnen und -berater sowie Steuerbevollmächtigte, die Mitglied in einem Versorgungswerk für Steuerberater sind und deren Hinterbliebene sowie Versorgungsausgleichsberechtigte.

Merkmale

Qualität

Die für die Durchführung der Verwaltungsaufgaben notwendigen Daten sind annähernd vollständig. Optionale Angaben können Lücken aufweisen. Einige Angaben werden mittels Vorlage von Nachweisen validiert.

In Brandenburg werden im Rahmen des jährlichen versicherungsmathematischen Gutachtens Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.

Im Rahmen der Datenerfassung werden in Niedersachsen einige Datenfelder systemseitig auf Fehler hin plausibilisiert.

In Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz finden automatisierte systemseitige Plausibilitätskontrollen statt. Zusätzlich erfolgt ein Abgleich mit anderen Datenbeständen (z. B. Renten Service der Deutschen Post AG) sowie in bestimmten Fällen die Vorlage von Nachweisen (z. B. Geburtsurkunden).

Schleswig-Holstein führt im Wege der Datenerhebung einen elektronischen Sterbedatenabgleich durch.

In Mecklenburg-Vorpommern findet monatlich ein Plausibilitätsabgleich mit Daten anderer meldender Stellen statt (z. B. Arbeitgeber, Krankenkassen).

Periodizität und Aktualität

Die Daten gehen grundsätzlich anlassbezogen in den Bestand ein und werden ebenfalls anlassbezogen aktualisiert.

Brandenburg speichert die personenbezogenen Daten solange, wie es für die Erfüllung gesetzlicher und satzungsmäßiger Verpflichtungen notwendig ist.

In Niedersachsen werden die erforderlichen Daten aufgrund des Versorgungsauftrages bis zum Tod der leistungsberechtigten Person bzw. des letzten leistungsberechtigten Hinterbliebenen aufbewahrt.

Nach einem festgelegten Löschkonzept erfolgt die Löschung von Daten in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

In Schleswig-Holstein erfolgt eine Löschung spätestens zehn Jahre nachdem die Daten nicht mehr benötigt werden.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die Daten werden jeweils von den 12 bestehenden Versorgungswerken für Steuerberaterinnen und -berater sowie Steuerbevollmächtigte verwaltet.

In Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden die Daten technisch vom Versorgungswerk selbst verwaltet.
Die Versorgungswerke in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Saarland und Sachsen nehmen externe IT-Dienstleister in Anspruch.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Eine anlassbezogene, zweckgebundene Datenbereitstellung erfolgt gegenüber Versorgungswerken anderer Bundesländer, Gerichten und Polizeibehörden.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Steuerberaterkammern informieren das jeweils zuständige Versorgungswerk über die Bestellung und das Erlöschen der Bestellung eines Kammermitglieds.
In der Regel werden die Daten manuell erfasst; in Brandenburg, Niedersachsen, Saarland und in Sachsen zusätzlich auch durch Übernahme von Eingaben des Mitglieder-Portals.

Dateneingang kann von folgenden Stellen erfolgen:

  • Berufskammern,
  • Mitglieder,
  • Arbeitgeber,
  • Versorgungswerke anderer Bundesländer,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • Krankenkassen,
  • Gerichte und Insolvenzverwalter.

Regelmäßig können ausgewählte Daten zweckgebunden an folgende öffentliche Stellen übermittelt werden:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund,
  • ZfA,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • Krankenkassen,
  • Finanzverwaltung (Rentenbezugsmitteilungsverfahren).

In Schleswig-Holstein werden im Rahmen des Arbeitgebermeldeverfahrens gelieferte Daten sowie Meldungen über Leistungen von Kranken- und Pflegekassen über eine Schnittstelle automatisiert verarbeitet. Die regelmäßige Übermittlung an das BZSt sowie an Krankenkassen erfolgt ebenfalls automatisiert.

Die Versorgungswerke des Saarlandes und Niedersachsens übermitteln regelmäßig automatisch an die ITSG (Zahlstellenmeldeverfahren) sowie an die ZfA (Rentenbezugsmitteilungsverfahrens).

Verwendung der Registerdaten

In Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden Teile der Daten für statistische Auswertungen, zur Erstellung von Berichten bzw. zur Erfüllung von Berichtspflichten sowie teils für versicherungsmathematische Zwecke verwendet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Datenbanken:

  • Bayern: relationales Datenbank-Managementsystem im Cluster,
  • Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz: MS SQL-Server, Progress OpenEdge,
  • Mecklenburg-Vorpommern: vorwiegend SQL,
  • Niedersachsen: DB2 Server,
  • Schleswig-Holstein: MS SQL-Server.

Schnittstellen:

  • Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz: zum Mitgliederportal,
  • Niedersachsen: im Zusammenhang mit Beitragsnachweisen, DEÜV-Meldungen, Meldungen über Versorgungsabgaben, Rentenbezugsmittteilungsverfahren, maschinelles Anfrageverfahren (MAV) zur Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer sowie Zahlstellen-Meldeverfahren (ZMV),
  • Schleswig-Holstein: zur Teilnahme am Arbeitgebermeldeverfahren, am Zahlstellen-Meldeverfahren mit den Krankenkassen und am Rentenzugsmitteilungsverfahren mit dem BZSt,
  • Saarland: zur DASBV, zur ITSG sowie zur ZfA.

Technische Standards

Standards zur Datenhaltung:

  • Bayern: PDF,
  • Brandenburg: PDF, TIFF, Office-Formate,
  • Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz: Office-Formate, PDF sowie Bildformate,
  • Mecklenburg-Vorpommern: PDF, TXT,
  • Schleswig-Holstein: PDF, Office-Formate.

Standards zum Datenaustausch:

  • Bayern: XML,
  • Brandenburg: OSCI-Transport-Standard,
  • Mecklenburg-Vorpommern: XML, CSV,
  • Schleswig-Holstein: CSV, XSD.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wird eine Software für die Mitgliederverwaltung von netPension Software GmbH verwendet.
Als Bestandsführungssystem wird in Bayern „Futura“ genutzt. Niedersachsen verwendet eine Eigenentwicklung („M/R-System“). Das Saarland, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nutzen die Bestandsverwaltungssoftware CURA der TN CURA GmbH.

Ein webbasiertes Mitgliederportal hat bereits eingerichtet: Schleswig-Holstein, Sachsen und Niedersachsen. In Bayern und im Saarland befindet sich dieses in Planung.

Das Mitgliederportal in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz kann als Postfach für die Korrespondenz vom Versorgungswerk an das Mitglied oder für Postversand vom Mitglied an das Versorgungswerk verwendet werden. Des Weiteren können durch elektronische Formulare z. B. Statusänderungen oder Anträge gestellt werden. Auch bietet das Mitgliederportal die Möglichkeit zur Durchführung einer Simulationsberechnung über die zu erwartende Rente in Echtzeit.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 07.12.2023

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