Allgemeines
Beschreibung
Die Versorgungswerke für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (ebenfalls zu Teilen Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte, Patentanwältinnen und -anwälte, sowie Syndikuspatentanwältinnen und -anwälte) speichern personenbezogene Daten über ihre Mitglieder.
Mit der Zulassung zu einem Kammerberuf ist die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer verbunden. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gilt, dass mit der Eintragung in die Kammerliste der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer gleichzeitig bzw. innerhalb desselben Monats die Mitgliedschaft im dazugehörigen Versorgungswerk entsteht. In Bayern ist für Patentanwältinnen und -anwälte sowie Syndikuspatentanwältinnen und -anwälte zusätzlich die Begründung eines Kanzleisitzes im Zuständigkeitsbereich erforderlich.
In Schleswig-Holstein wird nur Pflichtmitglied, wer zum Zeitpunkt der Kammerzulassung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In Baden-Württemberg besteht eine Altersgrenze von 62 Jahren. In Schleswig-Holstein wird auch Pflichtmitglied, wer im Zusammenhang mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen berufsspezifischen Beschäftigung Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer wird. Dies auch nach Vollendung des 45. Lebensjahres, sofern das Mitglied unmittelbar vor Eintritt schon im System der rechtsanwaltlichen Versorgung versichert war.
In Rheinland-Pfalz ist von der Mitgliedschaft ausgeschlossen, wer bei seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft berufsunfähig ist (für die Dauer der Berufsunfähigkeit), wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze für die Altersrente Mitglied einer Rechtsanwaltskammer in Rheinland Pfalz wird oder wer bei Beginn der Mitgliedschaft im Versorgungswerk bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr die erforderlichen Mitgliedschafts- und Beitragszeiten zum Erreichen einer Anwartschaft erreichen kann.
Nach in der jeweiligen Satzung der Versorgungswerke festgelegten Bedingungen leistet die Versorgung grundsätzlich Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten, Kapitalabfindungen, Beitragserstattungen, Übertragungen von Beiträgen auf andere Versorgungsträger, ggf. Sterbegeld und Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Datenbestände sind Vorgangsdaten, die erhoben und gespeichert werden, um das Versorgungsverhältnis - Feststellung der Mitgliedschaft, der Beitragspflicht und der Leistungsansprüche - durchführen zu können.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen "eigener Art" basieren sie auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage.
In Deutschland bestehen 16 Versorgungswerke für Rechtsanwältinnen und -anwälte, die in der Regel rechtlich selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Alle 28 regionalen Rechtsanwaltskammern sind mit einem Versorgungswerk verbunden.
Rechtsanwältinnen und -anwälte, die ausschließlich selbstständig tätig sind, sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Rechtsanwältinnen und -anwälte, die ihre Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ausüben, können aufgrund der Mitgliedschaft im Versorgungswerk die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI vorliegen. Für angestellte Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte entsteht grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 1 SGB VI.
Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau
Die Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Rechtsanwälte sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Die steuerliche Identifikationsnummer wird bereits gespeichert in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen, allerdings teilweise erst bei Versorgungsempfangenden im Leistungsbezug.
In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit Mitgliederportale entwickelt.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
Rechtsanwaltsversorgungsgesetze der Länder
Staatsverträge
Satzungen der Versorgungswerke
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
RechtsanwälteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850772
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Rechtsanwältinnen und -anwälte, Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte sowie zu Teilen Patentanwältinnen und Patentanwälte sowie Syndikuspatentanwältinnen und -patentanwälte, die Mitglied in einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte sind.
Merkmale
Nachname
Merkmals-ID
1840022
Beschreibung
Wird gespeichert in: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
RAK / Mitglied
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Änderung
Vornamen
Merkmals-ID
1840024
Beschreibung
Alle Vornamen der Person.
Wird gespeichert in: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
RAK / Mitglied
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Änderung
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1840026
Beschreibung
Wird gespeichert in: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
RAK / Mitglied
Periodizität / Aktualität
Einmalig
Geschlecht
Merkmals-ID
1840028
Beschreibung
Wird gespeichert in: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
RAK / Mitglied
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Änderung
Staatsangehörigkeit
Merkmals-ID
1840030
Beschreibung
Wird gespeichert in: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Optionale Speicherung in Hamburg und Thüringen.
Wird in Baden-Württemberg nicht erfasst. Ist in Berlin i. d. R. nicht bekannt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
RAK / Mitglied
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Änderung
Geburtsort
Merkmals-ID
1840032
Beschreibung
Wird gespeichert in: Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Optionale Speicherung in Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.
Wird in Baden-Württemberg nicht erfasst.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
RAK / Mitglied
Periodizität / Aktualität
Einmalig
Anschrift
Merkmals-ID
1840036
Beschreibung
Kanzlei-Anschrift / Privatanschrift.
Wird gespeichert in: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
RAK / Mitglied / Bundesweit Amtliches Anwaltsverzeichnis
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Änderung
Telefonnummer
Merkmals-ID
1840038
Beschreibung
Telefonnummer der Kanzlei oder private Telefonnummer.
Wird gespeichert in: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
RAK / Mitglied
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Änderung
Telefaxnummer
Merkmals-ID
1840040
Beschreibung
Telefaxnummer der Kanzlei oder private Telefaxnummer.
Wird gespeichert in: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
RAK / Mitglied
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Änderung
Rentenversicherungsnummer
Merkmals-ID
1839302
Beschreibung
Die Versicherungsnummer setzt sich wie folgt zusammen: (2 Stellen), Geburtstag (2), Geburtsmonat (2), Geburtsjahr (2), Alphazeichen mit dem ersten Buchstaben des Familiennamens bzw. Geburtsnamens (1), Seriennummer (2), Prüfziffer (1).
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Versicherungsnummer wird vergeben durch die Datenstelle der Rentenversicherung.
Mitgliedsnummer im Versorgungswerk
Merkmals-ID
1840042
Beschreibung
Eindeutige Identifikationsnummer der Person im Versorgungswerk.
Wird gespeichert in: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird bei Ersterfassung des Mitglieds vom Versorgungswerk generiert
Periodizität / Aktualität
Einmalig
Bankverbindung
Merkmals-ID
1840044
Beschreibung
Angabe von: Geldinstitut, IBAN, Kontoinhaber/in falls abweichend.
Wird gespeichert in: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein.
Optionale Speicherung in Thüringen.
In Bayern, Berlin und Baden-Württemberg erfolgt die Erfassung nur bei Versorgungsempfangenden im Leistungsbezug.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Mitglied / Arbeitgeber
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Änderung
Steuerliche Identifikationsnummer
Merkmals-ID
1840046
Beschreibung
Wird gespeichert in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Wird nur bei Versorgungsempfangenden im Leistungsbezug erfasst in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Mitglied / Steuerbescheid
Periodizität / Aktualität
Einmalig
Rechtsanwaltskammer
Merkmals-ID
1840048
Beschreibung
Wird in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erfasst.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
RAK
Angehörige
Merkmals-ID
1840050
Beschreibung
Angehörige bei Versorgungsausgleich oder Hinterbliebenenrenten.
Wird in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erfasst.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Mitglied / Hinterbliebene
Qualität
In Baden-Württemberg ist der Datenbestand vollständig, Mitglieder sind satzungsgemäß zur Aktualisierung ihrer Daten verpflichtet, teilweise wird die Vorlage von Nachweisen verlangt.
In Berlin werden Daten mit dem Melder- und Sterberegister abgeglichen, zusätzlich werden bei Selbstständigen jährlich Einkommensüberprüfungen durchgeführt.
Hamburg führt Qualitätskontrollen durch Vorlage von Nachweisen, dem Abgleich mit Vorjahresdaten (anlassbezogen, monatlich oder jährlich) sowie einem Sterbedatenabgleich durch.
In Nordrhein-Westfalen erfolgt eine Qualitätskontrolle mittels elektronischem Sterbedatenabgleich.
In Mecklenburg-Vorpommern ist der Datenbestand nahezu vollständig. Daten werden teilweise plausibilisiert, teilweise werden Nachweise verlangt.
Im Saarland ist der Datenbestand vollständig und wird regelmäßig aktualisiert.
Sachsen-Anhalt erfolgt eine Qualitätskontrolle mittels elektronischem Sterbedatenabgleich.
Periodizität und Aktualität
Die Daten gehen grundsätzlich anlassbezogen in den Bestand ein und werden ebenfalls anlassbezogen aktualisiert. Die Daten werden über den Tod des Mitglieds hinaus gehalten, um Ansprüche von Hinterbliebenen feststellen und Leistungen gewähren zu können.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Zuständigkeiten
Die Daten werden durch die 16 bestehenden Versorgungswerke für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verwaltet.
In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland werden die Daten von DATEV eG gehostet, für Thüringen übernimmt TERRA CLOUD GmbH das Hosting.
Bayern und Hamburg speichern die Daten eigenverantwortlich.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Eine anlassbezogene, zweckgebundene Datenbereitstellung erfolgt gegenüber Versorgungswerken anderer Bundesländer, Berufskammern, Gerichten und Polizeibehörden.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer informiert das Versorgungswerk über Zulassung einer Rechtsanwältin / eines Rechtsanwaltes, das Erlöschen oder die Zurücknahme der Zulassung.
Dateneingang kann von folgenden Stellen erfolgen:
- Berufskammern,
- Mitglieder,
- Arbeitgeber,
- Meldebehörden,
- Finanzverwaltungen,
- Krankenkassen,
- Bundesagentur für Arbeit,
- Versorgungswerke anderer Bundesländer sowie
- Insolvenzverwalter und Gerichte.
In Hamburg erfolgt der Dateneingang per Post und Fax und elektronisch von den Krankenkassen.
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt der Dateneingang durch manuelle Erfassung, das Einlesen von Datensätzen oder die Übertragung aus Onlineformularen. Eine automatisierte Datenübermittlung finden hier an die ZfA, ZMV, Versicherungsmathematiker sowie Deutsche Post AG Rentenservice statt.
In Rheinland-Pfalz erfolgt der Dateneingang u. a. über das eigene Mitgliederportal.
Schleswig-Holstein erfasst die Daten manuell.
Im Saarland werden die Daten aus Onlineformularen übertragen oder direkt manuell eingegeben.
In Thüringen erfolgt der Dateneingang per Einlesen von Datensätzen, via E-Mail, per Post und Fax oder über das beBPo. Der Datenausgang findet via Post, E-Mail, Fax oder automatisierte Datenübermittlung statt.
Regelmäßig können ausgewählte Daten zweckgebunden an folgende öffentliche Stellen übermittelt werden:
- Deutsche Rentenversicherung Bund bzw. ZfA,
- Deutsche Post AG Rentenservice,
- Krankenkassen,
- Bundesagentur für Arbeit sowie
- Finanzverwaltungen.
Verwendung der Registerdaten
In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein werden die Daten zusätzlich für versicherungsmathematische Gutachten und im Saarland für Bilanz- und Jahresberichte verwendet.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Folgende Datenbanken kommen zum Einsatz:
- Bayern: Relationales Datenbank-Managementsystem im Cluster,
- Berlin: MS-SQL, Progress OpenEdge,
- Hamburg: MS-Access-Datenbank,
- Nordrhein-Westfalen: MS-SQL, Progress OpenEdge,
- Rheinland-Pfalz: SQL 2019,
- Sachsen-Anhalt: MS-SQL, Progress OpenEdge,
- Thüringen: MS Dynamics NAV 2018.
Folgende Schnittstellen sind bereits implementiert:
- Berlin: zum DASBV im Zusammenhang mit dem Arbeitgebermeldeverfahren und Sterbedatenabgleich sowie zu den gesetzlichen Krankenkassen im Zusammenhang mit dem Zahlstellenmeldeverfahren,
- Hamburg: zu den Krankenkassen, zur ZfA sowie zum Sterbedatenabgleich,
- Mecklenburg-Vorpommern: zur DASBV im Zusammenhang mit dem Arbeitgebermeldeverfahren, zur ZfA sowie zu den gesetzlichen Krankenkassen im Zusammenhang mit dem Zahlstellenmeldeverfahren,
- Nordrhein-Westfalen: zur ZfA, zum Arbeitgebermeldeverfahren und Sterbedatenabgleich sowie im Zusammenhang mit dem MVA,
- Rheinland-Pfalz: zur DASBV, zur ZfA, zum Sterbedatenabgleich, Arbeitgebermeldeverfahren und DEÜV, sowie im Zusammenhang mit dem MVA,
- Sachsen-Anhalt: zur ZfA, zum Arbeitgebermeldeverfahren und Sterbedatenabgleich sowie im Zusammenhang mit dem MVA,
- Thüringen: zur DASBV im Zusammenhang mit dem Arbeitgebermeldeverfahren, zur ZfA sowie zu NAPA 3 im Zusammenhang mit den Zahlstellenmeldeverfahren.
Technische Standards
Für die Datenhaltung bzw. Archivierung der Dokumente wird das Format PDF genutzt.
In Bayern erfolgt der Datenaustausch über XML.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
In Rheinland-Pfalz und Berlin werden bereits Mitgliederportale vorgehalten, über die ein Austausch von PDF-Dokumenten erfolgen kann.
Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Schleswig-Holstein nutzen die Anwendungssoftware der TN CuRA GmbH.
Im Saarland sowie in Baden-Württemberg werden Softwarelösungen der DATEV eG verwendet.
In Thüringen kommt die Fachanwendung unitop der GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG zum Einsatz.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 05.12.2023