GSB 7.1 Standardlösung

Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Notare

Register-ID: 1852486

Allgemeines

Beschreibung

Die Versorgungswerke speichern personenbezogene Daten über Notarinnen und Notare, Notarassessorinnen und -assessoren.

Mit der Zulassung zu einem Kammerberuf ist die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer verbunden. Für Notarinnen und Notare gilt, dass spätestens mit der Ernennung zur Notarassessorin / Notarassessor bzw. Notarin / Notar im Bereich der jeweils zuständigen Notarkammer i. d. R. gleichzeitig die Mitgliedschaft im dazugehörigen Versorgungswerk entsteht.

Die Versorgung leistet grundsätzlich Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten sowie ggf. Beitragserstattungen, Beitragsübertragungen und Kapitalabfindungen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände sind Vorgangsdaten, die erhoben und gespeichert werden, um das Versorgungsverhältnis - Feststellung der Mitgliedschaft bzw. der versorgungsrelevanten Dienstzeit, der Beitragspflicht und der Leistungsansprüche - durchführen zu können.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen "eigener Art" basieren sie i. d. R. auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage.
In Deutschland bestehen sieben Versorgungswerke für Notarinnen und Notare, die in der Regel rechtlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts sind.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Notare sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Die Ländernotarkasse Sachsen wird ein OZG-Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation implementieren.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 113 Bundesnotarordnung (BNotO)
Landesrechtliche Bestimmungen
Satzungen der Versorgungswerke

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

NotareMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850778

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Notarinnen, Notare und Notarassessorinnen und -assessoren, die Mitglied in einem Versorgungswerk für Notare sind bzw. in Sachsen alle im Tätigkeitsbereich ernannten Notarassessorinnen und -assessoren und Notarinnen und Notare bzw. ausgeschiedene Notarassessorinnen, -assessoren und Notarinnen und Notare.

Stichwörter
Merkmale
EhepartnerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850780

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Ehepartnerinnen und -partner von Notarinnen, Notaren, Notarassessorinnen und Notarassessoren

Merkmale
KinderMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850782

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Kinder von Notarinnen, Notaren, Notarassessorinnen und Notarassessoren

Merkmale

Qualität

Qualitätskontrollen finden durch Vorlage von Nachweisen (z. B. Ausweisdokumente) statt. Die Daten werden auf Plausibilität geprüft.
Im Saarland ist der Datenbestand vollständig. In Rheinland-Pfalz ist der Bestand zum Teil lückenhaft.

Periodizität und Aktualität

Die Daten gehen grundsätzlich anlassbezogen in den Bestand ein und werden ebenfalls anlassbezogen aktualisiert.
In Rheinland-Pfalz werden die Daten über den Tod des Versorgungsempfangenden hinaus aufbewahrt, im Saarland erfolgt eine Aufbewahrung der Daten bis zehn Jahre nach Ende des Rentenbezugs.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die Daten werden durch die sieben bestehenden Notarversorgungswerke und -kassen verwaltet.

In Sachsen erfolgt die technische Registerführung in Eigenverantwortung.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Eine anlassbezogene, zweckgebundene Datenbereitstellung in Form eines Auszugs erfolgt im gesetzlich vorgesehenen Umfang etwa gegenüber Gerichtsvollziehenden. Darüber hinaus besteht keine externe Zugriffsberechtigung.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Der Dateneingang erfolgt durch manuelle Erfassung, postalisch oder das beBPo.
Regelmäßig werden Daten an die ZfA sowie die gesetzlichen Krankenkassen übermittelt.

Verwendung der Registerdaten

In Rheinland-Pfalz finden die Daten für die Statistik der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) Verwendung.
In Sachsen werden die Daten darüber hinaus für Planungszwecke, insbesondere Berechnungen im Rahmen des Kapitaldeckungsverfahrens sowie für eigene Statistiken genutzt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Datenbanken:

  • Nordrhein-Westfalen: MS SQL Server, Progress OpenEdge,
  • Sachsen: MS Access.

Schnittstellen:

  • Nordrhein-Westfalen: zur ZfA, zum Arbeitgebermeldeverfahren, im Zusammenhang mit dem MVA sowie hinsichtlich eines Sterbedatenabgleichs.

Technische Standards

Standards zur Datenhaltung:

  • Nordrhein-Westfalen: SQL, PDF,
  • Rheinland-Pfalz: MS Excel,
  • Saarland: PDF,
  • Sachsen: PDF, MS Excel, SQL.

Standards zum Datenaustausch:

  • Sachsen: CSV, XML.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Nordrhein-Westfalen nutzt das Meldeportal für Behörden (MpB) zur Anschriftenermittlung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

Der Zugang zu diesen Inhalten erfordert eine vorherige Registrierung. Bitte gehen Sie zum Registrierungsformular. Falls Sie bereits einen Zugang besitzen, loggen Sie sich bitte ein.

Redaktioneller Stand: 05.12.2023

Verwandte Register

09.03.2022Notarverzeichnis

Mehr erfahren