GSB 7.1 Standardlösung

Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Architekten

Register-ID: 1852484

Allgemeines

Beschreibung

Die Versorgungswerke für Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung) speichern personenbezogene Daten über ihre Mitglieder.

Mit der Zulassung zu einem Kammerberuf ist die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer verbunden. Für Architektinnen und Architekten gilt, dass spätestens mit der Eintragung in die Kammerliste der jeweils zuständigen Architektenkammer gleichzeitig die (Pflicht-)Mitgliedschaft im dazugehörigen Versorgungswerk entsteht.
Des Weiteren können Anwärter auf die Kammermitgliedschaft im Bundesland Berlin bereits Teilnehmende des Versorgungswerkes werden, da die Vorbereitungszeit für die Kammereintragung notwendig ist.

Nach in der jeweiligen Satzung festgelegten Bedingungen leistet die Versorgung grundsätzlich Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenrenten.
Zum Teil können auch Sterbegelder, Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen, Kinderzuschüsse sowie Kapitalabfindungen angeboten werden, dies unterscheidet sich jedoch zwischen den Versorgungswerken.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände sind Vorgangsdaten, die erhoben und gespeichert werden, um das Mitgliedschaftsverhältnis - Feststellung der Mitgliedschaft, der Beitragspflicht, Leistungs- und Beitragshöhe sowie der Leistungsansprüche - durchführen zu können.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen "eigener Art" basieren sie auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage.

In Deutschland bestehen fünf Versorgungswerke für Architektinnen und Architekten, die in der Regel rechtlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Alle 16 Länderarchitektenkammern sind einem Versorgungswerk angeschlossen.

Pflichtmitglieder im Versorgungswerk sind eingetragene selbstständige oder angestellte Architektinnen und Architekten sowie eingetragene Juniormitglieder. Angestellte Mitglieder können sich entweder von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreien lassen oder sie führen die Mitgliedschaft als freiwillige Zusatzversorgung.
Verbeamtete Architektinnen und Architekten haben beamtenrechtliche Versorgungsansprüche und sind in der Regel von der Pflichtteilnahme am Versorgungswerk ausgeschlossen bzw. können sich von dieser befreien lassen und sie als private Zusatzversorgung nutzen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Architekten sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Die Versorgungswerke in Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen erfassen die steuerliche Identifikationsnummer bereits, allerdings bislang nur für Leistungsempfängerinnen und -empfänger.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Architekten- und Baukammerngesetze bzw. Versorgungsgesetze der Länder
Satzungen der Versorgungswerke
Staatsverträge bzw. Anschlusssatzungen

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

ArchitektenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850760

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung), die Mitglied in einem Versorgungswerk für Architektinnen und Architekten sind.

Stichwörter
Merkmale
FamilienangehörigeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850762

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Angaben zum Ehegatten und zu allen Kindern unter 27 Jahren, da bei Vorhandensein versicherungsmathematische Rückstellung wegen möglicher Hinterbliebenenrentenberechtigung erforderlich.

Merkmale
ArbeitgeberMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850764

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Angaben und Meldungen des Arbeitgebers gemäß DEÜV soweit angestellt tätig und für diese Beschäftigung DRV-befreit gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI.

Merkmale

Qualität

Die Datenbestände sind weitestgehend vollständig.
In Berlin werden automatisierte Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, teils mittels digitalem Abgleich anderer Datenbestände, z. B. mit Berufskammern, Arbeitgebern, Krankenkassen oder mit der DASBV.
Das Versorgungswerk in Baden-Württemberg gleicht die Daten jährlich mit dem Datenbestand beim Versicherungsmathematiker ab, führt für bestimmte Angaben (z. B. Sozialversicherungsnummer) Plausibilitätskontrollen durch und fordert die regelmäßige Vorlage von Nachweisen (z. B. jährliche Einkommensnachweise bei Selbstständigen).
In Sachsen werden Plausibilitätskontrollen automatisch im Fachverfahren durchgeführt, darüber hinaus ist die Vorlage von Nachweisen erforderlich.

Periodizität und Aktualität

Die Daten gehen grundsätzlich anlassbezogen in den Bestand ein und werden ebenfalls anlassbezogen aktualisiert. Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft sowie der Rentenbezugsdauer gehalten. In Baden-Württemberg werden die Daten gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung des Leistungszwecks oder zur Nachweispflicht benötigt werden. In Berlin erfolgt die Löschung gemäß DSGVO.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die Daten werden jeweils von den fünf bestehenden Versorgungswerken für Architektinnen und Architekten verwaltet.

In Berlin und Nordrhein-Westfalen werden die Daten von der VGV Verwaltungsgesellschaft für Versorgungswerke mbH verwaltet; die Versorgungswerke Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen halten die Daten auf eigenen Servern.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Eine anlassbezogene, zweckgebundene Datenbereitstellung kann gegenüber Versorgungswerken anderer Bundesländer, Berufskammern, Gerichten und Polizeibehörden erfolgen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die jeweilige Architektenkammer informiert das Versorgungswerk erstmalig über den erfolgten Kammereintrag.

Dateneingang kann von folgenden öffentlichen Stellen erfolgen:

  • Berufskammern,
  • Mitglieder,
  • Arbeitgeber,
  • Versorgungswerke anderer Bundesländer,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • Krankenkassen sowie
  • Gerichte und Insolvenzverwalter.

Das Versorgungswerk Baden-Württemberg erhält Daten von den Architektenkammern elektronisch, jegliche Datenübermittlung erfolgt hier elektronisch oder automatisiert.

In Berlin erfolgt der Dateneingang über das Einlesen von Datensätzen bzw. durch anlassbezogenes Einscannen von Dokumenten in das DMS-System. Die Standesämter informieren das Versorgungswerk Berlin über verstorbene Mitglieder.

In Nordrhein-Westfalen werden zum Teil Daten elektronisch aus den Kammermeldungen übernommen oder manuell eingepflegt.

Regelmäßig können ausgewählte Daten zweckgebunden an folgende öffentliche Stellen übermittelt werden:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund,
  • Krankenkassen,
  • Bundesagentur für Arbeit sowie
  • Finanzverwaltungen (Rentenbezugsmitteilungsverfahren).

Verwendung der Registerdaten

In Berlin werden die Daten zusätzlich für den jährlichen Geschäftsbericht der Architektenversorgung verwendet. Baden-Württemberg nutzt die Daten zur Erstellung interner Statistiken.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Datenbanken:

  • Bayern: Relationales Datenbank-Managementsystem im Cluster,
  • Baden-Württemberg: MS SQL-Server,
  • Berlin: SAP auf Basis von MS SQL-Server sowie ein DMS ebenfalls auf Basis von MS SQL-Server, virtuelle Speicherung in einem WORM-Speichersystem,
  • Nordrhein-Westfalen: SAP.

Schnittstellen:

  • Berlin: zur ZfA (Rentenbezugsmitteilung), im Zusammenhang mit dem Meldeverfahren in der Sozialversicherung, zum Sterbedatenabgleich, im Zusammenhang mit der Meldung von Versorgungsabgaben aus Kranken- und Pflegeunterstützungsgeld, zur DASBV bzgl. eBefreiungsanträgen sowie hinsichtlich des Sterbedatenabgleichs, im Zusammenhang mit dem Zahlstellen-Meldeverfahren (Arbeitgeber- und Krankenkassendaten), zur Berufskammer bzgl. Kammermeldungen sowie zur Deutschen Post AG bzgl. „Premiumadress“,
  • Sachsen: zur Deutschen Post AG hinsichtlich des Sterbedatenregisters.

Technische Standards

Standards zur Datenhaltung:

  • Baden-Württemberg: PDF,
  • Bayern: PDF,
  • Berlin: PDF, Office-Formate.

Standards zum Datenaustausch:

  • Baden-Württemberg: CSV, XML,
  • Bayern: XML,
  • Berlin: CSV, XML.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Die Versorgungswerke Sachsen und Baden-Württemberg nutzen die Fachanwendung der Firma TN CURA GmbH.
In Berlin und Nordrhein-Westfalen sind Mitglieder-Portale eingerichtet, in Bayern befindet sich dieses derzeit in der Entwicklung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 05.12.2023