Allgemeines
Beschreibung
Die Versorgungswerke für Ärztinnen und Ärzte speichern personenbezogene Daten über ihre Mitglieder.
Mit der Zulassung zu einem Kammerberuf ist die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer verbunden. Für Ärztinnen und Ärzte gilt, dass spätestens mit der Eintragung in die Kammerliste der jeweils zuständigen Ärztekammer gleichzeitig die (Pflicht-)Mitgliedschaft im dazugehörigen Versorgungswerk entsteht.
Nach den in der jeweiligen Satzung festgelegten Bedingungen leistet die Versorgung grundsätzlich Alters- und Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten, sowie ggf. Kinderzuschüsse, Sterbegeld, Kapitalabfindungen und Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Datenbestände sind Vorgangsdaten, die erhoben und gespeichert werden, um das Versorgungsverhältnis - Feststellung der Mitgliedschaft, der Beitragspflicht und der Leistungsansprüche - durchführen zu können.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder und deren Angehöriger sicherstellen. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen "eigener Art" basieren sie auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage.
In Deutschland bestehen 18 Versorgungseinrichtungen für Ärztinnen und Ärzte, die entweder – meist als Einrichtung der Landesärztekammer - Körperschaften des öffentlichen Rechts oder rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind.
Ärztinnen und Ärzte werden Pflichtmitglied kraft Gesetzes. Beamtinnen und Beamte, Zeitsoldatinnen und -soldaten sowie Berufssoldatinnen und -soldaten können sich von der Pflichtmitgliedschaft auf Antrag befreien lassen. Angestellte Ärztinnen und Ärzte können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI befreien lassen.
Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau
Die Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Ärzte sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
Ärzteversorgungsgesetze / Heilberufsgesetze / Kammergesetze der Länder
Satzungen der Versorgungswerke
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
ÄrzteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850784
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Ärztinnen und Ärzte, die einem Versorgungswerk für Ärzte angehören.
Merkmale
Name
Merkmals-ID
1849800
Optionalität
Angabe verpflichtend
Vorname
Merkmals-ID
1849772
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsname
Merkmals-ID
1849768
Optionalität
Angabe verpflichtend
Akademischer Grad
Merkmals-ID
1849906
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1849766
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsort
Merkmals-ID
1849774
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geschlecht
Merkmals-ID
1849790
Optionalität
Angabe verpflichtend
Staatsangehörigkeit
Merkmals-ID
1849778
Optionalität
Angabe verpflichtend
Familienstand
Merkmals-ID
1849822
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1849782
Optionalität
Angabe verpflichtend
Telefonnummer
Merkmals-ID
1849794
Optionalität
Angabe verpflichtend
E-Mail-Adresse
Merkmals-ID
1849796
Optionalität
Angabe verpflichtend
Steuerliche Identifikationsnummer
Rentenversicherungsnummer
Merkmals-ID
1839302
Beschreibung
Die Versicherungsnummer setzt sich wie folgt zusammen: (2 Stellen), Geburtstag (2), Geburtsmonat (2), Geburtsjahr (2), Alphazeichen mit dem ersten Buchstaben des Familiennamens bzw. Geburtsnamens (1), Seriennummer (2), Prüfziffer (1).
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Versicherungsnummer wird vergeben durch die Datenstelle der Rentenversicherung.
Bankverbindung
Merkmals-ID
1849958
Beschreibung
Angabe von: Geldinstitut, IBAN, Kontoinhaber/in falls abweichend.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Approbation
Merkmals-ID
1840132
Beschreibung
Datum der Approbation
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Urkunde
Berufserlaubnis
Merkmals-ID
1840134
Beschreibung
Datum der Berufserlaubnis
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Urkunde
Versorgungswerk-Mitgliedsnummer
Merkmals-ID
1840080
Optionalität
Angabe verpflichtend
Kammer-Mitgliedsnummer
Merkmals-ID
1840126
Optionalität
Angabe verpflichtend
Beruflicher Status
Merkmals-ID
1840128
Beschreibung
Niedergelassene Ärztin / niedergelassener Arzt
Angestellte Ärztin / angestellter Arzt
Auf Honorarbasis tätig
Beamtin / Beamter
Soldatin / Soldat auf Zeit oder Berufssoldatin / - soldat
Stipendiatin / Stipendiat oder Gastärztin / Gastarzt
Sonstiges
Optionalität
Angabe verpflichtend
Praxisanschrift
Merkmals-ID
1840130
Beschreibung
Anschrift der (eigenen) Praxis bzw. Anschrift des Arbeitgebers
Optionalität
Angabe verpflichtend
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Zuständigkeiten
Die Daten werden von den 18 bestehenden Versorgungswerken für Ärztinnen und Ärzte verwaltet.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die jeweilige Ärztekammer informiert das Versorgungswerk erstmalig über den erfolgten Kammereintrag.
Dateneingang und -ausgang kann von folgenden Stellen erfolgen:
- Mitglieder,
- Berufskammern,
- Arbeitgeber,
- Arbeitsagenturen,
- Sozialversicherungsträger,
- Finanzverwaltung,
- Gerichte und Insolvenzverwalter.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 27.03.2023