GSB 7.1 Standardlösung

Datenbestände der Hilfe zum Lebensunterhalt

Register-ID: 1852420

Allgemeines

Beschreibung

Bei den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe werden personenbezogene Daten über Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) für Fach- und Statistikzwecke gehalten.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände der Hilfe zum Lebensunterhalt sind Vorgangsdaten, die zur Leistungsfeststellung und -gewährung erhoben und gespeichert werden.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Hilfe zum Lebensunterhalt ist an Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können und keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II oder auf Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung auf Dauer nach dem SGB XII haben.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Als federführendes Bundesland für den OZG-Themenbereich „Arbeit & Ruhestand“ hat Nordrhein-Westfalen die Sozialplattform in Betrieb genommen (derzeit in der Beta-Version, Stand September 2022), die als bundesweites Angebot der Sozialbehörden für digitalisierte Sozialleistungen für Bürgerinnen und Bürger zentrale Anlaufstelle werden soll. Die Digitalisierung des Antragsverfahrens für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt ist derzeit für ausgewählte Kommunen implementiert, wird jedoch im Zuge der OZG-Umsetzung bundesweit ausgeweitet.

In Berlin und teils Bayern ist die Einführung der E-Akte geplant, in Hamburg bereits in Umsetzung.

Die Datenbestände der Hilfe zum Lebensunterhalt sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Drittes Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Empfänger von Hilfe zum LebensunterhaltMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851898

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Die Daten sind ebenfalls für die verheiratete oder verpartnerte Person (eingetragene Lebenspartnerschaft / eheähnliche Gemeinschaft) bzw. die in einem Haushalt lebende zweite antragstellende Person zu erfassen.

Merkmale

Qualität

Für die Auszahlung von Leistungsansprüchen ist ein vollständiger Datensatz Voraussetzung, demnach ist der Datenbestand in Bezug auf Pflichtfelder, die für eine Leistungsgewährung der Leistungen nach dem SGB XII auszufüllen sind, vollständig. Freiwillige Angaben (z. B. Telefonnummer) können lückenhaft sein. Der Großteil der erhobenen Daten ist durch entsprechende Belege nachzuweisen.
Eine Plausibilisierung der Daten findet innerhalb der Fachanwendung und im Rahmen der Statistikmeldungen statt.

Periodizität und Aktualität

Die Daten werden bei Antragstellung erstmalig, dann fortlaufend erfasst und anlassbezogen aktualisiert. Darüber hinaus findet eine Aktualisierung der Daten im Kontext von Weiterbewilligungsanträgen, in der Regel nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, statt.
Seitens der registerführenden Stelle werden gesetzlich definierte Werte aktualisiert (z. B. Höhe der Regelsätze). Darüber hinaus erfolgt eine Änderung über den quartalsweisen Datenabgleich nach § 118 SGB XII.
In der Regel werden die Daten zehn Jahre nach Ende der Hilfegewährung gelöscht.
Für Hamburg gilt für Fälle, die geschlossen werden, eine Aufbewahrungsfrist, bevor diese gelöscht werden. Liegen keine kassenrechtlichen Maßnahmen vor, so ist die Aufbewahrungsfrist ein Jahr - beginnend ab den 01. Januar des Folgejahres nach Schließung der Akte. Liegen kassenrechtliche Maßnahmen (Aufgaben oder Einnahmen) vor, so ist die Aufbewahrungsfrist sechs Jahre - beginnend ab den 01. Januar des Folgejahres nach Schließung der Akte.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Die Datenbestände der Hilfe zum Lebensunterhalt werden inhaltlich-fachlich von den örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern verwaltet.

Die technische Datenhaltung erfolgt in der Regel eigenverantwortlich bzw. in eigenen, teils kommunalen IT-Rechenzentren.
Bremen und Hamburg haben das Hosting der Daten an Dataport übergeben.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Berechtigte Personen haben Anspruch auf Einsicht und Bestellen eines Auszuges nach § 25 SGB X. Für Gerichtsverfahren ist zudem die Übersendung der Akte an das Gericht vorgesehen. Soweit die registerführenden Stellen über eine elektronische Aktenführung verfügen, können die Leistungsakten digital für die Weitergabe aufbereitet und Aktenauszüge zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus besteht kein externes Zugriffsrecht.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Der Dateneingang erfolgt über manuelle Erfassung aus den Antragsunterlagen (papiergebunden oder - in ausgewählten Kommunen - bereits elektronisch) in die jeweilige Fachanwendung.
Zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch werden quartalsweise ausgewählte Daten über den Sozialhilfedatenabgleich gemäß § 118 SGB XII an die Vermittlungsstelle der DSRV per Web-Anwendung über ein personengebundenes zertifiziertes Anmeldeverfahren übermittelt, die ihrerseits Daten an die Auskunftsstellen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Bundeszentralamt für Steuern) weiterleitet.
Eine regelmäßige Übermittlung der Daten erfolgt an die Deutsche Rentenversicherung zum Abgleich mit den von dort gezahlten Renten (Rentenauskunftsverfahren).
Ferner erfolgt eine Übermittlung ausgewählter Daten nach § 122 Abs. 1 SGB XII in anonymisierter Form an die Statistischen Landesämter über den Core-Reporter oder eSTATISTIK.core. Hierfür wird in der Regel innerhalb der Fachanwendung eine CSV-Datei erzeugt.

Verwendung der Registerdaten

Darüber hinaus werden die Daten in anonymisierter Form für folgende Zwecke verwendet:

  • Erstellung von Sozialberichten,
  • Auswertungen zu bestimmten Fragestellungen der Ministerien,
  • Beantwortung parlamentarischer kleiner und großer Anfragen,
  • internes Berichtswesen und
  • für die amtliche Statistik (Quartals- und Jahresendstatistik).

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Folgende Datenbanken kommen zum Einsatz:

  • Bayern: u. a. SQL und Oracle,
  • Baden-Württemberg: SQL,
  • Bremen: SQL,
  • Hessen: SQL,
  • Mecklenburg-Vorpommern: u. a. Oracle und SQL,
  • Niedersachsen: u. a. SQL und Progess,
  • Sachsen: Oracle,
  • Sachsen-Anhalt: SQL,
  • Thüringen: SQL, Oracle und Progress.

Folgende Schnittstellen sind implementiert:

  • Bayern: zur DSRV, zum Kassensystem und Core-Reporter (Statistiklieferung) und zu BayBIS,
  • Baden-Württemberg: vereinzelt bereits zum Core-Reporter, zur E-Akte oder zum Kassensystem,
  • Hamburg: zur Rentenversicherung (RAV und Sozialhilfedatenabgleich), zum Kassensystem, zum Zulassungswesen (Kfz-Halter-Anfragen) sowie zum CCM bzgl. Krankenhilfeabrechnungen,
  • Saarland: vereinzelt bestehen bereits Schnittstellen zur Rentenversicherung (RAV und Sozialhilfedatenabgleich),
  • Sachsen: zum Core-Reporter,
  • Schleswig-Holstein: zur E-Akte,
  • Thüringen: vereinzelt zum Kassensystem.

Technische Standards

Standards für die Datenhaltung:

  • Bayern: u. a. SQL, MS Word, MS Excel und PDF,
  • Baden-Württemberg: SQL, PDF, ZIP und Office-Formate,
  • Bremen: u. a. SQL,
  • Hessen: u. a. SQL und PDF,
  • Mecklenburg-Vorpommern: u. a. SQL,
  • Niedersachsen: u. a. SQL, MS Excel und PDF,
  • Nordrhein-Westfalen: MS Excel, PDF und TXT.
  • Saarland: u. a. PDF, ZIP, MS Word und Excel,
  • Sachsen-Anhalt: u. a. SQL, PDF, TXT,
  • Schleswig-Holstein: MS Word, MS Excel, MS PPT und PDF.
  • Thüringen: u. a. SQL, PDF, MS Excel, MS Word und BAK.

Standards für den Datenaustausch:

  • Bayern: u. a. XML und CSV,
  • Baden-Württemberg: XML, CSV, TXT und DAT,
  • Hessen: u. a. XML, TXT und CSV,
  • Mecklenburg-Vorpommern: u. a. XML und CSV,
  • Niedersachsen: u. a. CSV und XML,
  • Nordrhein-Westfalen: CSV,
  • Saarland: u. a. CSV,
  • Sachsen: CSV,
  • Sachsen-Anhalt: u. a. XML, CSV, BEN,
  • Schleswig-Holstein: CSV und XML,
  • Thüringen: u. a. TXT, DAT, XML, CSV und XÖV.

In Schleswig-Holstein verfügen derzeit nicht alle registerführende Stellen über eine elektronische Aktenführung.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Folgende Fachanwendungen kommen zum Einsatz:

  • Bayern: OPEN/PROSOZ der Prosoz Herten GmbH, OK.SOZIUS und Open.Sozius.Ü der AKDB sowie LÄMMkom LISSA der Lämmerzahl GmbH,
  • Baden-Württemberg: OPEN/PROSOZ und comp.ASS der prosozial GmbH,
  • Berlin: OPEN/PROSOZ,
  • Brandenburg: Fachsoftware der KDN.sozial,
  • Bremen: OPEN/PROSOZ,
  • Hamburg: OPEN/PROSOZ,
  • Hessen: u. a. OPEN/PROSOZ und Care4 der INFOsys Kommunal GmbH.
  • Mecklenburg-Vorpommern: LÄMMkom LISSA sowie OPEN/PROSOZ,
  • Niedersachsen: u. a. LÄMMkom LISSA und comp.ASS,
  • Nordrhein-Westfalen: u. a. OPEN/PROSOZ und die Fachsoftware der KDN.Sozial,
  • Saarland: Care4 und OPEN/PROSOZ,
  • Sachsen: OPEN/PROSOZ und die Fachsoftware der KDN.Sozial,
  • Sachsen-Anhalt: u. a. Care4 und OPEN/PROSOZ,
  • Schleswig-Holstein: OPEN/PROSOZ und LÄMMkom LISSA sowie
  • Thüringen: LÄMMkom LISSA sowie OPEN/PROSOZ.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 16.10.2023

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