GSB 7.1 Standardlösung

Datenbestände zum Wohngeld

Register-ID: 1852234

Allgemeines

Beschreibung

Bei den kommunalen Wohngeldbehörden werden personenbezogene Daten über Wohngeldempfängerinnen bzw. -empfänger und - sofern vorhanden - über deren Haushaltsmitglieder für Fach- und Statistikzwecke sowie für den Datenabgleich zur Vermeidung von rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld erhoben und gespeichert.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände zum Wohngeld sind Vorgangsdaten, die zur Antragsbearbeitung, Prüfung und Bewilligung von Wohngeldleistungen sowie für den Datenabgleich zur Überprüfung rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld benötigt werden.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Wohngeld ist als staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung (bei Wohneigentum) eine Sozialleistung für Personen mit geringem Einkommen und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Datenbestände zum Wohngeld sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz (WoGG)
Wohngeldverordnung (WoGV)
Wohngeld-Verwaltungsvorschrift (WoGVwV)
Teilweise Landesgesetze zur Durchführung des Wohngeldgesetzes

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

WohngeldempfängerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851846

Klassifikation

Personen

Merkmale
HaushaltsmitgliederMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851848

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Personen, die mit der wohngeldberechtigten oder wohngeldantragstellenden Person in einem Haushalt leben.

Merkmale

Qualität

Die Datenbestände sind nahezu vollständig. Es werden Informationen zu allen Wohngeldempfängerinnen bzw. -empfängern und Antragstellerinnen bzw. -stellern sowie deren Haushaltsmitgliedern geführt. Im Falle von Ablehnungen oder Versagungen kann der Datenbestand unvollständig sein.
Die Plausibilität der Angaben wird mitunter automatisiert durch Programmroutinen sowie über das Vier-Augen-Prinzip sichergestellt.

Periodizität und Aktualität

Die Datenbestände werden fortlaufend ergänzt und anlassbezogen insbesondere bei Änderungsmitteilungen, Weiterleistungsanträgen oder Erhöhungsanträgen aktualisiert.
Gemäß Wohngeld-Verwaltungsvorschrift werden die Daten zu Bewilligungen zehn Jahre, zu abgelehnten Anträgen zwei Jahre aufbewahrt und im Anschluss gelöscht. In einigen Ländern kann es aufgrund landesrechtlicher Vorschriften zu Abweichungen der Aufbewahrungsfristen kommen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Die Daten werden von den kommunalen Wohngeldbehörden erhoben und gespeichert.

In der Regel wird die Administration an externe Dienstleister vergeben oder selbst durchgeführt. In Berlin werden die Daten zentral durch die Senatsverwaltung verarbeitet.
Die technische Administration der Bundesländer Hessen und Brandenburg obliegt durch Zusammenschluss dem HZD; Thüringen nutzt zwar ebenfalls das hessische Fachverfahren, hält die Daten jedoch im Thüringer Landesrechenzentrum.

In den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Bremen erfolgt die Datenspeicherung über Dataport AöR.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Eingehende Datenlieferungen erfolgen bei erstmaligem Antrag auf Wohngeld und werden fortlaufend ergänzt bzw. aktualisiert, insbesondere bei Änderungsmitteilungen und Weiterleistungsanträgen.

Zum Zwecke der Überprüfung des rechtmäßigen Wohngeldbezugs übermittelt die jeweilige Wohngeldbehörde zum Datenabgleich - ggf. über die für sie durch die Landesregierung bestimmte zuständige zentrale Landesstelle - Daten an die DSRV, die RV Knappschaft-Bahn-See, das BZSt und an die Deutsche Post AG. Die im Rahmen des Datenabgleichs zurückgemeldeten Daten werden in einigen Fällen zum Zweck des Abgleichs mit den vorhandenen Informationen aufgenommen.

Zum Zwecke der Auszahlung des Wohngelds können Daten an zuständige Stellen (i. d. R. Auszahlungskassen) übermittelt werden.

Für bundesstatistische Zwecke werden ausgewählte Daten (nach § 35 WoGG) in anonymisierter Form über IDEV oder .CORE an die Statistischen Landesämter übermittelt.

Verwendung der Registerdaten

Die Datenbestände werden zusätzlich für folgende Zwecke genutzt:

  • Erstellung der Bundesstatistik Wohngeld,
  • Berechnung regionaler Mietenniveaus,
  • Wohngeld- und Mietenbericht,
  • Beurteilung der Auswirkungen des Wohngeldgesetzes und dessen Fortentwicklung sowie für
  • interne Berichtswesen.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Datenbanken:

  • Bayern: u. a. SQL,
  • Berlin: Oracle,
  • Thüringen: u. a. Oracle,
  • Sachsen-Anhalt: Oracle.

Schnittstellen:

  • Bayern: Staatsoberkasse, Landesamt für Statistik, zur übergeordneten Stelle bzgl. des Datenabgleichs sowie über BayBis zum Einwohnermeldeamt,
  • Berlin: Landeshauptkasse, Deutsche Rentenversicherung Bund,
  • Sachsen-Anhalt: Landeszentralkasse, Deutsche Rentenversicherung Bund.

Technische Standards

Der Datenabgleich der Wohngeld-Datenbestände mit der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, der Deutschen Post AG (für die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung) sowie mit dem Bundeszentralamt für Steuern erfolgt im automatisierten Verfahren; der Datenabgleich kann von übergeordneten Stellen der kommunalen Wohngeldbehörden vorgenommen werden.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Folgende Fachanwendungen kommen zum Einsatz:

  • Bayern: IKOL-WG der Telecomputer GmbH und OK.WOBIS der AKDB,
  • Baden-Württemberg: DiWo(Mod) von T-Systems,
  • Berlin: DiWo(Mod),
  • Brandenburg: HeWoG der HZD,
  • Bremen: Care4 von INFOsys Kommunal GmbH,
  • Hessen: HeWoG,
  • Nordrhein-Westfalen: WG-online von Aucoteam GmbH,
  • Saarland: Care4,
  • Sachsen: DiWo(Mod),
  • Sachsen-Anhalt: DiWo(Mod),
  • Schleswig-Holstein: Care4, IKOL-WG, LÄMMkom LISSA der Lämmerzahl GmbH,
  • Thüringen: HeWoG.

Von der Firma Dataport wurde für Schleswig-Holstein ein landesweites Verfahren zum automatisierten Datenabgleich ("Wohngeld -aDA") entwickelt; eingesetzte Wohngeld-Fachverfahren müssen hier standardisierte Dokumente für die Auskünfte bereitstellen sowie entsprechende Antworten einlesen können.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 15.05.2023

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