GSB 7.1 Standardlösung

Datenbestände zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Register-ID: 1852232

Allgemeines

Beschreibung

Bei den örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern werden personenbezogene Daten über Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Fach- und Statistikzwecke gespeichert.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind Vorgangsdaten, die zur Leistungsfeststellung und -gewährung gehalten werden.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Hilfebedürftige Personen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben und volljährige Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Arbeit erhalten, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Eine Hilfebedürftigkeit ist gegeben, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden kann.
Grundsicherung wird auf Antrag erbracht. Die Anträge sind bei den zuständigen kommunalen Stellen zu stellen – in der Regel beim örtlichen Träger der Sozialhilfe.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Datenbestände zur Grundsicherung sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

In Berlin, Sachsen-Anhalt und teils in Bayern ist die Einführung der E-Akte geplant, in Hamburg befindet sich diese bereits in der Umsetzung.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Viertes Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Durchführungsverordnungen zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
Landesrechtliche Vorschriften

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851878

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Bis auf Angaben zu Unterhaltsleistungen sind alle Daten ebenfalls für die verheiratete oder verpartnerte Person bzw. die in einem Haushalt lebende zweite antragstellende Person zu erfassen.

Merkmale

Qualität

Der Datenbestand ist hinsichtlich der für die Fallbearbeitung notwendigen Daten vollständig, darüber hinaus kann der Datenbestand zum Teil lückenhaft sein. Für die Auszahlung von Leistungsansprüchen ist jedoch ein vollständiger Datensatz Voraussetzung.
Zum Teil werden EDV-gestützte Plausibilitätskontrollen quartalsweise im Rahmen der statistischen Meldungen als auch durch innerhalb der Fachanwendung implementierte Qualitätskontrollen durchgeführt.

Periodizität und Aktualität

Daten werden bei Antragstellung erstmalig, dann fortlaufend erfasst und anlassbezogen aktualisiert. Darüber hinaus findet eine Aktualisierung der Daten im Kontext von Weiterbewilligungsanträgen, in der Regel nach Ablauf von 12 Monaten, statt.
Über den Sozialhilfedatenabgleich nach § 118 SGB XII gehen quartalsweise Daten in den Bestand ein.
Nach Einstellung des Falles werden die Daten nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht oder archiviert.
Im Saarland, in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz werden die Daten zehn Jahre nach Einstellung des Falles gelöscht. In Sachsen-Anhalt wird bereits teilweise fünf Jahre nach Abschluss des Falles gelöscht. Thüringen archiviert die Daten nach Fallende, es kommt jedoch zu keiner Löschung der Daten.
In Hamburg gilt für Fälle, die geschlossen werden, eine Aufbewahrungsfrist, bevor diese gelöscht werden: Liegen keine kassenrechtlichen Maßnahmen vor, so ist die Frist ein Jahr – beginnend ab dem 01. Januar des Folgejahres nach Schließung der Akte; liegen kassenrechtliche Maßnahmen vor, so ist die Aufbewahrungsfrist sechs Jahre – beginnend ab dem 01. Januar des Folgejahres nach Schließung der Akte.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Inhaltlich fachlich zuständig sind die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger.
Die technische Registerführung ist heterogen zu verorten. So werden die Daten auf hauseigenen Servern gespeichert oder in zentralen, städtischen, kreiseigenen sowie kommunalen Rechenzentren gehostet.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Berechtigte Personen haben Anspruch auf Einsicht und Bestellen eines Auszuges nach § 25 SGB X.

Es bestehen keine Zugriffsberechtigungen für Externe. Lediglich im Rahmen von Amtshilfe und Übermittlungsersuchen können Daten auf Anfrage nach Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen bei berechtigtem Interesse übermittelt werden.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Es erfolgt eine manuelle Eingabe anhand der Antragsunterlagen sowie quartalsweise eine Aktualisierung bestimmter Daten durch Datenträgeraustausch (Rentenauskunftsverfahren).
Zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch werden quartalsweise ausgewählte Daten über den Sozialhilfedatenabgleich gemäß 118 SGB XII an die Vermittlungsstelle der DSRV per Web-Anwendung übermittelt, die ihrerseits Daten an die Auskunftsstellen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Bundeszentralamt für Steuern) weiterleitet.
Ferner erfolgt quartalsweise eine Übermittlung ausgewählter Daten nach § 128a ff. SGB XII in anonymisierter Form an das Statistische Bundesamt über eSTATISTIK.core.

Verwendung der Registerdaten

Darüber hinaus werden die Daten für folgende Zwecke verwendet:

  • in anonymisierter Form für interne Berichtswesen,
  • zur Beantwortung parlamentarischer kleiner und großer Anfragen,
  • für interne Statistiken (z. B. Ermittlung der durchschnittlich angemessenen Warmmiete nach § 45a SGB XII) und
  • amtliche Statistiken.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

In der Regel werden SQL- oder Oracle-Datenbanken verwendet, in die die jeweiligen Fachanwendungen direkt eingebunden sind.
Die eingesetzten Fachanwendungen verfügen teils über Schnittstellen zum Kassensystem oder zur E-Akte.

In Bayern sind Schnittstellen zum Einwohnermeldeamt über BayBIS, über „OK.Vorfahrt“ zum Zulassungswesen (Kfz-Halter-Abfragen) und zum Kassensystem implementiert.
In Hamburg werden Schnittstellen zur Rentenversicherung (RAV und Sozialhilfedatenabgleich), zum Kassensystem, zum Zulassungswesen (Kfz-Halter-Abfragen) sowie zum CCM bzgl. Krankenhilfeabrechnungen genutzt.

Technische Standards

Die Datenhaltung erfolgt nicht ausschließlich elektronisch, teilweise werden Daten bzw. Angaben in Papier- oder Handakten geführt.
Der Datenaustausch erfolgt in der Regel über CSV-, TXT- oder XML-Formate.
Die eingesetzten Fachanwendungen generieren Bescheide in Text- oder PDF-Formaten und CSV-Dateien für die Statistikmeldung.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Folgende Fachanwendungen kommen zum Einsatz:

  • Bayern: OK.SOZIUS der AKDB,
  • Baden-Württemberg: u. a. comp.ASS der prosozial GmbH,
  • Berlin: OPEN/PROSOZ der Prosoz Herten GmbH,
  • Brandenburg: u. a. OPEN/PROSOZ und die Fachsoftware von KDN.sozial,
  • Bremen: u. a. OPEN/PROSOZ,
  • Hamburg: OPEN/PROSOZ,
  • Hessen: u. a. OPEN/PROSOZ,
  • Mecklenburg-Vorpommern: u. a. OPEN/PROSOZ,
  • Niedersachsen: u. a. OPEN/PROSOZ,
  • Nordrhein-Westfalen: OPEN/PROSOZ und die Fachsoftware der KDN.sozial,
  • Rheinland-Pfalz: u. a. LÄMMkom LISSA der Lämmerzahl GmbH und OPEN/PROSOZ,
  • Saarland: OPEN/PROSOZ, Care4 von INFOsys Kommunal GmbH sowie LÄMMkom LISSA,
  • Sachsen: u. a. LÄMMkom LISSA und die Fachsoftware der KDN.sozial,
  • Sachsen-Anhalt: u. a. Care4 und OPEN/PROSOZ,
  • Schleswig-Holstein: OPEN/PROSOZ und LÄMMkom LISSA,
  • Thüringen: OPEN/PROSOZ und LÄMMkom LISSA.

Für die Statistiklieferung wird eSTATISTIK.core genutzt. Für den Sozialhilfedatenabgleich wird das Portal der DSRV verwendet.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 16.10.2023

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