GSB 7.1 Standardlösung

Datenbestände zu geringfügig Beschäftigten

Register-ID: 1852432

Allgemeines

Beschreibung

Die Minijob-Zentrale als zuständige zentrale Einzugsstelle für den Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung führt personenbezogene Daten zu allen geringfügig Beschäftigten im gewerblichen Bereich sowie geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt.
Sie zieht Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, die Umlagen für die Entgeltfortzahlung, das Mutterschaftsgeld sowie die Pauschsteuer ein. Zusätzlich werden für Minijobs im gewerblichen Bereich die Insolvenzgeldumlage sowie für Minijobs in Privathaushalten die Beiträge zur Unfallversicherung eingezogen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenhaltung ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach §§ 28h ff. SGB IV notwendig.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt. Ein Minijobber kann im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein. Ein Minijob kann rentenversicherungspflichtig sein.
Arbeitgebende sind verpflichtet, ihre Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Bei dem Meldeverfahren gibt es Unterschiede - je nachdem, ob es sich um Minijobs im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt handelt.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Innerhalb des Datenbestands erfolgt eine stetige Anpassung aufgrund ggf. gesetzlicher Neuregelungen in Bezug auf die gesetzlichen Aufgaben der Einzugsstelle.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 28a ff. Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Geringfügig BeschäftigteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850726

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Geringfügig beschäftigte Personen

Merkmale

Qualität

Nach § 28a SGB IV und der DEÜV sind Arbeitgebende gesetzlich verpflichtet, insbesondere bei Beginn und Ende einer Beschäftigung gegenüber der Einzugsstelle maschinell eine Meldung zu erstatten sowie auch Jahresmeldungen zu erstatten. Darüber hinaus sind noch weitere gesetzliche Meldepflichten nach diesen Vorschriften gegeben, welche im Gesamtbestand bei der Einzugsstelle vorgehalten werden.
Der Abdeckungsgrad des Datenbestands ist als hoch zu bewerten.

Die Qualität und Vollständigkeit der Daten wird im Rahmen von jährlich stattfindenden Vollständigkeitskontrollen und auf Grundlage der Ergebnissen von Betriebsprüfungen seitens der DRV bzw. Datenabgleichen mit Datenbestand der DRV (im Rahmen des gesetzlichen Auftrages, z. B. bei Überschneidungssachverhalten) sichergestellt.

Periodizität und Aktualität

Die Meldefristen sind gesetzlich in der DEÜV normiert. Die Daten werden durch laufende Meldungen der Arbeitgebenden aktuell übermittelt. Die Daten werden dauerhaft vorgehalten.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die Datenbestände zu geringfügig Beschäftigten werden bei der Minijob-Zentrale geführt.
Zur technischen Bereitstellung wird ein lokales Rechenzentrum der KBS genutzt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die administrativen Zugriffe auf die Registerdaten ist ausschließlich der DV-Verbindungsstelle der Einzugsstelle vorbehalten.
Weiterleitung der Daten im Rahmen der DEÜV an die DSRV zum Erfüllen des gesetzlichen Auftrags (Rentenberechnung, Betriebsprüfung, Weitergabe an die BA). Des Weiteren hat auch die Arbeitgeberversicherung der DRV KBS Zugriff auf die Daten, um den gesetzlichen Aufgaben im Rahmen von Erstattung der Aufwendungen an den Arbeitgeber nachkommen zu können.

Lediglich die aggregierten statistischen Daten ohne Personenbezug (z. B. Quartalsberichte, Anfragen der Ministerien, Beantwortung von Presseanfragen) werden veröffentlicht oder der anfragenden Stelle zur Verfügung gestellt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Beschäftigungsangaben im gewerblichen Bereich und im Privathaushalt gehen per elektronischer Meldung mittels Datensatz, Post, digital bzw. per Onlineeingaben ein, werden verarbeitet und entsprechende Rückmeldungen an die Arbeitgebende / Arbeitnehmende, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.

Open Data-Tauglichkeit

Der Datenbestand ist aufgrund von Ausnahmetatbeständen (Personenbezug) nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Der Datenbestand wird für die Bereitstellung von Zahlen bzw. Statistiken für interne Zwecke oder auf Anfrage externer Stellen (Presse, Ministerien) verwendet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Beim Verfahren für den HHS wird eine Db2-Datenbank verwendet.
Bei der gewerblichen Meldung wird ebenfalls eine Db2-Datenbank genutzt und zusätzlich der GKV-Kommunikationsserver.

Technische Standards

Der Weg vom Kunden / Dienstleister zum GKV-Kommunkationsserver erfolgt im eXtra-Standard; der Weg vom GKV-Kommunikationsserver zur Annahmestelle erfolgt im KKS-Format.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Die Datensendungen der Kunden / Dienstleister werden über den GKV-Kommunikationsserver gesendet und zur Verfügung gestellt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 23.04.2025