GSB 7.1 Standardlösung

Datenbestände der Familienkassen

Register-ID: 1852408

Allgemeines

Beschreibung

Bei den Familienkassen werden systematisch geführte personenbezogene Daten über Kindergeldbeziehende und Kinderzuschlagsbeziehende für Fach- und Statistikzwecke gespeichert.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände der Familienkassen sind Vorgangsdaten, die zur Leistungsfeststellung und -gewährung erhoben und gespeichert werden.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Familienkassen sind für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs sowohl nach dem Einkommensteuergesetz wie auch nach dem Bundeskindergeldgesetz zuständig.
Einen Kindergeldanspruch haben Eltern oder Erziehungsberechtigte für Kinder, die in ihrem Haushalt aufgenommen wurden. Kinderzuschlag ist eine zusätzliche gezielte Förderung von gering verdienenden Familien mit Kindern.

Entwicklungen, geplanter Ausbau

Insgesamt gibt es 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit und etwa 8.000 dezentrale Familienkassen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern.
Bis zum Jahr 2022 sollen die dezentralen Familienkassen für Beschäftigte des Bundes abgeschafft werden, die Zuständigkeit geht an die Bundesagentur für Arbeit oder alternativ auf das Bundesverwaltungsamt über. Länder und Kommunen können die Zuständigkeit wahlweise ebenfalls abgeben.

Mit dem Registermodernisierungsgesetz vom 28. März 2021 werden die Datenbestände der Familienkassen als Register definiert. Das Registermodernisierungsgesetz schreibt vor, dass über die Registermodernisierungsbehörde (BVA) der Datenaustausch abzuwickeln ist. Dies bedeutet, dass das BVA die Standards und die technischen Schnittstellen für die Datenübermittlungen definiert. In der BA gibt es dafür bereits ein Projekt.
Das BMF hat einen Standard zur digitalen Antragstellung für Kindergeld nach dem EStG definiert. Dieser Standard ist für digitale Beantragungen von Kindergeld von allen Familienkassen einzusetzen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
Einkommenssteuergesetz (EStG) in Verbindung mit der Abgabenordnung (AO)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Kind (Kindergeld)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851858

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Kind, für welches Kindergeld bezogen wird.

Merkmale
KindergeldbezieherMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851854

Klassifikation

Personen

Merkmale
Kind (Kinderzuschlag)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851860

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Kind, für welches Kinderzuschlag bezogen wird.

Merkmale
KinderzuschlagbezieherMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851856

Klassifikation

Personen

Merkmale
Ehegatten / Lebenspartner der BerechtigtenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851862

Klassifikation

Personen

Merkmale
Bevollmächtigter des Berechtigten oder KindesMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851864

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Gesetzlicher Vertreter des Berechtigten oder Kindes.

Merkmale

Qualität

Die Familienkassen der BA verfügen nur über Daten für Kindergeldberechtigte im eigenen Zuständigkeitsbereich. Familienkassen des öffentlichen Dienstes verfügen über eigene Daten. Diese werden auch nicht an die BA übertragen. Die Daten zu den Kindergeldberechtigten stellen damit einen Ausschnitt aus der Grundgesamtheit dar.
Bei den KiZ-Beziehern ist der Datenbestand vollständig. Er umfasst die Grundgesamtheit aller Fälle.

Periodizität und Aktualität

Daten werden bei erstmaligem Antrag auf Kindergeld oder Kinderzuschlag sowie bei Änderungsmitteilungen gespeichert.

Die Daten sind aktuell. Datenänderungen werden entweder vom Berechtigten oder über Datenabgleiche mit der IdNr-Datenbank des BZSt, dem Ausländerzentralregister und den Daten der Meldebehörden bekannt.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Die Datenbestände zum Kindergeld und Kinderzuschlag werden von den Familienkassen (Familienkasse Direktion der BA und alle Familienkassen des öffentlichen Dienstes) geführt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Der digitale automatisierte Abruf erfolgt für folgende berechtigte Stellen:

  • Bezügestellen des öffentlichen Dienstes gemäß § 68 Abs. 4 EStG,
  • Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des SGB III gemäß § 68 Abs. 5 EStG,
  • gemeinsame Einrichtungen (gE) im Rahmen des SGB II gemäß § 68 Abs. 5 EStG,
  • Caisse d’allocations familiales (CAF - Frankreich),
  • Caisse pour l’avenir des enfants (CAE - Luxemburg) sowie
  • elektronische Kindergeldstatistik (eKist) gemäß § 4 StStatG.

Ein schriftlicher Auszug erfolgt an folgende berechtigte Stellen:

  • Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des SGB III gemäß § 21 Abs. 4 SGB X sowie
  • gemeinsame Einrichtungen (gE) und zugelassene kommunale Träger (zKT) im Rahmen des SGB II gemäß § 21 Abs. 4 SGB X.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Dateneingang erfolgt bei Antragsstellung oder Änderungsmitteilung. Datenausgang erfolgt bei Übermittlung ausgewählter personenbezogener Daten an Sozialleistungsträger, soweit dies für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Eingehende Datenlieferungen:

  • Personendaten von Berechtigten und Kindern aus dem Onlineportal der Familienkassen,
  • Einkommens- und Vermögensdaten von Kindern und Berechtigten aus dem Onlineportal der Familienkassen,
  • Personendaten von Berechtigten und Kindern aus der IdNr-Datenbank des BZSt,
  • Daten zu Kindergeldzahlungen aus der IdNr-Datenbank des BZSt und
  • Verlust des Freizügigkeitsrechts von EU/EWR-Bürgern gemäß §18f AZRG.

Ausgehende Datenlieferungen:

  • Kindergeldzahlungen an die IdNr-Datenbank des BZSt,
  • Daten zu Kindergeldzahlungen per eKist (gemäß § 4 StStatG) an das BZSt,
  • Daten zu Kindergeldzahlungen an die CAF und CAE sowie
  • Daten zu Kindergeld und Kinderzuschlagsansprüchen für die Geschäftsstatistik der BA.

Verwendung der Registerdaten

Die Datenbestände finden Verwendung für die eigenen Geschäftsstatistiken der BA und für eKist gemäß §4 StStatG. Ferner werden die Daten zur Vermeidung von unrechtmäßigen oder von Doppelzahlungen von Familienleistungen im In- und Ausland und der Ermittlung von kindbezogenen Vergütungs- oder Besoldungsansprüchen im öffentlichen Dienst genutzt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Zur Anwendung kommt eine Drei-Schicht-Architektur mit Präsentations- und Anwendungsschicht sowie eine relationale Datenbank.

Technische Standards

Folgende Standards werden verwendet: PDF-A, XML (SOA, REST, ELMA5 des ITZBund) sowie CSV.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Genutzt wird das Onlineportal der Familienkassen sowie das Bezügestellenportal; betrieben durch das BA-IT-Systemhaus als technischem Dienstleister.

Als Fachanwendung wird die Kindergeld-Windows-Implementierung (KIWI) genutzt; betrieben durch das BA-IT-Systemhaus als technischem Dienstleister.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 10.06.2021

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