GSB 7.1 Standardlösung

Datenbestände zum Elterngeld

Register-ID: 1852410

Allgemeines

Beschreibung

Bei den kommunalen Elterngeldstellen der jeweiligen Bundesländer werden systematisch geführte personenbezogene Daten über Elterngeldbeziehende, Elterngeldanspruch auslösende Kinder und Elternteile, die kein Elterngeld beziehen für Fach- und Statistikzwecke erhoben und gespeichert.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände zum Elterngeld sind Vorgangsdaten, die zur Leistungsfeststellung, -gewährung oder -ablehnung erhoben und gespeichert werden.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das Elterngeld ist eine einkommensabhängige Transferzahlung als Ausgleich für Einkommenseinbußen in der Frühphase der Familiengründung und somit eine elternbezogene, zeitlich befristete Entgeltersatzleistung. Das Elterngeld tritt an die Stelle des früheren Erziehungsgeldes.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen. Eltern ohne vorgeburtliches eigenes Einkommen haben einen Anspruch auf den sog. Mindestbetrag.
Können die Eltern wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Todes der Eltern ihr Kind nicht betreuen, haben Verwandte bis zum dritten Grad und ihre Ehegatten oder Ehegattinnen Anspruch auf Elterngeld.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Datenbestände zum Elterngeld sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

In allen Bundesländern ist ein elektronischer Datenaustausch mit Standesämtern, Krankenkassen und der Rentenversicherung geplant.

In Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ist ein Online-Antrag in Arbeit.

Der Online-Antrag „ElterngeldDigital“, der in einigen Bundesländern bereits zur Verfügung steht, soll im Zusammenhang mit der OZG-Umsetzung demnächst volldigitalisiert werden (Nachweisabruf, Upload-Funktionalität, Servicekonto-Anbindung und Bescheidzustellung).

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Richtlinie zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

ElterngeldbezieherMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851850

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Alle Angaben mit Ausnahme der Angaben zum Mutterschaftsgeld gelten jeweils für beide Elternteile.

Merkmale
KinderMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851852

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Kinder, für welche Elterngeld beantragt wird.

Merkmale

Qualität

Für die abschließende Bearbeitung bzw. Auszahlung von Leistungsansprüchen ist ein vollständiger Datensatz Voraussetzung, demnach ist der Datenbestand in Bezug auf Pflichtfelder, die für eine Elterngeldgewährung auszufüllen sind, vollständig. Freiwillige Angaben (z. B. Telefonnummer) können lückenhaft sein.
Der Großteil der erhobenen Daten ist durch entsprechende Belege nachzuweisen.

Eine Plausibilisierung der Daten findet innerhalb der Fachanwendung und ergänzend durch das Vier-Augen-Prinzip (z. B. vor Zahlbarmachung) statt.

Periodizität und Aktualität

Die Daten werden bei Antragstellung erstmalig, dann fortlaufend erfasst und anlassbezogen aktualisiert.
Spätestens sieben Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die letzte Zahlung erfolgt ist, werden die Daten gelöscht. Die Aufbewahrungsfristen können sich zwischen den Bundesländern unterscheiden.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Die Datenbestände zum Elterngeld werden von den Elterngeldstellen, die durch die jeweilige Landesregierung bestimmt werden, verwaltet.

In Sachsen-Anhalt, Hamburg und Bremen werden die Daten von Dataport gehostet.
Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen und Berlin speichern die Daten in landesweiten IT-Rechenzentren.
In Schleswig-Holstein werden die Daten im Landesamt für soziale Dienste gespeichert.
In Rheinland-Pfalz und Niedersachsen wird die Speicherung der Daten durch die kommunalen Elterngeldstellen selbst verantwortet.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Betroffene Personen können über das Informationsfreiheitsgesetz im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Registerdaten zugreifen.
Ein direkter Zugriff externer Stellen auf die Registerdaten erfolgt nicht.

In Bedarfsfällen (bei grenzüberschreitenden EU-Fällen) werden ausgewählte Daten über das Electronic Exchange of Social Security Information (EESSI) System von europäischen Behörden angefordert bzw. dorthin übermittelt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Der Dateneingang erfolgt über manuelle Erfassung aus den Antragsunterlagen oder über „ElterngeldDigital“ in das jeweilige Fachverfahren.

Eine regelmäßige Übermittlung ausgewählter Daten erfolgt an:

  • Bundeskasse,
  • Krankenkassen (bei gesetzlich Pflichtversicherten),
  • Finanzämter,
  • Jobcenter bzw. kommunale Sozialhilfeträger (bei Leistungsbeziehenden),
  • andere Elterngeldstellen und
  • Familienkassen (bei grenzüberschreitenden EU-Fällen).

Vierteljährlich werden ausgewählte Angaben nach § 22 BEEG in anonymisierter Form zum Zwecke einer Bundesstatistik den Berichtsstellen des jeweiligen Bundeslandes und danach direkt ans Statistische Bundesamt bzw. den Statistischen Landesämtern und nach Prüfung der Einzeldatensätze ans Statistische Bundesamt übermittelt.

Verwendung der Registerdaten

Die Elterngeld-Datenbestände dienen neben dem Fachverfahren und der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch auch der amtlichen Statistik, etwa für die Statistik zum Elterngeld. Ferner werden die Daten für interne Statistiken oder Auswertungen und für politische bzw. gesetzgeberische Zwecke verwendet, zum Beispiel zur Beantwortung von Anfragen der Bundesregierung oder anderer Ministerien.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Folgende Datenbanken werden zur Datenhaltung genutzt:

  • MS-SQL-basierte Datenbanken in Bayern, Brandenburg, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Niedersachsen,
  • Oracle in Berlin (hier ist eine Umstellung auf PostgreSQL geplant), Thüringen und teilweise Niedersachsen,
  • im Saarland wird ein Adabas-DBMS genutzt,
  • SAP HANA-Datenbank in Nordrhein-Westfalen.

Folgende Schnittstellen sind implementiert:

  • via ELSTER an die Finanzbehörden in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen,
  • über sFTP an die Bundeskasse in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Niedersachsen,
  • zu "ElterngeldDigital" in Berlin, Bremen und geplant in Niedersachsen sowie
  • zum MAV der ZfA in Berlin und Nordrhein-Westfalen,
  • zum Zahlungsüberwachungsverfahren (ZÜV) des Bundes in Nordrhein-Westfalen,
  • in Nordrhein-Westfalen wird aktuell an einer Schnittstelle zum Online-Antrag des Landes Baden-Württemberg gearbeitet.

Das Bundesland Bremen verfügt darüber hinaus über eine Schnittstelle zum Onlinedienst ELFE sowie innerhalb ELFE zum rvBEA und zum Standesamt.

Hamburg plant im Zuge der Umstellung des Fachverfahrens auf ELGiDDigital des Herstellers DVZ Mecklenburg Vorpommern GmbH den Standard XFamilie sowie ggf. XTA2 zu implementieren.

Technische Standards

Standards für die Datenhaltung:

  • SQL,
  • PDF bzw. PDF/A,
  • TXT,
  • MS Word.

Standards für den Datenaustausch:

  • XML,
  • CSV,
  • RTF.

Das Bundesland Bremen nutzt im Bereich ELFE den Standard XFamilie.
Nordrhein-Westfalen nutzt den Standard XFamilie zum MuG.
Der Online-Antrag „ElterngeldDigital“ verwendet den Standard XFall (hier soll mittelfristig ebenfalls auf XFamilie umgestellt werden).

Die Datenübermittlung an die Krankenkassen erfolgt in der Regel (noch) in Papierform.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Das Fachverfahren ELINA von Naviga GmbH kommt in folgenden Bundesländern zum Einsatz:

  • Rheinland-Pfalz,
  • Niedersachsen,
  • Bremen und
  • mitunter Brandenburg.

Das Fachverfahren ELGiD des Datenverarbeitungszentrums Mecklenburg-Vorpommern GmbH wird in den folgenden Bundesländern genutzt:

  • Rheinland-Pfalz,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Hamburg,
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen und
  • Schleswig-Holstein,
  • teilweise Niedersachsen.

In Sachsen kommt z. B. das Fachverfahren ISABELLA des Anbieters SASKIA zum Einsatz, welches vom Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) zur Verfügung gestellt wird.

In Nordrhein-Westfalen wird die Eigenentwicklung der Bezirksregierung Münster und IT.NRW auf SAP-Basis genutzt.

Bayern hat bereits 2007 einen Online-Elterngeldantrag selbst entwickelt.

Für folgende Bundesländer steht der Online-Antrag „ElterngeldDigital“ bereits zur Verfügung:

  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Bremen,
  • Hamburg,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Niedersachsen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Holstein und
  • Thüringen.

Für die Statistikmeldungen wird der CORE.reporter des Meldeverfahrens .CORE bzw. eSTATISTIK.core der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder genutzt.

Für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten im europäischen Raum (EESSI) wird die Referenzimplmentierung RINA genutzt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 27.04.2023

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