GSB 7.1 Standardlösung

Datenbestände zu Asylbewerberleistungen

Register-ID: 1852236

Allgemeines

Beschreibung

Bei den örtlichen Behörden, Landesaufnahmestellen bzw. Trägern nach AsylbLG werden personenbezogene Daten über Asylbewerberleistungsempfängerinnen und -empfänger für Fach- und Statistikzwecke vorgehalten.

Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz erfüllen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände zu Asylbewerberleistungen sind Vorgangsdaten, die zur Leistungsfeststellung und -gewährung erhoben und gespeichert werden.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Datenbestände zu Asylbewerberleistungen sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

AsylbewerberleistungsempfängerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851880

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Die personenbezogenen Angaben werden ebenfalls für Ehepartner / Lebenspartner / Partner in eheähnlicher Gemeinschaft (auch geschieden oder getrennt lebend) sowie weitere im Haushalt lebende Personen erfasst.

Merkmale

Qualität

Der Datenbestand ist hinsichtlich der Pflichtfelder, die für eine Leistungsgewährung notwendig sind, vollständig. Freiwillige Angaben (z. B. Telefonnummer) können lückenhaft sein.
Der Großteil der erhobenen Daten ist durch entsprechende Belege nachzuweisen.
Eine Plausibilisierung der Daten findet teilweise innerhalb der Fachanwendung statt.

Periodizität und Aktualität

Daten werden bei erstmaligem Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfasst, fortlaufend ergänzt und anlassbezogen bei Änderungsmitteilungen aktualisiert.
Bei vorheriger Mitteilung über die Zuweisung von Asylbewerberinnen und -bewerbern durch die Landesregierung können Daten bereits vor dem erstmaligen Antrag auf Asylbewerberleistungen gespeichert werden.
Die Daten werden nach Fallende längstens zehn Jahre gespeichert und im Anschluss gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Die Datenbestände werden inhaltlich-fachlich von den nach Landesrecht bestimmten örtlichen Behörden, Landesaufnahmestellen bzw. Trägern nach AsylbLG verwaltet.

Die technische Registerführung erfolgt entweder in Landesrechenzentren, in Eigenverantwortung der Kommunen bzw. Landkreise oder wird an externe IT-Dienstleister vergeben.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Ein direktes Zugriffsrecht auf die Daten durch externe Stellen besteht nicht.
Leistungsberechtigte Personen und deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter können Akteneinsicht beantragen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Dateneingang erfolgt über manuelle Erfassung im Anwendungsprogramm auf Basis der Angaben im Antrag der Asylbewerberin / des Asylbewerbers oder vorab durch die zuständige Ausländerbehörde.
Dateneingänge können zusätzlich von weiteren Stellen (z. B. Melderegister, Sozialleistungsträger) erfolgen.
Für statistische Zwecke erfolgt eine jährliche und quartalsweise Übermittlung ausgewählter anonymisierter Daten an das Statistische Landesamt.

Verwendung der Registerdaten

Die Datenbestände finden in anonymisierter Form Verwendung in mehreren amtlichen Statistiken zu Asylbewerberleistungsempfängerinnen und -empfängern.
Ferner werden die Daten für folgende Zwecke verwendet:

  • Berichtspflichten gegenüber Ministerien,
  • Sozialberichte,
  • interne Statistiken,
  • parlamentarische große und kleine Anfragen sowie
  • Presseanfragen.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Datenbanken:

  • Oracle in Sachsen-Anhalt, Hessen, Sachsen, Hamburg,
  • Progress Open Edge zum Teil in Thüringen und Rheinland-Pfalz und
  • SQL in Rheinland-Pfalz.

Schnittstellen:

  • zur Deutschen Rentenversicherung vereinzelt im Saarland sowie in Bayern,
  • zum statistischen Landesamt in Sachsen-Anhalt, Hessen,
  • zum AZR in Sachsen,
  • zum Gesundheitsamt in Sachsen sowie
  • zum VIS in Sachsen.

Technische Standards

Standards der Datenhaltung:

  • Office-Formate,
  • TXT und DAT,
  • PDF,
  • SQL.


Standards für den Datenaustausch:

  • CSV,
  • XML,
  • XAusländer in Sachsen, Hessen sowie
  • JSON, .NET Web Services, SOAP und REST in Hessen.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Folgende Fachanwendungen werden verwendet:

  • OPEN/PROSOZ der PROSOZ Herten GmbH ausschließlich in Hamburg, Sachsen-Anhalt und teilweise im Saarland, Thüringen, Rheinland-Pfalz und in Bayern,
  • OK.Sozius der AKDB teilweise in Bayern,
  • Care4 der INFOSys Kommunal GmbH teilweise im Saarland und in Rheinland-Pfalz,
  • LÄMMkom LISSA der Lämmerzahl GmbH teilweise im Saarland, Rheinland-Pfalz und in Thüringen,
  • ABUko der Beister Software GmbH teilweise in Thüringen sowie
  • Fachsoftware der KDN.sozial in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 16.10.2023

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