Allgemeines
Beschreibung
Private Sicherheitsunternehmen, die bewaffnete Dienstleistungen mit dem Ziel der Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten möchten, benötigen eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Benehmen mit der Bundespolizei.
Dies betrifft zum einen in- und ausländische Bewachungsunternehmen, die Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen unter deutscher Flagge wahrnehmen wollen als auch in Deutschland niedergelassene Bewachungsunternehmen, die Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen, die unter anderen Flaggen fahren, anbieten möchten.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen seewärts der Begrenzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone wahrnehmen wollen (§ 2 Abs. 1 Seeschiffbewachungsverordnung). Für die Zulassung fallen Gebühren an.
Neben der gewerblichen Zulassung bedarf es zusätzlich einer waffenrechtlichen Erlaubnis (§ 28a Waffengesetz). Da die Lieferung oder Mitnahme von Waffen und gelisteter Ausrüstung aus Deutschland zu Einsätzen auf Seeschiffen in internationalen Gewässern eine Ausfuhr darstellt, bedürfen die Unternehmen zusätzlich einer exportkontrollrechtlichen Genehmigung.
Das BAFA veröffentlicht nach § 31 Abs. 6 GewO die Liste der zugelassenen Unternehmen. Das Einverständnis der betroffenen Unternehmen ist zuvor einzuholen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Daten werden im Rahmen des Antragsverfahrens und für den Verwaltungsvorgang der Zulassung gespeichert.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Das Gewerbe der maritimen Bewachungsunternehmen ist durch das Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen vom 4. März 2013 einer Zulassungspflicht unterworfen worden. Um den besonderen Erfordernissen der Bewachung von Seeschiffen Rechnung zu tragen, wurden Bewachungsunternehmen generell aus dem Anwendungsbereich des § 34a GewO (gewerberechtliche Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe) herausgenommen.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 31 Gewerbeordnung (GewO)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
BewachungsunternehmenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850360
Klassifikation
Organisationen
Beschreibung
Unternehmen, die Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen seewärts der Begrenzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone wahrnehmen wollen (§ 2 Abs. 1 Seeschiffbewachungsverordnung).
Stichwörter
Merkmale
Name des Unternehmens
Merkmals-ID
1849880
Optionalität
Angabe verpflichtend
Rechtsform
Merkmals-ID
1849878
Optionalität
Angabe verpflichtend
Land
Merkmals-ID
1849876
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1849782
Optionalität
Angabe verpflichtend
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Handelsregisternummer
Merkmals-ID
1837288
Optionalität
Angabe verpflichtend
Haftpflichtversicherungsbeginn
Merkmals-ID
1837272
Beschreibung
TT.MM.YYYY
Optionalität
Angabe verpflichtend
Haftpflichtversicherungsende
Merkmals-ID
1837274
Beschreibung
TT.MM.YYYY
Optionalität
Angabe freiwillig
Name der Versicherung
Merkmals-ID
1837276
Optionalität
Angabe verpflichtend
Mindestversicherungssumme Personen- und Sachschäden
Merkmals-ID
1837278
Beschreibung
In Euro
Optionalität
Angabe verpflichtend
Mindestversicherungssumme Vermögensschäden
Merkmals-ID
1837280
Beschreibung
In Euro
Optionalität
Angabe verpflichtend
Verantwortliche leitende MitarbeiterMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850362
Klassifikation
Personen
Merkmale
Titel
Merkmals-ID
1849938
Optionalität
Angabe verpflichtend
Name
Merkmals-ID
1849800
Optionalität
Angabe verpflichtend
Vorname
Merkmals-ID
1849772
Optionalität
Angabe verpflichtend
E-Mail-Adresse
Merkmals-ID
1849796
Optionalität
Angabe verpflichtend
Telefonnummer
Merkmals-ID
1849794
Optionalität
Angabe verpflichtend
Telefaxnummer
Merkmals-ID
1849974
Optionalität
Angabe freiwillig
Datum der Ernennung
Merkmals-ID
1837270
Beschreibung
TT.MM.YYYY
Optionalität
Angabe verpflichtend
BehördenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850364
Klassifikation
Organisationen
Beschreibung
Genehmigungsbehörden für ausländische Zulassungen zum Schutz von Seeschiffen
Stichwörter
Merkmale
Name der Behörde
Merkmals-ID
1837282
Optionalität
Angabe verpflichtend
Land
Merkmals-ID
1849876
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1849782
Optionalität
Angabe verpflichtend
Telefonnummer
Merkmals-ID
1849794
Optionalität
Angabe verpflichtend
E-Mail-Adresse
Merkmals-ID
1849796
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum der ausländischen Zulassung
Merkmals-ID
1837284
Optionalität
Angabe verpflichtend
Gültigkeitszeitraum der ausländischen Zulassung
Merkmals-ID
1837286
Optionalität
Angabe verpflichtend
Periodizität und Aktualität
Erstmaliger Dateneingang erfolgt durch den Antrag auf Erstzulassung.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Das Zulassungsverfahren und somit die Datenspeicherung erfolgt beim BAFA.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Dateneingang erfolgt bei Antragstellung auf Erstzulassung, Folgezulassung sowie bei Änderungsmitteilungen.
Die gespeicherten Daten können an andere öffentliche Stellen übermittelt werden, so z. B. an den Bundesrechnungshof, an die Deutsche Bundesbank sowie an die Bundeskasse.
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Die Zulassung ist ausschließlich über das vom BAFA bereitgestellte elektronische Antragsformular zu stellen.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 08.03.2022