GSB 7.1 Standardlösung

Daten des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV)

Register-ID: 1852264

Allgemeines

Beschreibung

Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) werden Daten zu Entsorgungsvorgängen von nachweispflichtigen (gefährlichen) Abfällen an die zuständigen Behörden übermittelt. Diese Vorgangsdaten enthalten u. a. Angaben über die Menge, die Art und den Ursprung der gefährlichen Abfälle.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Durch das eANV werden nachweispflichtige Abfälle von der Entstehung bis zur Entsorgung lückenlos überwacht.

Kontext der Registerführung und –nutzung

Die Überwachung der Entsorgung nachweispflichtiger Abfälle erfolgt elektronisch mittels sogenannter Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine. Der Entsorgungsnachweis ist Bestandteil der Vorabkontrolle. Mit dem Entsorgungsnachweis wird, unter Beteiligung des Abfallerzeugers, des Abfallentsorgers und der zuständigen Behörde, die Umweltverträglichkeit eines vorgesehenen Entsorgungsweges vorab geprüft. Begleit- und Übernahmescheine sind Bestandteil der Verbleibskontrolle. Sie dokumentieren, ob der vorab geprüfte Entsorgungsweg für jeden einzelnen Abfalltransport eingehalten wurde. Erfolgt die Entsorgung der Abfälle im Rahmen des privilegierten Verfahrens gemäß § 7 NachwV, entfällt die Einzelfallprüfung durch die zuständigen Behörden. Für Abfallkleinmengen sind vereinfachte Regelungen vorgesehen. Für Abfälle aus privaten Haushalten bestehen keine Nachweispflichten.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Nachweisverordnung (NachwV)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Entsorgungsvorgänge von nachweispflichtigen AbfällenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851824

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Die Daten liegen bei den im eANV jeweils zuständigen Behörden.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Daten gehen der für die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde im Rahmen der Vorabkontrolle durch die Entsorgungsnachweise sowie im Rahmen der Verbleibskontrolle durch die Begleitscheine zu.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 31.03.2022

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