GSB 7.1 Standardlösung

Daten des National Single Window (NSW) Deutschland

Register-ID: 1852040

Allgemeines

Beschreibung

Das National Single Window (NSW) Deutschland ist das zentrale Meldesystem für den gesamten deutschen Seeschiffsverkehr. Alle Meldungen von Schiffen, die einen deutschen Seehafen besuchen oder den Nord-Ostsee-Kanal durchqueren, werden hier entgegengenommen und an jeweils berechtigte Behörden weitergeleitet.
Technische Voraussetzung für die Meldungsabgabe über das NSW ist, dass das Schiff eine IMO- oder ENI-Nummer hat. Ist dies nicht der Fall, muss ggf. auf anderem Wege an die datenerhebende Stelle gemeldet werden.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Alle Schiffe müssen bei einem Hafenbesuch in den deutschen Seehäfen bzw. dem Transit durch den Nord-Ostsee-Kanal diesen Besuch anmelden. Für die Anmeldung sind eine Vielzahl an Angaben verpflichtend, wie beispielsweise Gefahrgut-, Abfall- oder Gesundheitsmeldungen. Die erforderlichen Informationen werden durch die Meldepflichtigen über das NSW Deutschland abgegeben und von dort an die empfangsberechtigten Stellen weitergegeben. Jede erforderliche Information, wie zum Beispiel die Anzahl der Personen an Bord, muss dabei durch den Meldepflichtigen nur einmal abgeben werden, um alle datenerhebenden Stellen zu bedienen. Zudem werden Teile der Informationen an SafeSeaNet (SSN – ein europaweites System für den Datenaustausch im Falle von Schiffsunfällen, Umweltverschmutzungen und anderen Vorkommnissen) übermittelt und so anderen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.

Kontext der Registerführung und –nutzung

Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung und Harmonisierung von Meldeformalitäten im Seeverkehr hat jedes Mitgliedsland ein elektronisches System bis zum 01. Juni 2015 eingerichtet.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2017/2109 werden zukünftig zusätzliche Daten zu den an Bord befindlichen Passagieren auf Fahrgastschiffen gemeldet, um eine verbesserte Datenlage bei Such- und Rettungseinsätzen zu gewährleisten. Auch die Meldeformalitäten bzgl. der Abfallentsorgung in den Häfen werden angepasst. Grundlage ist hier die Richtlinie (EU) 2017/883 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen.

Um die Meldeformalitäten im europäischen Seeverkehr insgesamt weiter zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, wurde durch das Europäische Parlament und den Rat die Verordnung (EU) 2019/1239 erlassen. Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz des europäischen Seeverkehrssektors u. a. durch die Einrichtung eines europäischen Umfelds zentraler Meldeportale für den Seeverkehr (European Maritime Single Window environment - kurz EMSWe). Die nationalen Single Windows werden im Rahmen dieser Weiterentwicklung erhalten bleiben.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Es gibt eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen bezüglich der Meldeformalitäten über das National Single Window Deutschland. Diese liegen sowohl im Bereich des EU-Rechts, als auch im Bundes- und Landesrecht. Zu nennen sind z. B. folgende:
RL 2002/59/EG, VO (EG) 725/2004, VO (EG) 562/2006, RL 2009/16/EG , RL 2010/65/EU, RL 2017/2109/EU, RL 2017/883/EU, VO (EU) 2019/123
Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV)
Seeschifffahrt-Meldeportal-Gesetz (SeeSchMeldPortalG)
Seeaufgabengesetz (SeeAufgG)
Seeeigensicherungsverordnung (SeeEigensichV)
Internationale Gesundheitsvorschriften-Durchführungsgesetz (IGV-DG)
Hafenverordnungen, Hafensicherheitsgesetze, Abfallentsorgungsgesetze

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Anmeldungen von HafenbesuchenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850424

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Die Anlaufreferenznummer für den Hafenbesuch (Visit-ID) ist das verbindende Element aller für den Hafenbesuch abzugebenden Meldungen. Es handelt sich um eine eineindeutige Identifikationsnummer, die vom National Single Window Deutschland erzeugt und an die veröffentlichten NSW-Schnittstellen
übermittelt wird. Die Anlaufreferenznummer bezieht sich auf den jeweiligen geplanten Hafenbesuch eines Schiffes. Ein Hafenbesuch besteht hierbei aus der Ankunft, dem Aufenthalt innerhalb des Hafens einschließlich aller Verholvorgänge und der Abfahrt. Um eine Anlaufreferenznummer zu erhalten, hat der Meldende folgende Informationen an das National Single Window Deutschland zu übermitteln.

Merkmale
Meldende StelleMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850426

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Kontaktdaten der Person und ihrer Organisation, die für die jeweilige Informationsübermittlung an das National Single Window Deutschland verantwortlich ist.

Merkmale
Anmeldung Transitreise durch den NOKMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850428

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Die Anlaufreferenznummer für die Transitreise durch den Nord-Ostsee-Kanal (Transit-ID) ist das verbindende Element aller für diese Transitreise durch den NOK abzugebenden Meldungen. Es handelt sich um eine eineindeutige Identifikationsnummer, die vom National Single Window Deutschland erzeugt und an die veröffentlichten NSW-Schnittstellen übermittelt wird. Die Anlaufreferenznummer für die Transitreise bezieht sich auf die Fahrt eines Schiffs, welches aus einem nichtdeutschen Hafen kommend den NOK passieren möchte, um anschließend wiederum einen nichtdeutschen Hafen anzulaufen. Um eine Anlaufreferenznummer für die Transitreise zu erhalten, hat der Meldende folgende Informationen an das NSW Deutschland zu übermitteln.

Merkmale
Verkehrsmeldung AnkunftMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850430

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Die Meldung enthält die reisespezifischen Informationen eines Schiffs im Zulauf auf den Anlaufhafen oder die Eingangsschleuse des Nord-Ostsee-Kanals.

Merkmale
HafenmeldungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850432

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Diese Meldung beinhaltet spezifische Informationen zu einem Hafenanlauf eines Schiffes in einen deutschen Hafen.

Merkmale
Verkehrsmeldung AbfahrtMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850434

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Diese Meldung beinhaltet Informationen über aus einem deutschen Hafen oder dem NOK auslaufende Schiffe.

Merkmale
SicherheitsmeldungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850436

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Diese Meldung beinhaltet sicherheitsrelevante Informationen zu einem Schiff vor Anlauf der Hoheitsgewässer eines EU-Mitgliedstaates. Diese Anforderungen resultieren aus dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See von 1974 (SOLAS), Kapitel XI-2, Regel 9 und Artikel 6(3) der Verordnung (EG) Nr. 725/2004.

Es besteht die Möglichkeit einer Meldungsvereinfachung, wenn nach Verlassen eines deutschen Hafens direkt ein weiterer deutscher Hafen angelaufen werden soll. Hierbei ist dann nur der UNECE LOCODE des deutschen Hafens anzugeben, bei dessen Anlauf die vollständige Information abgegeben wurde und sich zwischenzeitlich keine Änderungen der Information ergeben haben. In diesem Fall sind weitere Fachinformationen nicht zu melden.

Merkmale
HafenstaatkontrollmeldungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850438

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Hafenstaatkontrollmeldung für erweiterte Überprüfungen. Diese Meldung beinhaltet aus den Anforderungen der Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatkontrolle abgeleitete Informationen.

Merkmale
Gefahrgutmeldung Ankunft/AbfahrtMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850440

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Diese Meldungen beinhalten Informationen über an Bord transportierte gefährliche oder umweltschädliche Güter vor dem Einlaufen eines Schiffes in einen deutschen Hafen oder bei beabsichtigter Durchfahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal.

Bei Abfahrt ist Meldung spätestens beim Auslaufen eines Schiffes aus einem Hafen eines EU-Mitgliedsstaats gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2002/59/EG über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr zu machen.

Merkmale
Gefahrgüter gemäß IMDG-CodeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850442

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale
Gefahrgüter gemäß IGC-CodeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850444

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale
Gefahrgüter gemäß IBC-CodeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850446

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale
Gefahrgüter gemäß MARPOL Anhang 1Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850450

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale
AbfallmeldungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850452

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Diese Meldung beinhaltet Informationen über die auf dem Schiff generierten Abfälle und Ladungsrückstände in Hafenauffanganlagen gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2000/59/EG (fortgeschrieben 2007/71/EG).

Liegt eine Ausnahmegenehmigung seitens der für den Hafen zuständigen Behörde vor, so müssen die Detailinformationen dieser Meldung nicht abgegeben werden. Es muss dann nur das Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung bestätigt werden.

Merkmale
GesundheitsmeldungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850454

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Diese Meldung enthält gesundheitsrelevante Informationen bezüglich der Schiffsreise und der an Bord befindlichen Passagiere und der Besatzung. Die Informationen basieren auf der Grundlage des Artikels 37 der Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005. Werden eine oder mehrere der neun Gesundheitsfragen mit „Ja“ beantwortet, ist die Gesundheitsmeldung mit den entsprechenden Angaben im Anhang zur Seegesundheitserklärung zu ergänzen und an Bord vorzuhalten.

Es besteht die Möglichkeit einer Meldungsvereinfachung, wenn nach Verlassen eines deutschen Hafens direkt ein weiterer deutscher Hafen angelaufen werden soll. Hierbei ist dann nur der LOCODE des deutschen Hafens anzugeben, bei dessen Anlauf die vollständige Information abgegeben wurde und sich zwischenzeitlich keine Änderungen der Information ergeben haben. In diesem Fall sind weitere Fachinformationen nicht zu melden.

Merkmale
Grenzpolizeiliche MeldungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850456

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Diese Meldung beinhaltet Informationen über einreisende / ausreisende Personen mit dem Ziel der Grenzkontrolle gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 über einen Gemeinschaftscodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzcodex).

Die aufgelisteten Personendaten müssen für alle sich an Bord befindlichen Personen übermittelt werden.

Merkmale

Qualität

Bei den zwei möglichen Wegen der Meldungsabgabe - entweder online über den NSW Meldeclient oder über eines der per Schnittstelle angeschlossenen Hafeninformationssysteme - wird eine automatisierte Validierung der Daten vorgenommen (u. a. Syntax/Format, Pflichtangaben). Durch die Definition von sogenannten "Fehlern", welche zur Zurückweisung einer Meldung führen, und "Violations", welche nicht zur Meldungszurückweisung führen, aber beispielsweise auf unvollständige Meldungen hinweisen, wird die Datenqualität in einem technisch möglichen und sinnvollem Maße gesichert.
Zusätzliche Qualitätskontrollen und Plausibilitätsprüfungen erfolgen sowohl auf nationaler Ebene durch die datenerhebenden Behörden und die NSW Fachadministration als auch durch die European Maritime Safety Agency (EMSA).

Periodizität und Aktualität

Die zeitlichen Vorgaben bezüglich der Abgabe der notwendigen Informationen durch die Meldepflichtigen über das NSW können je nach Art der Meldung und Rechtsvorschrift unterschiedlich sein. Änderungen bei den übermittelten Daten müssen ggf. in Form einer Aktualisierungsmeldung durch die Meldepflichtigen mitgeteilt werden.
Die Daten werden nach einem jeweils definierten Zeitraum gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das National Single Window Deutschland liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Ein Teil der Fachaufgaben wurde von dort an die GDWS übertragen.

Die NSW Fachadministration liegt beim Havariekommando, welches auch die zuständige Behörde für das zentrale Meldeportal gem. Seeschifffahrt-Meldeportal-Gesetz ist.

Die technische Bereitstellung des Verfahrens erfolgt durch das ITZBund im Auftrag der Bundesverkehrsverwaltung.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Meldepflichtigen können nur die Daten aus dem Register einsehen, welche durch die Organisation abgegeben wurden, der Sie selbst angehören.
Die Empfänger der Daten erhalten nur die Daten, für welche sie eine Empfangsberechtigung haben. Sie können diese über eine definierte Schnittstelle elektronisch abrufen.
Empfangsbehörden aus dem Ressort des BMDV verfügen z. T. über Fachanwendungen, über welche die jeweiligen Daten abgerufen und eingesehen werden können.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Meldungen können durch Schiffseigner, Reedereien, Kapitäne, Agenten und deren Beauftragte vorgenommen werden.

Die nach den jeweiligen Bundes- oder Landesvorschriften erforderlichen Meldungen können direkt über den webbasierten Meldeclient des NSW oder über die im Verkehrsblatt des Bundes bekanntgemachten Meldeschnittstellen eines Hafeninformationssystems (HIS) verbindlich an das NSW Kernmodul übergeben werden. Von dort können berechtigte Stellen diese über entsprechende Schnittstellen abrufen.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten werden von den empfangsberechtigten Behörden für die unterschiedlichen Aufgaben genutzt - zum Beispiel durch die Gesundheitsbehörden der Häfen oder die maritimen Sicherheitsbehörden.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das NSW ist modular aufgebaut. Es umfasst das NSW-Kernsystem, das NSW-Modul "Schnittstelle", das NSW-Modul "Meldeclient" und die NSW Module "HIS/Behörde".

Die Verteilung der Meldungen ist die Hauptaufgabe des NSW Kernsystems, das auf der Eingangsseite Meldungen über die NSW-Schnittstelle entgegennimmt, validiert und auf der Ausgangsseite Nachrichten über die NSW-Schnittstelle zur Verfügung stellt. Es existiert zudem eine elektronische Schnittstelle zum Datenaustausch mit SafeSeaNet (SSN) bei der European Maritime Safety Agency (EMSA).

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Über die Web-Applikation "NSW Meldeclient" können Meldungen abgegeben werden.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 17.03.2022