GSB 7.1 Standardlösung

Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K)

Register-ID: 1852470

Allgemeines

Beschreibung

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) erfasst Daten über die aktuellen Preise der Kraftstoffsorten Super E5, Super E10 und Diesel an deutschen Tankstellen in Echtzeit. Der Datenbestand enthält die aktuellen Preisdaten der Kraftstoffsorten sowie die Grunddaten zu Tankstellen in Deutschland. Darüber hinaus erhebt die Markttransparenzstelle im Zuge der Registrierung Meldepflichtiger sowie der Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weitere Informationen über diese Personen bzw. Unternehmen, die nicht für die Veröffentlichung bestimmt sind.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Durch die Daten der Markttransparenzstelle können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über die aktuellen Kraftstoffpreise in Deutschland informieren. Hierzu werden die Daten an zugelassene Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weitergegeben, die diese jeweils mittels eines bundesweit verfügbaren Informationsdienstes veröffentlichen.

Zudem sollen die Eingriffsmöglichkeiten des Bundeskartellamts bei möglichen Verstößen gegen kartellrechtliche Bestimmungen verbessert werden.

Kontext der Registerführung und –nutzung

Die Einrichtung der Markttransparenzstelle, die Anfang Dezember 2013 den Regelbetrieb aufgenommen hat, erfolgte mit dem Ziel der Stärkung des Wettbewerbs im Kraftstoffbereich, nachdem das Bundeskartellamt insoweit im Rahmen seiner im Frühjahr 2011 abgeschlossenen Sektoruntersuchung Kraftstoffe Defizite festgestellt hatte. Der Markttransparenzstelle wurde zum einen die Aufgabe übertragen, den Handel mit Kraftstoffen zu beobachten, um den Kartellbehörden die Aufdeckung und Sanktionierung von Verstößen gegen kartellrechtliche Bestimmungen zu erleichtern. Hauptgrundlage der Beobachtung des Kraftstoffhandels bilden die Preisdaten zu Otto- und Dieselkraftstoffen, deren Änderungen Betreiber öffentlicher Tankstellen, die Letztverbraucherinnen und -verbrauchern Kraftstoffe zu selbst festgesetzten Preisen anbieten (Preishoheitsinhaber), der Markttransparenzstelle „in Echtzeit“ übermitteln müssen.

Weitere Kernaufgabe der Markttransparenzstelle ist es, die Echtzeit-Preisdaten an von ihr zugelassene Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weiterzugeben, um Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ermöglichen, sich über aktuelle Kraftstoffpreise zu informieren, mit dem Ziel, den Wettbewerb zwischen Tankstellenbetreibern zu fördern.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Angesichts der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise wurde der Beobachtungsauftrag der Markttransparenzstelle im Sommer 2022 um den Bereich der Herstellung von Kraftstoffen erweitert. Außerdem müssen Meldepflichtige künftig auch die zu bestimmten Zeiten abgesetzten Kraftstoffmengen melden, um die Möglichkeit des Bundeskartellamts, das Wettbewerbsgeschehen zu beobachten, weiter zu verbessern.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 47k Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTSKraftV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

KraftstoffeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850226

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale
TankstellenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850228

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Tankstellen, bei denen die Meldepflichtigen über die Preissetzungshoheit verfügen.

Merkmale
MeldepflichtigeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850230

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Bei der Markttransparenzstelle als Meldepflichtige registrierte Betreiber von öffentlichen Tankstellen, die über die Preissetzungshoheit verfügen, und Unternehmen, die Betreibern die Verkaufspreise vorgeben.

Stichwörter
Merkmale
Erfüllungsgehilfen der Meldepflichtigen / PreismelderMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850232

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
Anbieter von Verbraucher-InformationsdienstenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850234

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Alle Unternehmen, die Betreibern von öffentlichen Tankstellen die Verkaufspreise vorgeben und damit über die Preissetzungshoheit verfügen, und Betreiber von öffentlichen Tankstellen, die Letztverbraucherinnen und -verbrauchern Kraftstoffe zu selbst festgesetzten Preisen anbieten, sind zur Meldung von Grund- und Preisdaten an die Markttransparenzstelle verpflichtet.

Für kleine Tankstellen mit einem Jahresgesamtdurchsatz von Otto- und Dieselkraftstoffen von 750 Kubikmetern oder weniger oder Tankstellen, bezüglich derer die Einhaltung der Meldepflicht eine unzumutbare Härte bedeuten würde, können sich Meldepflichtige gemäß § 3 MTSKraftV auf Antrag von der Meldepflicht befreien lassen.

Da die Voraussetzungen zur Befreiung von der Meldepflicht nur von einer geringen Anzahl an Tankstellen erfüllt werden, kann von einer annähernd vollständigen Abdeckung des Datenbestands ausgegangen werden.

Periodizität und Aktualität

Änderungen der Grunddaten sind der Markttransparenzstelle in der Woche vor ihrer Geltung zu übermitteln. Preisänderungen sind der Markttransparenzstelle unter Angabe ihres Änderungszeitpunktes innerhalb von fünf Minuten nach der Änderung zu übermitteln.

Der Datenbestand wird fortlaufend aktualisiert und bildet die jeweils aktuellen Grund- und Preisdaten ab.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit für die Daten liegt bei der Marktransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt (BKartA).

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Markttransparenzstelle gibt fortlaufend die Grund- und Preisdaten an zugelassene Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten zum Zweck der Verbraucherinformation weiter. Verbraucherinnen und Verbraucher können die aktuellen Preisdaten über diese Dienste einsehen.

Anlassbezogen bzw. auf Anforderung übermittelt die Markttransparenzstelle die von ihr erhobenen Daten unter bestimmten Voraussetzungen an bestimmte im Gesetz genannte staatliche Stellen: Bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass ein Unternehmen gegen kartellrechtliche Bestimmungen verstößt oder auf Anfrage einer Kartellbehörde leitet sie alle von dieser für deren Aufgaben nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) benötigten oder angeforderten Daten oder Informationen an diese weiter.

Daneben stellt sie die Grund- und Preisdaten dem Bundeswirtschaftsministerium für statistische Zwecke und zu Evaluierungszwecken und der Monopolkommission für deren Aufgaben nach dem GWB zur Verfügung. Standortinformationen, aggregierte oder ältere Daten kann sie auch an weitere Behörden und Stellen der unmittelbaren Bundes- oder Landesverwaltung für die Erfüllung von deren Aufgaben weitergeben.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Grund- und Preisdaten werden durch die Meldepflichtigen selbst oder die Erfüllungsgehilfen der Meldepflichtigen elektronisch über eine Standardschnittstelle an die Markttransparenzstelle übermittelt.

Die Markttransparenzstelle stellt zugelassenen Anbietern von Verbraucher-Informationsdiensten die jeweils aktuellen Grunddaten der Tankstellen sowie die Preisdaten zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher gemäß § 7 MTSKraftV in regelmäßigen Intervallen von höchstens einer Minute über eine Standardschnittstelle zur Verfügung.

Außerdem übermittelt die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) quartalsweise die Quartalsdurchschnittspreise sowie derzeit dem Statistischen Bundesamt für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) wöchentlich die Tagesdurchschnittspreise der Vorwoche. Die Übermittlung erfolgt jeweils per E-Mail.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten, eingeschränktes Zugangsrecht) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Die Markttransparenzstelle nutzt die von ihr erhobenen Daten zur Erstellung von regelmäßigen Berichten, um die Öffentlichkeit unter anderem über die Preisentwicklungen zu informieren sowie für Pressemitteilungen. In diesem Zusammenhang erfolgt indes kein Zugriff Externer auf die Daten.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Für die elektronische Übermittlung der Grund- und Preisdaten wird der Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) genutzt.

Die Datenübertragung zwischen der MDM-Plattform und den Datengeber- bzw. Datennehmersystemen kann wahlweise über SOAP-basierte Webservices oder einfache HTTPS-GET/POST-Requests erfolgen.

Technische Standards

Die MDM-Plattform unterstützt das auf XML basierende Format DATEX II.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Für die elektronische Übermittlung der Daten durch die Meldepflichtigen sowie den Abruf der Daten durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und die zugelassenen Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten wird der MDM der BASt genutzt. Zukünftig wird die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) betriebene Mobilithek die Aufgaben und Funktionen des MDM übernehmen.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 04.11.2022