Allgemeines
Beschreibung
Die Landwirtschaftliche Alterskasse ist als Trägerin der landwirtschaftlichen Alterssicherung zuständig für die berufsständische gesetzliche Alterssicherung für alle landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Ehegattinnen, Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen und führt für jede versicherte Person ein elektronisches Versicherungskonto.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Für folgende Zwecke erfolgt die Datenerhebung und -speicherung:
- zur Feststellung eines Versicherungsverhältnisses einschließlich einer Versicherungsfreiheit oder Versicherungsbefreiung,
- zur Berechnung, Festsetzung und Erhebung von Beitragsberechnungsgrundlagen und Beiträgen sowie deren Erstattung,
- zur Berechnung und Festsetzung von Beitragszuschüssen,
- zur Festsetzung und Durchführung von Leistungen zur Teilhabe,
- zur Festsetzung und Durchführung von Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe,
- zur Erteilung von Rentenauskünften,
- zur Festsetzung, Zahlung, Anpassung, Überwachung, Einstellung oder Abrechnung von Renten und anderen Geldleistungen,
- zur Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Datenaustauschverfahren mit Dritten sowie
- zur Erstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Statistiken.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die Landwirtschaftliche Alterskasse ist als ein Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Pflichtversicherung, der Unternehmer und Unternehmerinnen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus kraft Gesetzes angehören.
Ausschlaggebend für die Versicherungspflicht der Landwirte ist die Größe des landwirtschaftlichen Unternehmens.
Der Beitrag zur Landwirtschaftlichen Alterskasse wird durch das BMAS jährlich festgesetzt und ist für Landwirtinnen und Landwirte sowie deren Ehegatten gleich hoch. Mitarbeitende Familienangehörige zahlen nur die Hälfte.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
§ 149 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Versicherte PersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850754
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Versicherte Personen, die als Unternehmerinnen und Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft angehören sowie deren Ehegattinnen und Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige.
Merkmale
LSV-Mitgliedsnummer
Merkmals-ID
1839792
Beschreibung
Zusammensetzung laut Verordnung über Vergabe und Zusammensetzung der Mitgliedsnummer in der Alterssicherung der Landwirte (Mitgliedsnummerverordnung-Landwirtschaft).
Bereichsnummer (2 Stellen), Seriennummer (8 Stellen), Prüfziffer (1 Stelle).
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird durch die SVLFG vergeben.
Name
Merkmals-ID
1849800
Optionalität
Angabe verpflichtend
Vorname
Merkmals-ID
1849772
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsname
Merkmals-ID
1849768
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1849766
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geschlecht
Merkmals-ID
1849790
Optionalität
Angabe verpflichtend
Staatsangehörigkeit
Merkmals-ID
1849778
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1849782
Optionalität
Angabe verpflichtend
Telefonnummer
Merkmals-ID
1849968
Optionalität
Angabe freiwillig
Steuerliche Identifikationsnummer
Rentenversicherungsnummer
Merkmals-ID
1839302
Beschreibung
Die Versicherungsnummer setzt sich wie folgt zusammen: (2 Stellen), Geburtstag (2), Geburtsmonat (2), Geburtsjahr (2), Alphazeichen mit dem ersten Buchstaben des Familiennamens bzw. Geburtsnamens (1), Seriennummer (2), Prüfziffer (1).
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Versicherungsnummer wird vergeben durch die Datenstelle der Rentenversicherung.
Versichertenstatus
Merkmals-ID
1839826
Optionalität
Angabe verpflichtend
Versicherungsverlauf
Merkmals-ID
1839824
Optionalität
Angabe verpflichtend
Periodizität und Aktualität
Die Aktualisierung der Daten erfolgt fortlaufend anlassbezogen oder im Rahmen von gesetzlich vorgegebenen Bestandsprüfungen. Die für die Sozialversicherung geltenden Löschfristen werden dabei beachtet.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Die Daten der Landwirtschaftlichen Alterskasse werden von der SVLFG verwaltet.
Technisch werden die Daten in einem SVLFG-eigenen Rechenzentrum gehalten.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Die Landwirtschaftliche Alterskasse darf im Zuge der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben Daten an folgende Stellen offenlegen:
- Sozialleistungsträger,
- öffentliche Stellen (Gerichte, Bundesministerien, Aufsichtsbehörden),
- Geldinstitute im Rahmen des Zahlungsverkehrs,
- sonstige Dritte bei Vorliegen einer entsprechenden Übermittlungsbefugnis sowie
- Auftragsverarbeiter der SVLFG.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Soweit möglich, erhebt die Landwirtschaftliche Alterskasse die erforderlichen Daten bei den Versicherten selbst. Andernfalls können die Daten von Ärztinnen und Ärzten, Gutachterinnen und Gutachtern, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Gemeindeverwaltungen, Finanzbehörden sowie von der Flurbereinigungs- und Vermessungsverwaltung angefordert werden.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Die Datenhaltung erfolgt zentral in einem Data Warehouse im hausinternen Rechenzentrum.
Technische Standards
Die technischen Standards des Datenaustauschs an die oder innerhalb der Sozialversicherung erfolgt nach den "Gemeinsamen Grundsätzen Technik" nach § 95 SGB IV.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Verwendet wird eine SAP-basierte Fachanwendung im hausinternen Rechenzentrum.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 06.11.2024