GSB 7.1 Standardlösung

Datei über Befähigungsnachweise und Schifferdienstbücher

Register-ID: 1852266

Allgemeines

Beschreibung

Die Erlaubnisse, die zum Führen von Schiffen in der Binnenschifffahrt benötigt werden, sind Qualifikationsnachweise für Besatzungsmitglieder oder Schiffsführer sowie Schifferdienstbücher. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) führt eine solche Datei, die diese Nachweise sowie Daten über Schifferdienstbücher enthält.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datei wird zur Feststellung von Fahrerlaubnissen, Patenten, Befähigungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen sowie deren Ruhen, Sicherstellung, Aussetzungen und Entzug in der Binnenschifffahrt geführt.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Datei wurde im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/2397 und durch die sie umsetzende Binnenschiffspersonalverordnung zum 18.01.2022 eingerichtet. Sie dient der Erfassung aller durch Deutschland ausgegebenen Befähigungszeugnisse, sodass einerseits die für die Erteilung zuständigen Behörden einen Überblick haben, ob oder welche Zeugnisse eine Person schon besitzt. Zudem haben die Wasserschutzpolizeien Zugriff, damit diese sehen können, ob ein bei einer Kontrolle vorgelegtes Zeugnis tatsächlich gültig ist.

Das Register wurde 2022 an die europäische Besatzungsdatenbank (ECDB) angebunden werden, sodass die in der gesamten EU ausgegebenen Zeugnisse für die zuständigen deutschen Behörden abrufbar sind.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 13 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufG)
§ 18 Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Inhaber von Befähigungsnachweisen und SchifferdienstbüchernMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850458

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Inhaber von Befähigungsnachweisen in der Binnenschifffahrt und Schifferdienstbüchern.

Merkmale
Befähigungszeugnisse / BefähigungsnachweiseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850460

Klassifikation

Dokumente

Beschreibung

Zeugnisse und sonstige Nachweise, die Personen dazu berechtigen, Schiffe bestimmter Größe und Maschinenleistung in bestimmten Fahrgebieten zu führen.

Merkmale
SchifferdienstbücherMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850462

Klassifikation

Dokumente

Beschreibung

Schifferdienstbücher enthalten einerseits allgemeine Angaben, wie den Nachweis der Tauglichkeit und die Befähigung des Inhabers, andererseits spezifische Angaben über die ausgeführten Reisen.

Merkmale

Qualität

Die Zeugnisse werden vollständig erfasst. Es gibt keine Datenlücken. Es gibt Plausibilitätskontrollen in der Software, die die Eingaben überprüft.

Periodizität und Aktualität

Die Zeugnisse werden in das Register aufgenommen, wenn sie ausgegeben werden. Sobald den zuständigen Behörden Änderungen in den Eintragungen eines Zeugnisses bekannt werden, werden diese Daten auch im Register geändert. Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt entweder im Einzelfall manuell oder in jedem Fall automatisch, sobald sie für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch, wenn das Befähigungszeugnis zurückgegeben wird, nach dem Tod des Inhabers oder wenn die letzte Fahrerlaubnis / Patent / Befähigungszeugnis / Befähigungsnachweis des Inhabers seit mehr als fünf Jahren nicht mehr gültig ist.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Für die Führung der Datei über Befähigungsnachweise und Schifferdienstbücher ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zuständig.

Das ITZ Bund ist für die technische Registerführung zuständig. Es wird ein Formular-Management-System verwendet.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Zugriff auf das Register haben die hierfür zuständigen Beschäftigten der Wasserstraßen- und Schifffahrtämter (Schifferdienstbücher und Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder) sowie der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Schiffsführerzeugnisse. Zudem haben alle Wasserschutzpolizeien einen lesenden Zugriff.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Zur Herstellung von Befähigungszeugnissen oder sonstigen Befähigungsnachweisen übermittelt die GDWS dem Hersteller die hierfür erforderlichen Daten.
Personenbezogene Daten dürfen zur Durchführung von Verwaltungsaufgaben (z. B. Feststellung der Tauglichkeit, Zuverlässigkeit und Befähigung einer Person) an Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Länder, Polizeidienststellen der Länder, die mit der Abnahme von Prüfungen in der Binnenschifffahrt Beauftragten sowie an Beliehene nach § 3a BinSchAufG übermittelt werden.
Ferner dürfen personenbezogene Daten zur Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Schiffsverkehr stehen, an Gerichte, Staatsanwaltschaften, das BKA und die Polizeidienststellen der Länder übermittelt werden.
Die GDWS darf ebenfalls im Falle der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Schifffahrt entsprechende Daten an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie an Länderpolizeidienststellen liefern.
Für die Vollstreckung einer Anordnung über das Ruhen von Fahrerlaubnissen, Patenten, Befähigungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen, ihrer Entziehung, Rücknahme, Widerruf oder ihr Ruhen dürfen personenbezogene Daten an die Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie an die Polizeidienststellen der Länder übermittelt werden.
In automatisierter Form dürfen personenbezogene Daten von der GDWS an die Europäische Kommission zur Einstellung in die von ihr geführte elektronische Datenbank für Befähigungsnachweise und Schifferdienstbücher übersandt werden.
Im Einzelfall dürfen personenbezogene Daten auch an zuständige Stellen der EU sowie an internationale Organisationen übermittelt werden (z. B. zur Durchführung von Prüfungsverfahren, Entziehung von Befähigungsnachweisen, Verfolgung von Zuwiderhandlungen oder der Verfolgung von Straftaten). Daten werden zudem aus dem Register an die Bundesdruckerei zur Erstellung der Patentkarten und an die Wasserschutzpolizeien geliefert. Zudem werden die Daten über die entsprechende Schnittstelle an die europäische Besatzungsdatenbank der europäischen Kommission gemeldet.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Oracle DBMS, manuelle Übergabe einer XML Datei an die Bundesdruckerei, standardisierte Schnittstelle (eDelivery Service) zum Datenaustausch mit der europäischen Besatzungsdatenbank der Europäischen Kommission (ECDB).

Technische Standards

XML-Standard, standardisierte Schnittstelle -eDelivery Service-, Excel-Schnittstelle für statistische Auswertungen.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

European Crew Database (ECDB) der EU-Kommission.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 09.11.2021