GSB 7.1 Standardlösung

Bundeszahnarztregister

Register-ID: 1852358

Allgemeines

Beschreibung

Beim Bundeszahnarztregister handelt es sich um ein Verzeichnis aller an der zahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte.

Auf Antrag werden alle relevanten Eigenschaften einer Zahnärztin/ eines Zahnarztes und deren/ dessen fachliche Qualifikationen in die Zahnarztregister der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) eingetragen. Regelmäßig kommt es zur Übermittlung dieser Eintragungen an das Bundeszahnarztregister.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Registerführung dient der Wahrnehmung körperschaftlicher Aufgaben. Das Bundeszahnarztregister stellt mittel- und langfristig wirksam die vertragszahnärztliche Versorgung sicher.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Registerführung dient der Umsetzung einer gesetzlichen Aufgabe. Das Bundeszahnarztregister wurde also nicht im Rahmen eines konkreten Projekts/Vorhabens eingeführt.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

ab 1. Juli 2021:

  • Aufnahme des Namens der Praxis in die Meldung an die Krankenkassen
  • Aufnahme des Merkmals "Name des zahnärztlichen Leiters des MVZ" in den Datenbestand und in die Meldung an die Krankenkassen

ab 1. Januar 2022:

  • Aufnahme der neuen lebenslangen Zahnarztnummer in den Datenbestand und in die Meldung an die Krankenkassen

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 10 und Anlage Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV)
§ 293 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

ZahnärzteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851050

Klassifikation

Personen

Merkmale

Qualität

Die Eintragung in die Zahnarztregister der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ist Voraussetzung für eine Niederlassung als Vertragszahnarzt oder für eine Genehmigung als angestellter Zahnarzt. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen melden regelmäßig ihre Daten an das Bundeszahnarztregister. Demnach sind hierin alle an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte erfasst.

Teilweise sind auch Assistenzzahnärzte erfasst. Allerdings übermitteln nicht alle KZV alle Typen von Assistenten (Vorbereitungs-, Weiterbildungs- und Entlastungsassistenten). Insbesondere die Vorbereitungsassistenten fehlen häufig, da diese noch nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung in das Zahnarztregister erfüllen.

Nicht immer sind Merkmale vollständig gefüllt. Dies betrifft aber nur Merkmale die nicht Teil der Meldungen an die Krankenkassen sind. Die Art, der Umfang und die Zuverlässigkeit der Befüllung der einzelnen Felder unterscheiden sich zwischen den einzelnen KZV. Qualitätskontrollen und Plausibilitätsprüfungen erfolgen vor allem bei den Merkmalen, die in die Meldungen an die Krankenkassen eingehen. Dabei wird z.B. geprüft, ob Felder leer sind, die eigentlich zwingend Einträge enthalten müssten, ob Geburtsdaten plausibel sind und ob Beginn- und Enddatum einer Tätigkeit plausibel sind und zueinander passen.

Periodizität und Aktualität

Die regionalen Register der KZV werden fortlaufend aktualisiert. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Eintragungen und Veränderungen in den Zahnarztregistern der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung unverzüglich mitteilen (§ 10 Abs. 2 Zahnärtze-ZV). Zudem erfolgt monatlich (zu keinem festen Termin) eine Datenmeldung an das Bundeszahnarztregister. Dabei wird stets der Gesamtbestand an Zahnärzten übermittelt, sodass Änderungen bei schon im Bundeszahnarztregister vorhandenen Zahnärzten automatisch mit importiert werden werden. Denn umgekehrt teilt im Vorfeld die KZBV der zuständigen KZV unverzüglich Tatsachen mit, die für das Zahnarztregister von Bedeutung sind (§ 10 Abs. 3 Zahnärtze-ZV).

In der Regel findet aber keine Aktualisierung von Einzelmerkmalen statt.

Datensätze, die beendete Tätigkeiten von Zahnärzten betreffen, werden nicht gelöscht, sondern aus dem Bundeszahnarztregister in eine Archiv-Datenbank verschoben (nachdem die Beendigung der Tätigkeit den Krankenkassen im Rahmen der monatlichen Datenlieferungen übermittelt wurde).

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Register wird bei der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) geführt. Die technischen Voraussetzungen für die Führung schafft deren interne EDV-Abteilung.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Das Register ist nicht öffentlich zugänglich und es finden keine Veröffentlichungen im eigentlichen Sinne statt. Es erfolgt lediglich eine monatliche Übermittlung relevanter Daten aller an der Versorgung teilnehmenden Zahnärzte an die Krankenkassen.

KZV, Polizei, Staatsanwaltschaften und die Minijobzentrale dürfen bei begründetem Interesse Daten aus dem Bundeszahnarztregister erfragen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen übermitteln ihre Daten aus dem jeweiligen Zahnarztregister regelmäßig an die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Diese versendet monatlich Datenauszüge des aktuellen Bestands an die Krankenkassen sowie an Bundeswehr und Bundespolizei.

Verwendung der Registerdaten

Über die monatlichen Datenmeldungen hinaus findet aktuell keine Aufbereitung und statistische Auswertung der Daten des Bundeszahnarztregisters statt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Es gibt keine Schnittstellen. Die Verwaltung des Bundeszahnarztregisters erfolgt im Standalone-Betrieb.

Technische Standards

Die KZV übermitteln einmal im Monat per E-Mail eine Textdatei mit dem aktuellen Bestand ihres Zahnarztregisters. Diese Dateien werden eingelesen und weiterverarbeitet. Am Monatsende werden ausgewählte Daten des aktuellen Bestands des Bundeszahnarztregisters in eine Textdatei exportiert und an die Krankenkassen sowie die Bundeswehr und die Bundespolizei übermittelt.

Die Textdateien entsprechen jeweils einem von der KZBV vorgegebenen Zeichenformat und werden über Textverarbeitungsprogramm eingelesen.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 17.06.2021