GSB 7.1 Standardlösung

Bundeseinheitliches Konzernverzeichnis (BUKON)

Register-ID: 1852190

Allgemeines

Beschreibung

Das Bundeseinheitliche Konzernverzeichnis (BUKON) stellt die zentrale Sammlung der von den Finanzbehörden der Länder übermittelten Konzernübersichten dar.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Konzernverzeichnis bildet die Voraussetzung für die einheitliche Prüfung von Konzernen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

In der Vergangenheit wurden Konzernverzeichnisse in uneinheitlicher Art und Weise auf der Ebene der Länder geführt. BUKON soll durch seine zentrale Datenbank Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den Ländern vermeiden.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

BUKON wird innerhalb der nächsten Jahre in PINGO integriert.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 5 Abs. 1 Nr. 31 Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
§ 33 Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

KonzerneMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850826

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Die Angaben zu den jeweiligen Konzernen sind in der Regel vollständig. Unter Umständen können Datenlieferungen fehlerhaft sein, was zu länger andauernden Korrekturen führen kann. Die Plausibilität der Daten wird nicht geprüft. Fehler oder Dopplungen werden erst im Nachhinein (in der Regel durch Zufall) erkannt. Mit der Integration von BUKON in PINGO wird es eine Plausibilitätskontrolle geben.

Periodizität und Aktualität

Daten werden laufend aufgenommen. Der Datenbestand wird fortlaufend aktualisiert. Löschungen sind nicht vorgesehen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Registerführung verantwortlich. Die technische Umsetzung erfolgt durch das RZF NRW. Die Daten liegen auf Servern des ITZBund.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Ein digitaler Abruf von Daten ist online mit einer Kennung jederzeit möglich und muss nicht über das BZSt angefragt werden.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Für den Inhalt der Konzernübersichten sind die Finanzbehörden der Länder zuständig. Sie erstellen und übermitteln diese an das BZSt. Das BZSt führt die Konzernübersichten in einer zentralen Datenbank zusammen und stellt sie den Finanzbehörden der Länder zum elektronischen Abruf bereit.

Verwendung der Registerdaten

Die Registerdaten dienen als allgemeine Informationen zu den einzelnen Konzernen bei Betriebsprüfungen.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt eine zentrale Datenbank für die elektronische Abrufbarkeit der Daten zur Verfügung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 04.02.2021