Allgemeines
Beschreibung
Das Bundeseinheitliche Konzernverzeichnis (BUKON) stellt die zentrale Sammlung der von den Finanzbehörden der Länder übermittelten Konzernübersichten dar.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Konzernverzeichnis bildet die Voraussetzung für die einheitliche Prüfung von Konzernen.
Kontext der Registerführung und -nutzung
In der Vergangenheit wurden Konzernverzeichnisse in uneinheitlicher Art und Weise auf der Ebene der Länder geführt. BUKON soll durch seine zentrale Datenbank Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den Ländern vermeiden.
Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau
BUKON wird innerhalb der nächsten Jahre in PINGO integriert.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 5 Abs. 1 Nr. 31 Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
§ 33 Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000)
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
KonzerneMerkmale und weitere Details
Qualität
Die Angaben zu den jeweiligen Konzernen sind in der Regel vollständig. Unter Umständen können Datenlieferungen fehlerhaft sein, was zu länger andauernden Korrekturen führen kann. Die Plausibilität der Daten wird nicht geprüft. Fehler oder Dopplungen werden erst im Nachhinein (in der Regel durch Zufall) erkannt. Mit der Integration von BUKON in PINGO wird es eine Plausibilitätskontrolle geben.
Periodizität und Aktualität
Daten werden laufend aufgenommen. Der Datenbestand wird fortlaufend aktualisiert. Löschungen sind nicht vorgesehen.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Registerführung verantwortlich. Die technische Umsetzung erfolgt durch das RZF NRW. Die Daten liegen auf Servern des ITZBund.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Ein digitaler Abruf von Daten ist online mit einer Kennung jederzeit möglich und muss nicht über das BZSt angefragt werden.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Für den Inhalt der Konzernübersichten sind die Finanzbehörden der Länder zuständig. Sie erstellen und übermitteln diese an das BZSt. Das BZSt führt die Konzernübersichten in einer zentralen Datenbank zusammen und stellt sie den Finanzbehörden der Länder zum elektronischen Abruf bereit.
Verwendung der Registerdaten
Die Registerdaten dienen als allgemeine Informationen zu den einzelnen Konzernen bei Betriebsprüfungen.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt eine zentrale Datenbank für die elektronische Abrufbarkeit der Daten zur Verfügung.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 04.02.2021