GSB 7.1 Standardlösung

Bewacherregister (BWR)

Register-ID: 1852018

Allgemeines

Beschreibung

Beim Statistischen Bundesamt wird ein zentrales Register über Wachpersonen und Gewerbetreibende des Bewachungsgewerbes geführt.
Bei den im Bewacherregister bereitzuhaltenden Daten handelt es sich insbesondere um erforderliche Informationen zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbetreibenden und der Wachpersonen sowie Angaben zur Qualifikation und Zuverlässigkeit.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Ziel des Bewacherregisters ist es, den Vollzug des Bewachungsrechts zu verbessern.
So soll die Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz, die bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewachungsgewerbetreibenden und Wachpersonen mit besonders sicherheitsrelevanten Aufgaben vorgeschrieben ist, über das Register erfolgen.
Zusätzlich sollen die Industrie- und Handelskammern Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen elektronisch zum Abruf bereitstellen.
Im Bewacherregister werden diese Daten an zentraler Stelle dokumentiert, um bei Vor-Ort-Kontrollen von Wachpersonal bundesweit elektronisch abgerufen werden zu können.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Zum 01. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber die Regeln für das Bewachungsgewerbe verschärft. Hintergrund sind Vorfälle in sensiblen Bereichen des Bewachungsgewerbes, insbesondere Übergriffe von Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften sowie Vorkommnisse bei der Bewachung von Großveranstaltungen.
Durch das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften sind zum 1. Dezember 2016 insbesondere gestiegene Anforderungen an die Qualifikation und die Zuverlässigkeit von Bewachungsunternehmern und Wachpersonen in sensiblen Bereichen in Kraft getreten.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Das Bewacherregister wurde ursprünglich durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter der Fachaufsicht des heutigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geführt. Seit dem 01. Juli 2020 liegt die ministerielle Zuständigkeit für das Bewachungsrecht beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Das Statistische Bundesamt hat am 10. Oktober 2022 die Aufgaben der Registerbehörde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn übernommen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 11b Gewerbeordnung (GewO)
Bewachungsverordnung (BewV)
Bewacherregisterverordnung (BewachRV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung und zur Bewachungsverordnung (BewachVwV)
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

BewachungsgewerbetreibendeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850246

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Personen, die mit der Leitung des Bewachungsgewerbe betraut sind sowie bei juristischen Personen die jeweils zur Vertretung berufenen Personen.

Angabe nur bei juristischen Personen: Rechtsform, Registerart, Registernummer, Registergericht oder ausländische Registernummer und Registerbehörde sowie betriebliche Anschrift des Sitzes.

Stichwörter
Merkmale
BewachungsgewerbeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850248

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Angaben erfolgen jeweils für Haupt- und Zweigniederlassungen.

Stichwörter
Merkmale
WachpersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850250

Klassifikation

Personen

Merkmale
ErlaubnisMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850262

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Erlaubnis nach § 34a Absatz 1 Satz 1 GewO.

Merkmale
Überprüfung der ZuverlässigkeitMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850260

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Daten zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 34a GewO.

Merkmale
Sachkunde- und UnterrichtungsnachweiseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850252

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen der Industrie- und Handelskammern.

Merkmale
QualifikationsnachweiseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850254

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Daten zu Qualifikationsnachweisen von Gewerbetreibenden. Bei juristischen Personen Daten zu den jeweils zur Vertretung berufenen Personen.

Merkmale
Schnittstellen zum Bundesamt für VerfassungsschutzMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850256

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Daten aus der Schnittstelle des Bewacherregisters zum Bundesamt für Verfassungsschutz.

Merkmale
Für den Vollzug des § 34a GewO zuständige BehördenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850258

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Es wird ein vollständiger Abdeckungsgrad angestrebt.

Periodizität und Aktualität

Die Datenbank des Registers wird kontinuierlich aktualisiert und enthält somit immer den aktuellen Stand zu den hinterlegten Objekten (Gewerbebetrieb, Wachperson, natürliche Person). Bestehende Einträge können durch die Behörden und Gewerbetreibenden jederzeit angepasst werden und sind entsprechend in der Datenbank hinterlegt. Es wird ausschließlich der aktuelle Stand im Register abgebildet, eine Historisierung der Daten findet nicht statt.

Die für den Vollzug zuständigen Behörden sind verpflichtet, der Registerbehörde etwaige die Daten betreffende Änderungen mitzuteilen. Zu diesem Zweck hat der Gewerbetreibende unverzüglich, spätestens 14 Tage nach dem Erlangen der Kenntnis der Änderungen diese den für den Vollzug zuständigen Behörden mitzuteilen.
Ferner hat der Gewerbetreibende das Wachpersonal und die mit der Leitung beauftragten Personen sechs Wochen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei der für den Vollzug zuständigen Behörde abzumelden.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Statistische Bundesamt ist für die fachliche, inhaltliche sowie technische Führung des Registers zuständig.
Die Weiterentwicklung der Applikation erfolgt mit Unterstützung eines IT-Dienstleisters. Die notwendige Hardware wird vom ITZBund zur Verfügung gestellt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Abrufberechtigt sind folgende Akteure:

  • für den Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung zuständige Behörde und deren Aufsichtsbehörde sowie die für das Widerspruchsverfahren zuständige Behörde
  • Polizei-, Ordnungs- oder Zollbehörde im Rahmen der Amtshilfe für den Vollzug nach § 34a GewO sowie
  • Gewerbetreibende

Automatisiert abgerufen werden darf im Falle von Vor-Ort-Kontrollen von Bewachungstätigkeiten, Prüfungen von Bewachungsgewerbetreibenden, Betriebsleitern oder Wachpersonal sowie im Zuge der Pflege der Daten des Registers. Gewerbetreibende dürfen nur zur Wahrnehmung ihrer Meldepflichten und Einsichtsrechten ihre eigenen und Daten über die von ihnen gemeldeten Wachpersonen abrufen.
Für statistische Zwecke kann die Registerbehörde den für den Vollzug zuständigen Behörden, obersten und oberen Bundes- und Landesbehörden, die für das Bewachungsrecht zuständig sind, dem BKA sowie Landeskriminalämtern Daten bereitstellen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

An- und Abmeldungen von Wachpersonen und der mit der Leitung des Gewerbebetriebs betrauten Personen erfolgen durch die Gewerbetreibenden auf dem Online-Portal der registerführenden Stelle.
Die Industrie- und Handelskammern stellen Daten bezüglich der Qualifikationsnachweise über die gemeinsame elektronische Schnittstelle zum Abruf für die Registerbehörde bereit.
Der Abruf aus dem Register erfolgt im automatisierten Abrufverfahren.

Für manche Tätigkeiten (z. B. Geschäftsführer) ist eine Abfrage beim Verfassungsschutz notwendig. Nur die Abfrage, ob etwas zu der entsprechenden Person vorliegt, wird über das Register gestellt. Falls etwas vorliegt, erfolgt der Datentransfer außerhalb des Registers.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (u. a. Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Über den Zweck der Registerführung hinaus werden Daten für statistische Zwecke genutzt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die Datenübermittlung der zuständigen Behörden und der Gewerbetreibenden an das Register erfolgt über das BWR Online-Portal.
Die Schnittstelle zum Bundesamt für Verfassungsschutz erfolgt über einen Datenaustausch des Bewacherregisters mit dem nachrichtendienstlichen Informationssystem.
Zum DIHK e.V. erfolgt der Datenaustausch über die Datenbank für Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe, welche durch den DIHK e.V. betrieben wird.
Das Verbindungsnetz des Bundes wird für die Datenübermittlung zwischen den Fachverfahren der zuständigen Behörden und dem Register genutzt. Ein direkter Austausch zwischen Fachverfahren und Register findet nicht statt.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Das Statistische Bundesamt nutzt für das Bewacherregister einen zentralen Zugangsbereich mit Nutzerselbstverwaltung, das BWR-Bewacherregister Online-Portal.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 10.10.2022