GSB 7.1 Standardlösung

Bestandsdateien der Einzugsstellen für Sozialversicherungsbeiträge

Register-ID: 1852016

Allgemeines

Beschreibung

Im Rahmen des Sozialversicherungssystems sind die Gesamtversicherungsbeiträge von den Arbeitgebern an die Krankenkassen zu zahlen. Die hierfür bei den Krankenkassen, die Künstlersozialkasse sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Minijob-Zentrale eingerichteten Einzugsstellen führen eine Bestandsdatei, mit der sie die eingehenden Meldungen der Arbeitgeber mit dieser abgleichen und an die zuständigen Sozialversicherungsträger weiterleiten, die Einreichung der Beitragsnachweise überwachen und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung, die Umlagen für die Entgeltfortzahlung, das Mutterschaftsgeld und die Insolvenzgeldumlage abwickeln. Zusätzlich wird bei der Minijob-Zentrale die Pauschsteuer für Minijobs erhoben und für Minijobs in Privathaushalten Beiträge zur Unfallversicherung eingezogen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Bestandsdateien werden zur Sicherstellung des Beitragsverfahrens im Rahmen der gesetzlichen Meldepflichten sowie Abführung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber gem. §§ 28a ff. und 28h ff. SGB IV benötigt.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 28a ff. SGB IV
Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

BeschäftigteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850706

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Beschäftigte Personen, für die deren Arbeitgeber Gesamtsozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstellen melden.

Merkmale

Qualität

Nach § 28a SGB IV und DEÜV sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, insbesondere bei Beginn und Ende einer Beschäftigung, gegenüber der Einzugsstelle maschinell eine Meldung zu erstatten sowie nach Abs. 2 auch Jahresmeldungen. Der Abdeckungsgrad der Bestandsdateien ist daher als hoch einzustufen.

Eingehende Sozialversicherungsmeldungen der Arbeitgeber werden mit den Daten der Bestandsdateien automatisch abgeglichen.
Die Einzugsstellen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Daten vollständig und richtig sind, bevor sie an die zuständigen Sozialversicherungsträger weitergeleitet werden.

Periodizität und Aktualität

Für die arbeitgeberseitige Meldung zur Sozialversicherung bestehen je nach Meldegrund verschiedene Fristen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die Dateien werden bei den Einzugsstellen der Sozialversicherungsbeiträge geführt:

  • Annahmestellen aller Krankenkassen
  • Künstlersozialkasse
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Minijob-Zentrale

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Beschäftigungsangaben im gewerblichen Bereich und im Privathaushalt gehen per elektronischer Meldung mittels Datensatz, Post, Digitalisierung bzw. per Onlineeingaben ein, werden verarbeitet und entsprechende Rückmeldungen an die Arbeitgeber / Arbeitnehmer, die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten werden zur Bereitstellung von Zahlen sowie Erstellung von Statistiken verwendet, die internen Zwecken dienen bzw. auf Anfrage externen Stellen wie Ministerien oder der Presse zur Verfügung gestellt werden.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Technische Standards

Das gesamte Meldeverfahren zur Sozialversicherung findet elektronisch im eXtra-Standard statt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 12.12.2023