GSB 7.1 Standardlösung

Berufsregister Steuerberatung

Register-ID: 1852008

Allgemeines

Beschreibung

In das bei den Steuerberaterkammern geführte Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Kammerbezirk haben.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register unterstützt die Steuerberaterkammern bei ihrer Aufgabe, die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder zu wahren und die Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten zu überwachen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Im geplanten Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sind verschiedene Änderungen des Berufsregisters Steuerberatung vorgesehen.

Die Daten des Berufsregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 76 Abs. 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§§ 45 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Steuerberater und SteuerbevollmächtigteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850800

Klassifikation

Personen

Stichwörter
Merkmale
SteuerberatungsgesellschaftenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850802

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
Beratungsstellen von Steuerberatern und SteuerbevollmächtigtenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850804

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
Beratungsstellen von SteuerberatungsgesellschaftenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850806

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
VereineMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850808

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Vereine, die nach § 44 Abs. 4 StBerG befugt sind, die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" als Zusatz zum Namen zu führen.

Merkmale
Buchstellen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und PersonenvereinigungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850810

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Buchstellen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Personenvereinigungen, für die nach § 44 Abs.5 StBerG die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" geführt werden darf.

Merkmale

Qualität

Der Datenbestand ist vollständig. Die Angaben zu einzelnen Einträgen sind grundsätzlich vollständig, können aber mangels (vorübergehend) tatsächlicher Gegebenheiten (z.B. keine E-Mail-Adresse vorhanden) lückenhaft sein. Schätzungsweise dürfte dies ca. 5 bis 10 % der Eintragungen betreffen. Der Datenbestand unterliegt allerdings ständigen Änderungen. Die Qualität der Daten wird kontrolliert.

Periodizität und Aktualität

Die im Register zu führenden Personen sind verpflichtet, der Kammer umgehend registerrelevante Veränderungen mitzuteilen. Diese Änderungen werden durch die Kammer im Register gepflegt. Das Register wird fortlaufend aktualisiert. Die Einträge werden mitgliedschaftsbezogen gehalten bzw. gelöscht.
Alljährlich im Monat Januar haben die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne des § 50a Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter, aus welcher Name, Vorname, Beruf, Wohnort und berufliche Niederlassung der Gesellschafter, ihre Aktien, Stammeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse zu ersehen sind, bei der zuständigen Steuerberaterkammer einzureichen. Sind seit Einreichung der letzten Liste Veränderungen hinsichtlich der Person oder des Berufs der Gesellschafter und des Umfangs der Beteiligung nicht eingetreten, so genügt die Einreichung einer entsprechenden Erklärung.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Die Steuerberaterkammern können sich bei der Führung des Berufsregisters einer nach § 84 StBerG gebildeten Arbeitsgemeinschaft bedienen. Mit der technischen Registerführung ist ein externer IT-Dienstleister beauftragt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Einsicht in das Berufsregister ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Daten werden auf sehr unterschiedlichen Wegen gemeldet bzw. erfasst (siehe hierzu z.B. die Quellen der jeweiligen Merkmale). Die Daten des Berufsregisters werden im Rahmen eines automatisierten Verfahrens in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Gesamtverzeichnis eingetragen.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Es existiert eine standardisierte, kammerinterne Schnittstelle zur Bestückung des Steuerberaterverzeichnisses und des Verzeichnisses der zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 04.06.2021

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