Allgemeines
Beschreibung
Im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) sind alle ab dem 23. Mai 2021 ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweise erfasst.
Zudem sind ab Oktober 2021 Teilnahmebescheinigungen zu Grundqualifikationen, beschleunigten Grundqualifikationen und Weiterbildungen gespeichert, auf deren Grundlage der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt wird. Darüber hinaus werden andere abgeschlossene spezielle Maßnahmen erfasst, die zu einer Reduzierung des Unterrichts- und / oder des Prüfungsumfangs bei den vorgenannten Qualifizierungsmaßnahmen führen können.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das BQR ist ein Register zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind, um feststellen zu können:
- ob der Fahrer / die Fahrerin im Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweis ist und von welcher Behörde dieser ausgestellt wurde,
- für welche Fahrerlaubnis-Klasse die Pflicht zur (beschleunigten) Grundqualifikation und Weiterbildung erfüllt wurde,
- welche nach Anlage 1 der BKrFQV vorgeschriebenen Unterkenntnisbereiche im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation und der Weiterbildung in welchem Umfang und in welcher Ausbildungsstätte vermittelt wurden,
- ob eine Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Maßnahmen im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation oder Weiterbildung stattgefunden hat (§ 2-5 der BKrFQV),
- ob, wann und wo eine Prüfung zur Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation abgelegt wurde sowie
- ob nachträglich Tatsachen bekannt wurden, auf deren Grundlage Einträge in das BQR verändert oder Fahrerqualifizierungsnachweise zurückgenommen wurden.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die Richtlinie (EU) 2018/645 ergänzt die Richtlinie 2003/59/EG um die Artikel 10 und 10a. Danach ist von Deutschland ein Fahrerqualifizierungsnachweis einzuführen und europaweit sind Daten zu Befähigungsnachweisen auszutauschen.
Mit Erlass vom 23. Oktober 2018 hat das BMDV dem KBA u. a. mit der Einrichtung und Führung eines Registers für Zwecke der Berufskraftfahrerqualifikation beauftragt.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
Richtlinie (EU) 2018/645
§§ 12 ff. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
§§ 1 ff. Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
BerufskraftfahrerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850642
Klassifikation
Personen
Merkmale
Doktorgrad
Merkmals-ID
1833576
Beschreibung
Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die nach Nr. 4.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes – PassVwV – in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (GMBl 2009, S. 1686) in Pässe eingetragen werden dürfen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Familienname
Merkmals-ID
1833578
Beschreibung
Der Familienname ist der aktuelle Nachname einer Person und Ausdruck einer bestimmten Familienzugehörigkeit dieser Person.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1833580
Beschreibung
Das Geburtsdatum gibt den Tag, Monat und das Jahr der Vollendung der Geburt an.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Geburtsname
Merkmals-ID
1833582
Beschreibung
Der Geburtsname ist der Nachname einer Person, der sich jeweils aus dem Geburtseintrag für diese Person ergibt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Vorname
Merkmals-ID
1833584
Beschreibung
Das Attribut enthält den / die Vornamen, bei mehreren jeweils durch Leerzeichen getrennt. Die Angaben zu Vornamen sind stets auszuschreiben. Hat die Person keinen Vornamen, kann das Attribut leer bleiben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Geburtsort
Merkmals-ID
1833586
Beschreibung
Das Attribut enthält die Angabe zum Geburtsort.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Geschlecht
Merkmals-ID
1833588
Beschreibung
Das Attribut enthält die Angabe zum Geschlecht der zu registrierenden Person.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
FahrerqualifizierungsnachweiseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850644
Klassifikation
Dokumente
Merkmale
Seriennummer
Merkmals-ID
1833590
Beschreibung
Bestehend aus Fahrerqualifizierungsnachweis (3-stellig), Behördenschlüssel (4-stellig), laufender Nummer (5-stellig), einer Prüfziffer (1-stellig) und einem Ausfertigungskennzeichen (1-stellig). Die Prüfziffer ergibt sich aus dem Modulo11-Verfahren.
Das Ausfertigungskennzeichen beginnt bei 1 und wird bei jeder Neuausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises hochgezählt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Bundesdruckerei
Ausstellungsdatum
Merkmals-ID
1833592
Beschreibung
Datum der Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Bundesdruckerei
Ablaufdatum
Merkmals-ID
1833594
Beschreibung
Ablaufdatum, das auf dem Fahrerqualifikationsnachweis gedruckt ist
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Bundesdruckerei
Ausstellende Behörde
Merkmals-ID
1833596
Beschreibung
Behördenkennzeichen der ausstellenden Behörde: Hier ist die vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte 13-stellige Schlüsselnummer der Stelle anzugeben, die für die Ausstellung verantwortlich ist.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Führerscheinnummer
Merkmals-ID
1833598
Beschreibung
Hier ist die Führerscheinnummer einzutragen, die bei Antragstellung angegeben wurde.
Die Führerscheinnummer besteht - im Falle einer deutschen Fahrerlaubnis - aus der Fahrerlaubnisnummer (10-stellig) und einem Ausfertigungskennzeichen (1-stellig).
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ausgabestaat Führerschein
Merkmals-ID
1833600
Beschreibung
Der ausstellende Staat des Führerscheins
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Ländercodelistenbezeichnung DIN Norm ISO 3166
Fahrerlaubnisklasse
Merkmals-ID
1833602
Beschreibung
EU / EWR-einheitliche Klasse bzw. Unterklasse sowie einzelstaatliche Fahrerlaubnisklasse
Optionalität
Angabe verpflichtend
Auflagen / Beschränkungen / Zusatzangaben zur Fahrerlaubnisklasse
Merkmals-ID
1833604
Beschreibung
Dieses Attribut enthält das Ablaufdatum der Auflagen, Beschränkungen oder Zusatzangaben der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse. Standardwert der Auflagen, Beschränkungen oder Zusatzangaben ist "95".
Standardwert 95 (TT.MM.JJ)
Optionalität
Angabe verpflichtend
Status
Merkmals-ID
1833606
Beschreibung
Hier ist der Status des Fahrerqualifizierungsnachweises einzutragen:
00 = produziert
01 = ungültig / abgelaufen
02 = Diebstahl
03 = Verlust
04 = Umtausch
05 = Sonstige
Optionalität
Angabe verpflichtend
Mitteilende Behörde
Merkmals-ID
1833608
Beschreibung
Behördenkennzeichen der Behörde, welche den Datensatz gemeldet hat
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Gültigkeitsbeginn
Merkmals-ID
1833610
Beschreibung
Gültigkeitsbeginn des Status
Optionalität
Angabe verpflichtend
Begründung
Merkmals-ID
1833612
Beschreibung
Es handelt sich um Angaben von der mitteilenden Behörde, die als Begründung der Statusänderung zusätzlich angegeben werden können.
Optionalität
Angabe verpflichtend
QualifikationenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850646
Klassifikation
Dokumente
Merkmale
Anerkennungsbehörde
Merkmals-ID
1833614
Beschreibung
Zuständige Anerkennungsbehörde der Ausbildungsstätte
Optionalität
Angabe verpflichtend
Aktenzeichen Anerkennungsbescheid
Merkmals-ID
1833616
Beschreibung
Enthält das Aktenzeichen des Anerkennungsbescheides
Optionalität
Angabe verpflichtend
Art der Qualifikation
Merkmals-ID
1833618
Beschreibung
G = Grundqualifikation; BA = beschleunigte Grundqualifikation der Ausbildungsstätte, BI = beschleunigte Grundqualifikation der IHK, W = Weiterbildung, Z = Zusatzausbildung
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ausbildungsstätte
Merkmals-ID
1833620
Beschreibung
Name der Ausbildungsstätte, an der die Maßnahme erfolgte
Optionalität
Angabe verpflichtend
Beginn der Aus- und Weiterbildung
Merkmals-ID
1833622
Beschreibung
Gilt nur für beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung: Datum des Ausbildungs- / Weiterbildungsbeginns
Optionalität
Angabe verpflichtend
Bestandener Prüfungstag
Merkmals-ID
1833624
Beschreibung
Tag an dem die Prüfung abgelegt wurde; nur zu füllen bei G = Grundqualifikation
Optionalität
Angabe verpflichtend
Dauer des Unterrichts
Merkmals-ID
1833626
Beschreibung
Dauer der Unterrichtseinheiten: Maximal 140 Unterrichtseinheiten
Optionalität
Angabe verpflichtend
eLearning
Merkmals-ID
1833628
Beschreibung
Die Weiterbildung kann in Rahmen von 12 Stunden als "e-Learning" absolviert werden.
0 = kein e-Learning
1 = e-Learning
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ende der Aus- und Weiterbildung
Merkmals-ID
1833630
Beschreibung
Gilt nur für beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung
Optionalität
Angabe verpflichtend
Fahrerlaubnisklassen
Merkmals-ID
1833632
Beschreibung
Fahrerlaubnisklasse, für die die Qualifikation erworben wurde
Optionalität
Angabe verpflichtend
Mitteilende Stelle Zusatzausbildung
Merkmals-ID
1833634
Optionalität
Angabe verpflichtend
Prüfende Stelle
Merkmals-ID
1833636
Beschreibung
Name der Stelle, welche die Prüfung durchführt
Optionalität
Angabe verpflichtend
Prüfungsart
Merkmals-ID
1833640
Beschreibung
Erfassung von Sonderfällen, dazu zählen:
- Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerinnen,
- Fachkraft im Fahrbetrieb,
- Umsteigerprüfung,
- Quereinsteigerprüfung.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualifikationszeichen
Merkmals-ID
1833638
Beschreibung
Das Qualifikationszeichen ist eine einmalige, durch das KBA vergebene Identifikationsnummer, die zur eindeutigen Identifikation der gemeldeten Qualifikation dient.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Storniert
Merkmals-ID
1833642
Beschreibung
Hinweis auf die Stornierung bei einer versehentlichen Falschmeldung oder einem Schreibfehler.
Wird eine fehlerhafte (verschrieben) Mitteilung storniert, ist anschließend eine neue Mitteilung mit den richtigen Angaben an das BQR zu übermitteln.
Gültige Werte: 1 = Stornierung einer bereits gemeldeten Qualifikation.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Theoretischer Prüfungstag
Merkmals-ID
1833644
Beschreibung
Nur zu füllen bei B = beschleunigte Grundqualifikation
Optionalität
Angabe verpflichtend
Überwachungsbehörde
Merkmals-ID
1833646
Beschreibung
Zuständige Überwachungsbehörde der Ausbildungsstätte
Optionalität
Angabe verpflichtend
Kenntnisbereich
Merkmals-ID
1833648
Beschreibung
Kenntnisbereiche der Weiterbildung, Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Anlage zur Richtlinie (EU) 2018/645
Straße der prüfenden Stelle
Merkmals-ID
1833650
Optionalität
Angabe verpflichtend
Hausnummer der prüfenden Stelle
Merkmals-ID
1833652
Optionalität
Angabe verpflichtend
Postleitzahl der prüfenden Stelle
Merkmals-ID
1833654
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ort der prüfenden Stelle
Merkmals-ID
1833656
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Mit Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises wird die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95 über einen Zeitraum von fünf Jahren ersetzt. Die bisherigen Eintragungen im Führerschein bleiben bis zum Ablauf der eingetragenen Frist gültig.
Das KBA erstellt nach dem jeweiligen Stand der Technik Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren zur Sicherstellung einer rechtskonformen und einheitlichen Datenübermittlung. Es gibt diese Ausführungsregelungen den jeweils betroffenen Verfahrensbeteiligten in geeigneter Form bekannt.
Die Verantwortlichkeit zu Art und Umfang der im BQR erfassten Daten liegt bei den mitteilenden Stellen. Diese teilen dem KBA die im BQR nach § 14 BKrFQG zu speichernden Daten mit. Daher können auch nur diese Behörden Angaben zur Vollständigkeit der im Register gespeicherten Daten machen.
Gleichwohl werden im Rahmen der Mitteilungsverarbeitung die übermittelten Datensätze fachlich auf Plausibilitäten geprüft, z. B. vollständige und korrekte Angabe der Personendaten. Diese Prüfungen entbinden die mitteilenden Stellen aber nicht von ihrer Verantwortung, daher werden diese in vielen Fällen vergleichbare Prüfungen in ihren Verfahren implementiert haben.
Periodizität und Aktualität
Da der Versand der Mitteilungen über eine WebService-Schnittstelle erfolgt, werden diese durch das im BQR eingesetzte Verarbeitungsprogramm umgehend auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft und im Erfolgsfall im Register erfasst. Von Seiten des BQR kann aber nicht sichergestellt werden, dass der Versand der Mitteilungen an das BQR zeitnah erfolgt; dies liegt in der Zuständigkeit der mitteilenden Stellen.
Die Daten zu den Fahrerqualifizierungsnachweisen werden sechs Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrerqualifizierungsnachweises aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister gelöscht. Die Daten zu der Grundqualifikation, der beschleunigten Grundqualifikation und den Weiterbildungen werden elf Jahre nach Abschluss der jeweiligen Grundqualifikations- oder Weiterbildungsmaßnahme automatisiert aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister gelöscht. Davon unbeschadet werden die im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeicherten Daten mit Vollendung des 110. Lebensjahres der betroffenen Person gelöscht.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Die fachliche und technische Zuständigkeit zur Führung des BQR liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Auskünfte aus dem BQR werden gem. § 21 und § 22 BKrFQG an die für folgende Aufgaben zuständigen Stellen erteilt:
- Verwaltungsmaßnahmen auf Grund dieses Gesetzes (Fahrerlaubnis-Behörden),
- Aus- und Weiterbildung (Ausbildungsstätten), Prüfungen (IHK),
- Überwachung der Ausbildungsstätten (Überwachungsbehörden),
- Verkehrs-, Grenz- oder Straßenkontrollen (Polizei, BALM),
- Strafverfolgung (Polizei, Gericht, Staatsanwalt) auch ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr,
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbehörden) nur im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr,
- zuständige Behörden innerhalb EU und EWR und
- Eigenauskunft gem. § 25 BKrFQG.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Dateneingang erfolgt durch Übermittlung der Daten von Teilnahmebescheinigungen seitens der Ausbildungsstätten bzw. IHK sowie der Übermittlung des Fahrerqualifizierungsnachweises durch die Hersteller / Herstellerinnen.
Datenausgang auf nationaler und internationaler Ebene an Privatpersonen sowie Behörden (s. Abschnitt Zugriffsberechtigungen).
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Die Datenübermittlung über das TCP / IP-Protokoll von und zu den zentralen Registern des KBA per Online-Dialogverfahren erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Datenübermittlungsstandards.
Die Nutzung des Dialogverfahrens ist über das NdB-Verbindungsnetz möglich.
Technische Standards
Die Übermittlung von Daten an bzw. aus dem BQR erfolgt ausschließlich im automatisierten Verfahren im Wege der Direkteinstellung. Die Zulässigkeit der Datenübermittlung im automatisierten Verfahren ergibt sich aus § 24 BKrFQG.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Die BQR-Verfahren können von Externen auch über die Portalseite des Kraftfahrt-Bundesamtes angesprochen und genutzt werden. Dafür sind vorher vergebene Zugriffsberechtigungen mit Benutzername und Kennwort erforderlich.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 16.12.2021