Allgemeines
Beschreibung
Der Beitragsservice führt Beitragskonten, in welchen die zur Feststellung der Beitragspflicht sowie zum Einzug der Rundfunkbeiträge notwendigen Daten erfasst sind.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47,0 Millionen Beitragskonten (Stand 31. Dezember 2023) sowie die Abrechnung der eingehenden Rundfunkbeiträge mit den Rundfunkanstalten.
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 34 Abs. 1 des Medienstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 112 des Medienstaatsvertrages. Die eingezogenen Rundfunkbeiträge leitet der Beitragsservice entsprechend den staatsvertraglichen Regelungen an die Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios weiter.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.
Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau
Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes übermittelt jede Meldebehörde alle vier Jahre beginnend ab dem Jahr 2022 für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert gegen Kostenerstattung in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt:
1. Familienname,
2. Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens,
3. frühere Namen,
4. Doktorgrad,
5. Familienstand,
6. Tag der Geburt,
7. gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, und
8. Tag des Einzugs in die Wohnung.
Die Daten der Beitragskontendatenbank sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
Rundfunkbeitragsstaatvertrag (RBStV)
Zusätzlich hat jede Landesrundfunkanstalt eine Beitragssatzung erlassen. Die Satzungen sind im Wesentlichen wortgleich.
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
BeitragsschuldnerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851916
Klassifikation
Personen
Merkmale
Vorname
Merkmals-ID
1849772
Optionalität
Angabe verpflichtend
Familienname
Merkmals-ID
1849770
Optionalität
Angabe verpflichtend
Frühere Namen
Merkmals-ID
1849808
Optionalität
Angabe freiwillig
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1849766
Optionalität
Angabe verpflichtend
Firmenname
Merkmals-ID
1849868
Beschreibung
Für die Angaben zum Vor-, Familien-, Firmen- und Institutsnamen sowie der Behördenbezeichnung stehen drei Merkmale "Name1", "Name2" und "Name3" zur Verfügung.
"Name1" ist dabei ein verpflichtendes Merkmal. Die Angaben zu "Name2" und "Name3" müssen nicht befüllt werden.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1849782
Optionalität
Angabe verpflichtend
Angaben zu jeder Wohnung
Merkmals-ID
1849526
Beschreibung
Einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, das Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, sowie im Falle der Befreiung nach § 4 a (RBStV) die Angabe, bei welcher Wohnung es sich um die Haupt oder Nebenwohnung handelt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift
Merkmals-ID
1849528
Optionalität
Angabe verpflichtend
Beitragsnummer
Merkmals-ID
1849524
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum des Beginns des Innehabens
Merkmals-ID
1849534
Beschreibung
Jeweils der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anzahl beitragspflichtiger Kraftfahrzeuge
Merkmals-ID
1849542
Optionalität
Angabe verpflichtend
Zulassungsort beitragspflichtiger Kraftfahrzeuge
Merkmals-ID
1849544
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum des Endes des Innehabens
Merkmals-ID
1849550
Beschreibung
Jeweils der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt
Merkmals-ID
1849546
Optionalität
Angabe verpflichtend
Beitragsnummer für eine neue Wohnung
Merkmals-ID
1849548
Beschreibung
Die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Korrespondenzanschrift
Merkmals-ID
1849552
Beschreibung
Abweichende Korrespondenzanschrift zur Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte.
Optionalität
Angabe freiwillig
Befreiungsvoraussetzungen
Merkmals-ID
1849554
Beschreibung
Nachweis über die Gültigkeit der Befreiungsvoraussetzung.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Bescheid des jeweils zuständigen Amtes.
BetriebsstättenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851918
Klassifikation
Organisationen
Beschreibung
Jede Betriebsstätte, deren Inhaber der Beitragsschuldner ist.
Stichwörter
Merkmale
Vollständige Bezeichnung des Inhabers oder der Inhaberin der Betriebsstätte
Merkmals-ID
1849530
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Merkmals-ID
1849532
Optionalität
Angabe verpflichtend
Zugehörigkeit zu Branchen und Einrichtungen mit Beitragsobergrenze
Merkmals-ID
1849536
Beschreibung
Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 RBStV
und Absatz 3 Satz 1 RBStV.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anzahl beitragspflichtiger Hotelzimmer oder Gästezimmer
Merkmals-ID
1849538
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anzahl beitragspflichtiger Ferienwohnungen
Merkmals-ID
1849540
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Der Datenbestand umfasst ungefähr 47,0 Millionen Beitragskonten (Stand 31. Dezember 2023) mit unterschiedlichen Status (z.B. befreit). Grundlegend wird eine Person pro Wohnung als Beitragskontoinhaber identifiziert. Mögliche weitere Bewohner werden nicht erfasst. Selbiges gilt für mögliche weitere Inhaber eines Betriebes oder Kraftfahrzeug.
Periodizität und Aktualität
Die Meldebehörden übermitteln nach den Meldegesetzen der Bundesländer im Falle einer Veränderung (z.B. Umzug oder Todesfall) die Daten der volljährigen Personen automatisch an den Beitragsservice (anlassbezogene Meldedatenübermittlung).
Der bundesweite Meldedatenabgleich ist in § 11 Abs. 5 RBStV gesetzlich verankert und soll sicherstellen, dass der Datenbestand des Beitragsservice auf dem aktuellen Stand bleibt. Zu dem jeweiligen Stichtag übermittelten die Einwohnermeldeämter die Meldedaten zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bügern an den Beitragsservice. Er findet - vorbehaltlich einer Beurteilung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) - ab dem Jahr 2022 alle vier Jahre statt.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Zuständig ist der ARD/ZDF/Deutschlandradio Beitragsservice.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Eine Einsicht und Bearbeitung ist im Rahmen der Sachbearbeitung des Beitragsservice möglich. Es existiert ebenfalls die Möglichkeit zur Auskunft über die beim Beitragsservice gespeicherten Daten von Beitragszahlenden im Rahmen der EU-DSGVO. Für Unternehmen existiert die Möglichkeit zur Einsicht und Bearbeitung ausgewählter Daten im dafür angebotenen Serviceportal.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Einwohnermeldeämter übermitteln Meldedaten an den Beitragsservice, wenn sich bei volljährigen Einwohnerinnen und Einwohnern Daten geändert haben. Ein Anlass für diese Übermittlung könnte z. B. ein Umzug oder ein Sterbefall sein.
Beim bundesweiten Meldedatenabgleich gleicht der Beitragsservice auf gesetzlicher Grundlage (§ 11 Abs. 5 RBStV) seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern ab. Dem Beitragsservice werden Angaben zu Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum sowie der Tag des Einzugs in die Wohnung von den Einwohnermeldeämtern übermittelt.
Die Löschfrist richtet sich jeweils nach den der Datenübermittlung zugrundeliegenden Vorschriften. Für die regelmäßige Datenübermittlung sind dies die Meldegesetze beziehungsweise Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder; eine Löschung erfolgt spätestens nach sechs Monaten. Dem bundesweiten Meldedatenabgleich liegt § 11 Abs. 7 RBStV zugrunde, wonach die Daten spätestens nach zwölf Monaten zu löschen sind.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Genutzt wird das relationale Datenbankmanagementsystem Db2 für das Großrechner-Betriebssystem z/OS.
Technische Standards
Übermittlungsstandard ist XMeld.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 20.07.2021