GSB 7.1 Standardlösung

Ausländerdatei A und B

Register-ID: 1851992

Allgemeines

Beschreibung

Die Ausländerbehörden führen als sachlich zuständige Behörden der Bundesländer zwei Dateisysteme zur Registrierung personenbezogener Daten von Ausländerinnen und Ausländern sowie deren ausländerrechtlichen Maßnahmen. In die Ausländerdatei A werden die Daten aufgenommen, sobald eine betroffene Person melderechtlich erfasst wurde, die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt, ein Asylantrag eingereicht, der Aufenthalt mitgeteilt, die Zustimmung zur Visumerteilung erteilt oder eine ausländerrechtliche Maßnahme getroffen wurde. Die personenbezogenen Grunddaten sind in die Ausländerdatei B zu übernehmen, sobald der Ausländer / die Ausländerin gestorben, aus dem Bezirk der Ausländerbehörde fortgezogen oder die Rechtsstellung eines Deutschen erworben hat.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Daten dienen den Ausländerbehörden zur Erfüllung ihrer aufenthalts- und passrechtlichen Aufgaben, wie Erteilung / Ausstellung oder Versagung von Aufenthaltstiteln, Aufenthaltsgestattungen, Duldungen und Passersatzerpapieren, Entscheidungen über Ausweisungen bzw. Abschiebungen, Zustimmungen zu Visumerteilungen. Die Angaben können auch bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Entscheidungen gem. § 4 Abs. 3 StAG oder im Einbürgerungsverfahren herangezogen werden.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des AZR wurde geregelt, dass die bisher in der dezentralen Ausländerdatei A gespeicherten Daten ab 01. November 2024 nur noch zentral im AZR gespeichert werden sollen. Die Pflicht zur Fortführung der Ausländerdatei A entfällt, sobald die Speichersachverhalte dort zentral gespeichert sind. Die dezentrale Ausländerdatei B wird jedoch verpflichtend weitergeführt. Sicherheitsrechtliche Schnittstellen zum SIS, EES, ETIAS, VIS neu, EU-Interoperabilität und Sicherheitsabgleichverfahren Asylkon sind in Planung.

Die Daten der Ausländerdatei sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 62 ff. Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

AusländerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851420

Klassifikation

Personen

Merkmale
Ausländerrechtliche MaßnahmenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851422

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale

Qualität

Der Datenbestand ist nahezu vollständig, der Abdeckungsgrad wird auf 80 bis 90 % geschätzt, insbesondere illegale Aufenthalte und Einreisen werden nicht vollumfassend entdeckt. Angaben zu einzelnen Personen können lückenhaft sein, insbesondere Angaben zu den nachrangigen Personendaten wie z. B. Geburtsname oder Familienstand.

Standardisierte Qualitätskontrollen finden in Mecklenburg-Vorpommern auf kommunaler Ebene nicht statt, in Bayern, Rheinland-Pfalz sowie Schleswig-Holstein erfolgen Qualitätskontrollen über den Abgleich mit dem Melde- sowie dem Ausländerzentralregister. Im Saarland finden Plausibilitätskontrollen im Rahmen der Dateneingabe im Fachverfahren sowie in das AZR statt. Ein automatischer Datenabgleich der Ausländerdatei A läuft in Sachsen-Anhalt über das von der Behörde genutzte Fachprogramm mit dem AZR mit der Option, abweichende Daten gleich zu korrigieren / nachzuerfassen. Hier erfolgt zudem ein Abgleich mit dem Melderegister, was jedoch nicht immer zielführend ist, da die Datenerfassung teilweise unterschiedlichen Richtlinien unterliegt.

Periodizität und Aktualität

Die Daten werden bei jedem Beantragungs- / Mitteilungsfall unverzüglich erfasst und fortlaufend ergänzt, z. B. nach Mitteilung der Meldebehörde oder nach Datenabgleich mit dem AZR.

Aktualisierungen erfolgen zeitnah nach entsprechenden Meldungen oder wenn neue Erkenntnisse vorliegen.

Die Daten in der Ausländerdatei A werden solange gespeichert, wie die Person im Zuständigkeitsbereich lebt. Die Einträge der Ausländerdatei B werden entsprechend den gesetzlichen Löschfristen (§§ 67, 68 AufenthV, § 91 AufenthG) zur Löschung freigegeben.

Die nur aus Anlass der Zustimmung zur Visumerteilung aufgenommenen Daten eines Ausländers / einer Ausländerin sind zu löschen, wenn der Ausländer / die Ausländerin nicht innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Geltungsdauer der Zustimmung eingereist ist.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Die Ausländerdateien werden durch die kommunalen Ausländerbehörden geführt.

Mit den Aufgaben der technischen Registerführung werden teilweise kommunale, Landes- bzw. private IT-Dienstleistungszentren betraut, die meist bereits die entsprechenden IT-Fachverfahren entwickelt haben:

  • Baden-Württemberg: Fachverfahrenshersteller Komm.ONE AöR,
  • Bayern: Fa. Beister Software GmbH und kommunale IT-Abteilungen,
  • Berlin: IT-Dienstleistungszentrum Berlin,
  • Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen: kommunale IT-Abteilungen,
  • Bremen und Hamburg: Dataport AöR,
  • Hessen: Kommunix GmbH und Fa. Ekom21 sowie kommunale IT-Abteilungen,
  • Mecklenburg-Vorpommern: HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH sowie kommunaler IT-Dienstleister,
  • Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein: Fa. Kommunix GmbH,
  • Saarland: IT-Dienstleistungszentrum Saarbrücken,
  • Sachsen-Anhalt: KID Magdeburg GmbH.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Zugriffsberechtigt sind die Ausländerbehörden sowie ggf. eingeschränkt auch Sozialämter.

Auf Anfrage werden Informationen aus dem Register weitergegeben, sofern eine rechtliche Grundlage vorhanden ist (z. B. §§ 90 ff. AufenthG).

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Zur Datenlieferung verpflichtet sind Melde, Pass-, Ausweis-, Staatsangehörigkeits-, Justiz- und Gewerbebehörden, Standesämter, das BVA sowie BAMF und die Bundesagentur für Arbeit.

Die Datenlieferungen erfolgen überwiegend digital, mit den Melde- und Staatsangehörigkeitsbehörden über die X-Formate (XMeld, XAusländer, XAsyl) direkt in das Fachprogramm, AZR-Meldungen über das BA-Portal sowie Visaportal des BAMF, ansonsten postalisch mit anschließender Einpflege in das Fachprogramm.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten werden für sämtliche ausländerrechtlichen Aufgaben sowie in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Erstellung von Statistiken und Berichten / Stellungnahmen genutzt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Verwendete Datenbanken:

  • Oracle: in Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt,
  • SQL: in Hessen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Sachsen-Anhalt,
  • MySQL: in Hessen,
  • MSSQL: in Hessen, Nordrhein-Westfalen.

Genutzte Schnittstellen:

  • zum AZR beim BVA: in allen Bundesländern,
  • zum Fachverfahren INGE des BAMF: in Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen,
  • zur VISA-Warndatei beim BVA: in Bayern, Berlin, Hessen,
  • zum VIS beim BVA: in Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen,
  • zum SIS des BVA: in Berlin, Hessen, im Saarland,
  • zum EStA-Register beim BVA: in Sachsen-Anhalt,
  • zum Melderegister der Meldebehörden: in Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Sachsen-Anhalt,
  • zu den Standesämtern: in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland,
  • zum Fachverfahren AuMiAu des BZR beim Bundesamt für Justiz: in Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Sachsen,
  • zur Bundesagentur für Arbeit: in Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Sachsen,
  • zum Fachverfahren Digant der Bundesdruckerei: in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen,
  • zu den Sicherheitsbehörden: in Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland,
  • zum Fachverfahren IRIS (Kommunikation intermediär): in Bremen,
  • die Schnittstelle 7311-Meld! zum Fachverfahren ADVIS: in Bremen,
  • die Schnittstelle Becke zum Fachverfahren ADVIS: in Bremen,
  • zur Terminverwaltung TEVIS: in Nordrhein-Westfalen, im Saarland,
  • zu DMS-Verfahren: in Hessen,
  • die KMXDMS-Schnittstelle zur e-Akte: in Bremen.

Technische Standards

Verwendete Dateiformate:

  • PDF
  • JPEG
  • ZIP

Verwendete Datenaustauschformate:

  • XAusl
  • XMeld
  • XAsyl
  • XEma
  • XPersonenstand
  • XInneres
  • XGewerbe

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Fachanwendungen und Anbieter:

  • Software Stranger der Fa. Beister Software GmbH: Verwendung in Bayern und Sachsen,
  • Fachverfahren ADVIS der Fa. Kommunix GmbH: Verwendung in Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, im Saarland, in Thüringen, Rheinland-Pfalz (hier mit den Softwaremodulen "Zentrale Komponente eAT-Dienst", "Digant-Modul", "IRIS-Transportmodul"),
  • Fachprogramm VISITVIS (zur Erfassung und Ausstellung von Verpflichtungsermächtigungen): Verwendung im Saarland
  • Fachprogramm TEVIS (Terminverwaltungssoftware): Verwendung im Saarland,
  • LaDIVA von Komm.ONE: Verwendung in Hessen,
  • Anbieter Codia Software GmbH: Verwendung in Hessen,
  • AUSO von Fa. Kommunix GmbH: Verwendung in Brandenburg, Thüringen,
  • AUSO von HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH: Verwendung in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt,
  • ALWsystem von Fa. Axians Infoma: Verwendung in Sachsen-Anhalt,
  • Fachverfahren OK.VISA der AKDB: Verwendung in Nordrhein-Westfalen,
  • Fachverfahren OK.KOMM der AKDB: Verwendung in Nordrhein-Westfalen,
  • Software EinsA der AKDB: Verwendung in Nordrhein-Westfalen.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 13.12.2022

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